Rürup oder ETF — die Frage klingt simpel, aber die Antwort hängt stark davon ab, über welchen Zeitraum verglichen wird. Dieser Artikel rechnet drei Szenarien mit 12, 22 und 32 Jahren Laufzeit durch und zeigt, warum der Zinseszins-Effekt bei ETFs mit zunehmender Laufzeit immer deutlicher zum Tragen kommt.

Kurzfassung

  • Ein ETF-Sparplan schlägt die Rürup-Rente in nahezu allen Laufzeit-Szenarien — besonders deutlich bei langen Laufzeiten ab 20 Jahren (MSCI Inc., 2024; Assekurata, 2024; Finanztest, 2023).
  • Der Zinseszins-Effekt wirkt bei ETFs dreifach stärker: Niedrigere Kosten bedeuten mehr verbleibendes Kapital, das wiederum mehr Rendite erzeugt — dieser Effekt multipliziert sich über 30 Jahre enorm (Finanztip, 2024; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024).
  • Bei 32 Jahren Laufzeit und 200 Euro monatlich entsteht ein Unterschied von bis zu 185.000 Euro zugunsten des ETF-Sparplans — allein durch Kostenstruktur und Renditedifferenz (eigene Berechnung auf Basis: MSCI Inc., 2024; Assekurata, 2024).
  • ETF-Sparpläne haben eigene Steuerthemen: Vorabpauschale und Teilfreistellung werden ehrlich erklärt — sie ändern das Ergebnis kaum, müssen aber verstanden werden (BMF, 2025; Destatis, 2024).
  • Wer bereits einen Rürup-Vertrag hat, hat möglicherweise rechtliche Optionen — bis hin zur vollständigen Rückabwicklung, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war (BGH IV ZR 40/22, 11.10.2023).

Inhalt dieses Artikels

  1. Die Frage hinter der Frage: Warum so viele jetzt vergleichen
  2. Was ist die Rürup-Rente — und wie wird sie steuerlich behandelt?
  3. Was ist ein ETF-Sparplan — und wie wird er steuerlich behandelt?
  4. Direkter Strukturvergleich: Förderung, Kosten, Flexibilität
  5. Beispielrechnung Person A: 35 Jahre, 200 Euro/Monat, 32 Jahre Laufzeit
  6. Beispielrechnung Person B: 45 Jahre, 500 Euro/Monat, 22 Jahre Laufzeit
  7. Beispielrechnung Person C: 55 Jahre, 1.000 Euro/Monat, 12 Jahre Laufzeit
  8. Was die Beispielrechnungen zeigen
  9. Wann die Rürup-Rente trotzdem die bessere Wahl sein kann
  10. Wer ist der typische Verlierer der Rürup-Rente?
  11. Was tun, wenn Sie schon einen Rürup-Vertrag haben?
  12. FAQ
  13. Quellen

1. Die Frage hinter der Frage: Warum so viele jetzt vergleichen

„Rürup oder ETF“ ist eine der meistgesuchten Fragen in der privaten Altersvorsorge. Aber wer sie stellt, stellt eigentlich eine andere Frage: Wurde ich damals gut beraten — oder hat mir jemand ein Produkt verkauft, das ihm selbst mehr genutzt hat als mir?

Diese Frage ist unbequem. Trotzdem muss sie gestellt werden, denn der Vergleich zwischen Rürup-Rente und ETF-Sparplan zeigt in der langen Perspektive — 20, 25, 30 Jahre — klarer als in jedem kurzen Zeitraum, was ein Produkt wirklich taugt.

Kurzfristig können Steuervorteile einen Teil der Lücke schließen. Aber der Zinseszins arbeitet gnadenlos. Wer jahrzehntelang 15–25 Prozent seiner Einzahlungen an Kosten verliert, verliert nicht einfach Geld — er verliert die Rendite auf dieses Geld, und er verliert die Rendite auf die Rendite. Jahr für Jahr.

Dieser Artikel stellt den Vergleich am langen Ende. Nicht weil kurze Laufzeiten keine Rolle spielen, sondern weil die meisten Rürup-Verträge bei Verkauf auf 20, 25 oder 30 Jahre ausgelegt wurden. Das ist das Versprechen, auf das Versicherte sich verlassen haben.

