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Gemeinsam Recht bekommen
Basisrente / Rürup-Rente
Widerruf oder Schadensersatz



Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Allianz Lebensversicherung AG.
Ein interessanter Fall vom Dezember 2024 hat zu einem sehr erfreulichen und guten Ende für unsere Mandantschaft geführt: Unsere Mandantschaft hatte selbst vor der Einschaltung

Landgericht Stuttgart verurteilt Allianz Lebensversicherungs-AG zur Auskunft und Auszahlung eines Basisrentenvertrages
Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag bei Allianz Lebensversicherung AG. Gute Nachrichten für alle Inhaber eines Rürup- bzw. Basisrenten-Vertrages, insbesondere diejenigen, die einen solchen

Erfolg vor Gericht gegen die Hanse Merkur Lebensversicherung
Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Hanse Merkur. Fachanwaltskanzlei Seehofer setzt Widerruf eines Basisrentenvertrages vor dem Landgericht München I gegen die Hanse

Widerruf eines Basisrentenvertrages Allianz Lebensversicherung AG
Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Allianz Lebensversicherung AG. Das von unserer Kanzlei im März 2025 erstrittene Urteil gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG zeigt

Erfolg durch Vertrauen & Erfahrung
Unsere Kanzlei Seehofer ist mehr als nur Ihr verlässlicher Partner für Verbraucherschutz. Wir sind Experten für Datenschutz. Gerade in dieser Zeit sind wir der standhafte und vertrauenswürdige Partner, den Sie brauchen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer maßgeschneiderten Herangehensweise setzen wir uns engagiert für Ihre rechtlichen Anliegen ein. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte schützen und Ihre möglichen Folgen angehen.
Kontaktieren Sie uns heute noch, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihr Recht einzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu klären und eine Lösung zu finden
FAQ
Meist gestellte Fragen
Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der
- nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung einesRückkaufswertes
- der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages
nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Abschlusses an.
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