DSGVO Urteil gegen die Deezer S.A. 2024

Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet weiteres Urteil gegen Deezer aufgrund eines DSGVO Verstoßes in Höhe eines Schadensersatzbetrages von 3.000,00 €

Und wieder gibt es erfreuliche Nachrichten bei einem Verfahren gegen die Deezer S.A.:

Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main am 7. März 2024 ein Versäumnisurteil erstritten wegen eines DSGVO-Verstoßes von Deezer.

Dieses Urteil ist bereits das 2. Urteil der Kanzlei Seehofer, welches gegen Deezer aufgrund eines DSGVO-Verstoßes in Höhe eines Betrages von 3.000,00 € ergangen ist. Das Urteil zeigt deutlich, dass betroffene Nutzer Möglichkeiten haben, erfolgreich Ansprüche wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchzusetzen.

Die Kanzlei Seehofer bietet hier stets eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an.

Zusätzliche Ansprüche können sich insbesondere aus dem Datenleck von Deezer ergeben; ob Sie von diesem Datenleck betroffen sind, können Sie mittels der Eingabe der bei Deezer (oder auch bei einem früheren oder jetzigen Vodafone Vertrag, welcher die Deezer Nutzung enthielt)

hinterlegten E-Mail-Adresse leicht überprüfen: Jetzt Prüfen

Sollten Sie betroffen sein, so können Sie uns gerne ohne eigenes Kostenrisiko digital mandatieren, damit wir eine für Sie kostenfreie Rechtsschutzanfrage vornehmen können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kommentar des Verbraucherschutzanwalts Stefan Seehofer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Urteil des Amtsgerichts Traunstein vom September 2023 zeigt, dass sich die Rechtsprechung in die richtige Richtung entwickelt. Die DSGVO, die seit Mai 2018 gilt, wird von vielen Firmen und Unternehmen nach wie vor unterschätzt, gerade auch von Unternehmen im Bereich der sozialen Medien. Ein Auskunftsanspruch  – der jedem Nutzer von sozialen Medien zusteht-  kann bei nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung dazu führen, dass eine erhebliche Schmerzensgeldzahlung bzw. ein immaterieller Schadensersatz vom Unternehmen an den Kunden zu bezahlen ist. Dies zeigt deutlich das von unserer Kanzlei erstrittene Urteil des Amtsgerichts Traunstein.

Die Verbraucherschutzkanzlei Seehofer steht im Bereich der DSGVO sowie der Datenleck-Fälle stets und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.

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