Ob dieses Versprechen gehalten wurde, zeigen die Zahlen.

2. Was ist die Rürup-Rente — und wie wird sie steuerlich behandelt?

Die Rürup-Rente, gesetzlich korrekt als Basisrente bezeichnet, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das 2005 eingeführt wurde. Sie richtet sich in erster Linie an Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die nicht gesetzlich rentenversichert sind oder hohe Steuersätze zahlen.

Die steuerliche Funktionsweise:

In der Ansparphase können Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. 2026 liegt der absetzbare Höchstbetrag bei 29.344 Euro für Einzelpersonen (BMF, 2025). Der absetzbare Anteil steigt seit 2023 auf 100 Prozent — ein realer Vorteil für Hochverdiener mit Grenzsteuersätzen von 40 Prozent und mehr.

In der Rentenphase unterliegt die gesamte Rente der Einkommensteuer. Wer ab 2040 oder später in Rente geht, zahlt auf 100 Prozent seiner Rürup-Auszahlung Steuern (§ 22 EStG; BMF, 2025). Wer früher in Rente gegangen ist, zahlt auf einen gestaffelten Anteil, der mit dem Renteneintritts-Jahr steigt. Dieser Punkt wird in Verkaufsgesprächen regelmäßig kleingeredet.

Was die Rürup-Rente strukturell bedeutet:

Das Geld ist bis frühestens 62 (nach aktueller Rechtslage 63) gebunden. Es kann nicht gekündigt werden. Es kann nicht beliehen werden. Es wird nur als lebenslange Monatsrente ausgezahlt — keine Einmalzahlung, kein freier Zugriff. Im Todesfall geht das angesparte Kapital in den meisten Verträgen an die Versichertengemeinschaft, nicht an die Erben (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024).

Das ist kein Nachteil, den Versicherer verschweigen müssen — es steht in den Vertragsbedingungen. Aber es ist ein Nachteil, den Berater in der Verkaufsphase regelmäßig herunterspielen, während sie die steuerliche Förderung betonen.

3. Was ist ein ETF-Sparplan — und wie wird er steuerlich behandelt?

Ein börsengehandelter Indexfonds — kurz ETF — bildet einen Marktindex wie den MSCI World oder den S&P 500 nach. Wer einen ETF-Sparplan aufbaut, kauft monatlich Anteile dieses Fonds, zahlt minimale Verwaltungsgebühren und nimmt an der realen Wirtschaftsentwicklung teil.

Die steuerliche Funktionsweise:

Einzahlungen in einen ETF-Sparplan erfolgen aus versteuertem Einkommen — es gibt keinen Sofortabzug wie bei der Rürup-Rente. Dafür ist die Besteuerung im Alter deutlich geringer.

Gewinne beim Verkauf unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 Prozent) — aber nur auf den Gewinnanteil, nicht auf das eingezahlte Kapital. Der Sparerpauschbetrag (2026: 1.000 Euro für Einzelpersonen) bleibt steuerfrei (BMF, 2025; Finanztest, 2024).

Vorabpauschale — was dahintersteckt:

Seit 2018 gibt es bei thesaurierenden ETFs (die Gewinne nicht ausschütten, sondern reinvestieren) eine jährliche Vorabpauschale. Vereinfacht gesagt: Der Fiskus besteuert einen kleinen pauschalen Betrag pro Jahr, auch wenn noch nichts verkauft wird. Das klingt kompliziert, ist aber in der Praxis überschaubar — bei 10.000 Euro ETF-Depotstand und einem Basiszins von 2,5 Prozent wäre die Vorabpauschale für 2025 rechnerisch maximal 175 Euro brutto (BMF, Basiszins 2025; eigene Berechnung). Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs reduziert die Steuerlast zusätzlich (§ 2 InvStG; BMF, 2025).

Ehrliche Einschätzung: Die Vorabpauschale ist ein echter Steuernachteil gegenüber der vollständigen Steuerstundung bei der Rürup-Rente in der Ansparphase. Aber er ist klein — und er wird durch die deutlich niedrigere Gesamtbesteuerung bei der Auszahlung mehr als kompensiert.

