Die Kanzlei für Verbraucher

Gemeinsam Recht bekommen

Basisrente / Rürup-Rente
Widerruf oder Schadensersatz

Viele Jahre haben Verbraucherschützer auf ein klärendes Urteil gewartet, nun ist es da: Im Oktober 2023 hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, entschieden, dass eine von der Allianz im Jahre 2009 verwendete Belehrung fehlerhaft ist. Derart fehlerhafte Belehrungen finden sich aber nicht nur bei der Allianz, sondern bei vielen anderen Versicherern insbesondere im Zeitraum von 2008-2010 , so z.B. bei der
Ergo, der Continentale, der Zurich, der Proxalto, der Bayern- Versicherung, der Nürnberger Versicherung, der Debeka, der AXA, der Alten Leipziger, der Generali, der Neue Leben und der R + V.

SO GUT WIE JEDER FACEBOOK NUTZER HAT DIE CHANCE AUF SCHADENSERSATZ IN HÖHE VON BIS ZU MEHREREN TAUSEND EURO!

Jeder Facebook Nutzer hat gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) potenziell das Recht auf Schadensersatz aufgrund von Datenschutzverstößen. Meta wurde bereits zu einer Rekordgeldstrafe in einer Höhe von 1,2 Milliarden Euro (!!) wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße verurteilt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Facebook Nutzer Tausende von Euro als Schadensersatz erhalten könnten. 

Deezer-Datenskandal betrifft Millionen Nutzer!

Ein Hackerangriff hat persönliche Daten von über 229 Millionen Menschen, darunter 14 Millionen deutsche Nutzer, bei Deezer kompromittiert. Betroffen sind zahlende Kunden und möglicherweise auch Deezer-Free Nutzer, insbesondere Kunden von Vodafone. Ihre sensiblen Informationen wie Geburtsdaten, Namen und IP-Adressen könnten missbraucht werden.

Wir prüfen dies alles kostenfrei für Sie, nach erfolgter Mandatierung. Unsere Kanzlei wendet sich nur mit ordnungsgemäßer Vollmacht an Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungsschutzzusage für Ihre Ansprüche zu erhalten.

Kanzlei Seehofer in Zahlen

Erfolge
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Mandanten
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kostenfreie Anfrage
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Allgemein

Basisrente / Rürup-Rente

Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat für erhebliches Aufsehen gesorgt und könnte weitreichende Auswirkungen auf Versicherungsnehmer haben.

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Erfolg durch Vertrauen & Erfahrung

Unsere Kanzlei Seehofer ist mehr als nur Ihr verlässlicher Partner für Verbraucherschutz. Wir sind Experten für Datenschutz. Gerade in dieser Zeit, in der Datenlecks leider an der Tagesordnung sind, sind wir der standhafte und vertrauenswürdige Partner, den Sie brauchen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer maßgeschneiderten Herangehensweise setzen wir uns engagiert für Ihre rechtlichen Anliegen ein. Angesicht aktueller Datenlecks möchten wie Sie informieren. Wenn Sie betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte schützen und Ihre möglichen Folgen dieser Datenlecks angehen.

Kontaktieren Sie uns heute noch, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihr Recht einzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu klären und eine Lösung zu finden.

FAQ

Meist gestellte Fragen

Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der

  • nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung eines
    Rückkaufswertes
  • der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages

aufgeklärt wurden.
 
Zuletzt hat das OLG Stuttgart am 21. Dezember 2023 betroffenen Klägern einen diesbezüglichen Schadensersatzanspruch zuerkannt mit der Folge, dass sämtliche geleisteten Beiträge von der Versicherung an die Kläger zurückbezahlt werden müssen, was in diesem Fall Beträge in Höhe von 76.800,00 € sowie 74.880,00 € zzgl. Zinsen ausmachte. Darüber hinaus haben auch diverse Oberlandesgerichte in der Vergangenheit entsprechende Schadensersatzansprüche positiv zugunsten der jeweiligen Kläger entschieden.

Finden Sie hier heraus, ob Sie vom Datenleck aus dem Jahr 2019 betroffen sind.

Ein Schadensersatzanspruch steht Ihnen regelmäßig zu, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages falsch oder unzureichend beraten wurden. Schadensersatzansprüche können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vertragsschluss

nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des

Abschlusses an:

Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juli 2023, AZ: C- entschieden, dass die damals von Facebook Nutzern erteilte pauschale Einwilligung zur Datenweiterleitung, ohne die eine Nutzung des Messengers nicht möglich gewesen wäre, unwirksam ist bzw. gegen die DSGVO verstösst.

Bei einem Abschluss beispielsweise am 13. März 2014 können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, aber ggf. Ansprüche wegen Widerrufs. Bei einem Abschluss am 5. Dezember 2014 können dann noch bis zum 5. Dezember 2024 Ansprüche im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden (und natürlich auch gegebenenfalls zusätzlich im Wege des Widerrufs)
Ein möglicher Widerruf ist von der Verjährungsfristaber nicht betroffen. Hier gibt es keine Verjährungsfrist!

Ansprüche ergeben sich beim Datenleck aus 2019 ggf. sowohl aus einem Verstoss gegen Art 15 DSGVO, also einer Verletzung der Auskunftspflicht als auch aus weiteren Verstössen gemäß Art. 82 DSGVO i.V.m. Art. 32 DSGVO (Kontrolle der Geeignetheit der von META getroffenen technischen Maßnahmen) und Art. 25 DSGVO (Schutz der vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen).

Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.

Bei Datenlecks gibt es bundesweit bereits viele zusprechende Urteile. Auch unsere Kanzlei hat bereits Erfolge erzielt , die Sie unserer Website entnehmen können. (Jetzt Anschauen)

Bei der Messenger- und Datenweiterleitungsthematik hat unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland gerichtliche Schritte eingeleitet. Die diesbezüglichen

Nach Angaben von Deezer kam es bereits Mitte des Jahres 2019 zu einem Hackerangriff bei einem Partnerunternehmen von Deezer. Mit diesem Unternehmen arbeitete Deezer bis zum Jahr 2020 zusammen. Angeblich, so Deezer, sei der Hackerangriff jedoch erst im November 2022 bemerkt
worden. Insgesamt wurden von den Hackern sensible persönliche Daten von 229 Millionen Menschen (!) erbeutet, unter denen sich die Daten von 14 Millionen deutschen Nutzern (!) befinden. Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.
Natürlich die „zahlenden“ Deezer-Kunden. Allerdings sind auch überwältigend viele Deezer-Free Nutzer
betroffen, obwohl sie
hiervon oftmals überhaupt keine Kenntnis haben
:gerade Vodafone-Kunden
haben bei Vertragsverlängerungen oder Vertragsabschlüssen -zunächst- kostenfrei und zusätzlich ein Deezer Abonnement sowie auch Rabatte bei Deezer erhalten, ohne dies zu wissen….das
„Kleingedruckte“ war hier sehr „hilfreich“.
Wir empfehlen daher dringend, dass Sie als früherer und gegebenenfalls auch noch jetziger Vodafone-Kunde
die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse checken
lassen, ob sie vom Deezer Datenskandal betroffen sind. 

Jetzt prüfen

Sie wollen Schadensersatz?

Wenn Sie das Gefühl haben, von einem Datenleck betroffen zu sein und einen möglichen Anspruch auf Entschädigung haben zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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