Datenleck Check - Twitter

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Datenleck bei Twitter - Was ist passiert?

Twitter Nutzer sind, ähnlich wie bei Facebook, wohl von einem großen Datenleck betroffen.

Nach unterschiedlichen Medienberichten sollen in einem Hackerforum im Dezember 2022 rund 400 Millionen Datensätze von Twitter-Nutzern zum Verkauf angeboten worden sein. Ein Hacker mit dem Namen „Ryushi“ hat Twitter-Boss Elon Musk höchstpersönlich in dem Forum dazu aufgefordert, die Datensätze selbst aufzukaufen. Eine Stellungnahme des Unternehmens zu den Vorwürfen steht noch aus.

Der Diebstahl der Daten soll bereits Anfang 2022 erfolgt sein, wohl aufgrund einer Sicherheitslücke, die Twitter im August 2022 selbst bestätigt hatte.

 Durch die Veröffentlichung der Daten – sofern diese zutreffend sind – sind Betroffene Opfer von Phishing-Mails, SPAM-Nachrichten und -Anrufen. Über diese wird versucht, kriminelle Handlungen zu ermöglichen.

 Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter (hier: Twitter) bei einer Datenpanne die Pflicht, die Betroffenen (unverzüglich!) zu informieren.

Ob Twitter die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, orientiert sich dabei nach Art und Umfang an der gesetzlichen Regelung des Art. 34 DSGVO.

Art. 34 DSGVO sieht vor, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ über die Verletzung zu unterrichten sind. Die Informationspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn Twitter sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Dies ist vorliegend mutmaßlich nicht der Fall, so dass sich auch insoweit Schadensersatzansprüche ergeben können.

Sodann haben Sie als Betroffener die Chance auf bis zu 5.000,00 EUR Schadensersatz!

Unser Vorgehen beim Twitter Datenskandal

Wir, die erfahrene Verbraucherkanzlei Seehofer, nutzt beim Datenleck von Twitter einen für Sie kostenfreien Check, damit wir überprüfen können, ob Sie geschädigt wurden. Sollte dies der Fall sein, so kontaktieren wir Sie schnellstmöglich, um mit Ihnen als betroffenem Verbraucher Ihre möglichen Schadensersatzansprüche und die Durchsetzung der Ansprüche zu besprechen - ganz auf Sie persönlich zugeschnitten.

Starten Sie jetzt unseren gratis Online Check, damit wir für Sie Ihre mögliche Betroffenheit feststellen können. 

Unser Check - 100% kostenlos!

Sie haben Fragen? - Wir haben Antworten!

 Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:

Im Dezember 2022 wurde durch das spezialisierte Portal Bleeping Computer berichtet, dass der Nachrichtendienst Twitter gehackt wurde. Es würden Daten von etwa 400 Millionen Twitter-Nutzern online zum Verkauf stehen.

Der Diebstahl erfolgte mithilfe der „Scraping“ Methode, bei welcher Daten von der entsprechenden Webseite extrahiert, also quasi „abgezogen“ wurden. Dies ist bereits im Jahr 2021 erfolgt. Twitter gab aber erst Anfang des Jahres 2022 bekannt, eine bestehende Sicherheitslücke geschlossen zu haben.
 
 
Mit Hilfe unseres Online-Checks können Sie eine kostenfreie Anfrage an unsere Kanzlei stellen, sodass bei entsprechender Betroffenheit eine Mandatierung ohne Kostenrisiko erfolgen kann, da wir zunächst die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung abklären werden. Hierfür ist natürlich eine Vollmacht erforderlich.
 
 
 
Sollten Sie vom Twitter Datenleck betroffen sein, steht Ihnen – wie bei jedem anderen Datenleck auch – Schadensersatz zu!

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sagt dies ausdrücklich in Art. 82 Abs. 1 wie folgt:
„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“
Somit stehen Ihnen grundsätzlich Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche in einer Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro zu. Nutzen Sie diese Chance !
 
 

Sofern der private Vertragsrechtsschutz Teil der Rechtsschutzversicherung ist und im Jahr 2021 und 2022 bestand, ist die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig. Wir stellen eine kostenfreie Rechtsschutzanfrage ohne jegliches Kostenrisiko; hierfür ist nur unsere Mandatierung erforderlich, die mittlerweile auch digital erfolgen kann.

Unser Profi- Geheimtipp:

Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung erst kürzlich  -also nach dem Datenleck-  abgeschlossen wurde, ist es möglich, im Rahmen der Geltendmachung entsprechender Auskünfte dann gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Wir zeigen Ihnen gerne diesen Weg auf! Nutzen Sie die kostenfreie Möglichkeit der Anfrage an unsere Kanzlei!

 
 

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Verbraucherschutz - der sich für Sie finanziell lohnt - ist unser vorrangiges Ziel.
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.