Die Kanzlei für Verbraucher
Gemeinsam Recht bekommen
Basisrente / Rürup-Rente
Widerruf oder Schadensersatz
SO GUT WIE JEDER FACEBOOK NUTZER HAT DIE CHANCE AUF SCHADENSERSATZ IN HÖHE VON BIS ZU MEHREREN TAUSEND EURO!
Jeder Facebook Nutzer hat gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) potenziell das Recht auf Schadensersatz aufgrund von Datenschutzverstößen. Meta wurde bereits zu einer Rekordgeldstrafe in einer Höhe von 1,2 Milliarden Euro (!!) wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße verurteilt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Facebook Nutzer Tausende von Euro als Schadensersatz erhalten könnten.
Deezer-Datenskandal betrifft Millionen Nutzer!
Ein Hackerangriff hat persönliche Daten von über 229 Millionen Menschen, darunter 14 Millionen deutsche Nutzer, bei Deezer kompromittiert. Betroffen sind zahlende Kunden und möglicherweise auch Deezer-Free Nutzer, insbesondere Kunden von Vodafone. Ihre sensiblen Informationen wie Geburtsdaten, Namen und IP-Adressen könnten missbraucht werden.
Wir prüfen dies alles kostenfrei für Sie, nach erfolgter Mandatierung. Unsere Kanzlei wendet sich nur mit ordnungsgemäßer Vollmacht an Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungsschutzzusage für Ihre Ansprüche zu erhalten.
Kanzlei Seehofer in Zahlen
Rückabwicklung wegen fehlerhafter Belehrung
Basisrente / Rürup-Vertrag aktuell:
Kanzlei Seehofer setzt Ansprüche wegen fehlerhafter Belehrung vor dem Bundesgerichtshof durch !
Basisrente / Rürup-Rente
Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat für erhebliches Aufsehen gesorgt und könnte weitreichende Auswirkungen auf Versicherungsnehmer haben.
DSGVO Urteil gegen die Deezer S.A. 2024
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet vor dem Amtsgericht Traunstein ein DSGVO Urteil gegen die Deezer S.A. u.a. mit einer Schmerzensgeldzahlung von 3.000,00 €.
Digitale Mandatierung – einfach und schnell!
Die Kanzlei Seehofer bietet allen Betroffenen nunmehr die Möglichkeit zur einfachen und schnellen digitalen Mandatierung.
Erfolg durch Vertrauen & Erfahrung
Unsere Kanzlei Seehofer ist mehr als nur Ihr verlässlicher Partner für Verbraucherschutz. Wir sind Experten für Datenschutz. Gerade in dieser Zeit, in der Datenlecks leider an der Tagesordnung sind, sind wir der standhafte und vertrauenswürdige Partner, den Sie brauchen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer maßgeschneiderten Herangehensweise setzen wir uns engagiert für Ihre rechtlichen Anliegen ein. Angesicht aktueller Datenlecks möchten wie Sie informieren. Wenn Sie betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte schützen und Ihre möglichen Folgen dieser Datenlecks angehen.
Kontaktieren Sie uns heute noch, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihr Recht einzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu klären und eine Lösung zu finden.
FAQ
Meist gestellte Fragen
Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der
- nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung einesRückkaufswertes
- der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages
Finden Sie hier heraus, ob Sie vom Datenleck aus dem Jahr 2019 betroffen sind.
nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des
Abschlusses an:
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juli 2023, AZ: C- entschieden, dass die damals von Facebook Nutzern erteilte pauschale Einwilligung zur Datenweiterleitung, ohne die eine Nutzung des Messengers nicht möglich gewesen wäre, unwirksam ist bzw. gegen die DSGVO verstösst.
Ansprüche ergeben sich beim Datenleck aus 2019 ggf. sowohl aus einem Verstoss gegen Art 15 DSGVO, also einer Verletzung der Auskunftspflicht als auch aus weiteren Verstössen gemäß Art. 82 DSGVO i.V.m. Art. 32 DSGVO (Kontrolle der Geeignetheit der von META getroffenen technischen Maßnahmen) und Art. 25 DSGVO (Schutz der vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen).
Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.
Bei Datenlecks gibt es bundesweit bereits viele zusprechende Urteile. Auch unsere Kanzlei hat bereits Erfolge erzielt , die Sie unserer Website entnehmen können. (Jetzt Anschauen)
Bei der Messenger- und Datenweiterleitungsthematik hat unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland gerichtliche Schritte eingeleitet. Die diesbezüglichen
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