Was ist das Facebook Datenleck?

Im März 2020 konnten sich Kriminelle in eine Sicherheitslücke von Facebook hacken und über 530 Millionen Datensätze erbeuten. Laut Gesetz hätte Facebook bessere Vorkehrungen für den Datenschutz treffen und seine Verbraucher vom Verlust der Daten in Kenntnis setzen müssen. Doch dies geschah bei den meisten der 6 Millionen betroffenen Verbraucher nicht.
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Was geschah beim Hack genau?

Eigentlich sollte Datenschutz selbstverständlich sein, wenn man sich auf einer Social Media Plattform anmeldet oder diese nutzt. Der Nutzer macht sich beim Surfen auf einer solchen Plattform wenig Gedanken über die Frage, wie sicher die eigenen Daten sind. In der Regel geht man davon aus, dass sich Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, täglich mit der Datensicherheit der Verbraucherkonten auseinandersetzen. Doch dies geschah anscheinend nicht. So konnten Hacker bis März 2020 eine Sicherheitslücke ausnutzen und weltweit über 530 Millionen Datensätze von Nutzern stehlen. Facebook schloss zwar dieses Datenleck, jedoch informierte der international-tätige Weltkonzern seine betroffenen Kunden nicht über den Datenverlust. Dies ist ein klarer Rechtsverstoß. Erst durch Recherchen verschiedener Medien im April 2021 kam der vertuschte Datendiebstahl auf. Facebook konnte den Hack auf Grund des Medieninteresses und der Beweise, wie beispielsweise den Handel mit den gestohlenen Datensätze im Darkweb, nicht mehr leugnen und gab daraufhin – viel zu spät – den Hack bekannt.

Was passiert mit meinen Daten?

Da Facebook – laut erster Urteile – mangelnde Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet hatte, sind nun die Datensätze im Internet für Kriminelle käuflich zu erwerben. Teilweise sind die Daten sogar kostenfrei für Verbrecher zugänglich. Damit könnten große Schäden angerichtet werden. Gerade mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer ist die Übernahme eines fremden Kontos eine Leichtigkeit. Daher raten wir, die Verbraucherkanzlei Seehofer, Passwörter zu ändern und fremde E-Mails mit fragwürdigem Inhalt oder Links nicht zu öffnen. Wie gefährlich das Datenleck für Sie sein kann, haben wir in einem weiteren Beitrag geschildert.

Was kann man tun, wenn man betroffen ist?

Als betroffener Nutzer können Sie einen Schadensanspruch von bis zu 5.000€ gegenüber Facebook geltend machen. Laut erster Urteile hat Facebook gegen Art. 82 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Aufgrund dieser Urteile startet nun eine Klagewelle. Wir raten den Nutzern zeitnah zu prüfen, ob eine Betroffenheit vorliegend ist. Um zu erfahren, ob Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen sind, hat die Verbraucherkanzlei Seehofer einen kostenfreien Check eingerichtet. Hier klicken, um den kostenfreien Check zu öffnen.
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