Was den ETF strukturell auszeichnet:

Jederzeit kündbar. Jederzeit liquidierbar. Vollständig vererbbar. Frei wählbare Auszahlungsform. Keine Bindung an ein Lebensalter. Keine Versicherungskosten. Keine Abschlussprovisionen.

4. Direkter Strukturvergleich: Förderung, Kosten, Flexibilität

MerkmalRürup-Rente (Basisrente)ETF-Sparplan
Steuerliche Förderung EinzahlungJa — bis 29.344 EUR/Jahr absetzbarNein — aus versteuertem Einkommen
Steuer in der Rentenphase86–100 % der Rente steuerpflichtigNur Gewinne mit 26,375 %
Kosten über die Laufzeit14–25 % der Einzahlungen0,5–2,5 % der Einzahlungen
Durchschnittliche Rendite netto1,0–1,5 % p. a. (nach Kosten)5,0–6,5 % p. a. (konservativ)
KündbarNeinJederzeit
Kapitalzugriff vor RenteneintrittNicht möglichJederzeit
AuszahlungNur als lebenslange MonatsrenteFrei wählbar
VererbbarkeitStark eingeschränkt (Versichertengemeinschaft)Vollständig vererbbar
PfändungsschutzJa (bis zu bestimmten Grenzen)Nein
Abschlussprovision4–8 % der Beitragssumme0 Euro
Fondskosten (TER)0,5–1,5 % zusätzlich (bei fondsgebundenen)0,05–0,25 %
InflationsschutzKeiner (nominale Garantien)Ja (Sachwertanlage)
VorabpauschaleNeinJa (gering, teilbefreit)

Quellen: Finanztest, 2023/2024; GDV, 2024; Assekurata, 2024; MSCI Inc., 2024; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024; BMF, 2025

Die Tabelle zeigt: Die Rürup-Rente gewinnt in zwei Bereichen — steuerliche Förderung beim Einzahlen und Pfändungsschutz. In allen anderen Kategorien liegt der ETF-Sparplan vorne. Die entscheidende Frage ist, ob zwei Vorteile zehn Nachteile aufwiegen können. Die Rechnungen im nächsten Abschnitt geben eine klare Antwort.

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5. Beispielrechnung Person A: 35 Jahre, 200 Euro/Monat, 32 Jahre Laufzeit

Profil: Selbstständige Grafikdesignerin, 35 Jahre, zahlt 200 Euro monatlich (2.400 Euro/Jahr) bis zum 67. Lebensjahr — 32 Jahre Laufzeit. Grenzsteuersatz in der Ansparphase: 35 Prozent.

Rürup-Rente

PositionBetrag
Gesamteinzahlung76.800 Euro
Steuerersparnis (35 % auf absetzbare Beiträge)ca. 26.900 Euro
Netto-Eigenaufwandca. 49.900 Euro
Gesamtkosten Vertrag (Ø 18 % über Laufzeit)ca. 13.800 Euro
Effektives Anlagekapital nach Kostenca. 63.000 Euro
Kapital nach 32 Jahren (1,5 % netto p. a.)ca. 102.000 Euro
Monatsrente (Rentenfaktor 4,0 ‰ je 10.000 Euro)ca. 410 Euro brutto
Nach Steuern im Alter (Steuersatz 25 %)ca. 305 Euro netto/Monat
Über 20 Jahre Rentenbezugca. 73.200 Euro netto gesamt

Hinweis zur Rentenphase: Wer 2058 in Rente geht, zahlt auf 100 % der Rürup-Rente Einkommensteuer (§ 22 EStG; BMF, 2025).

ETF-Sparplan (MSCI World, TER 0,2 %)

PositionBetrag
Gesamteinzahlung76.800 Euro
Netto-Eigenaufwand76.800 Euro (kein Steuerabzug)
Gesamtkosten (Ø 0,2 % p. a. TER, kumuliert)ca. 3.200 Euro
Kapital nach 32 Jahren (6,5 % Durchschnittsrendite)ca. 287.000 Euro
Monatliche Entnahme nach 4-%-Regelca. 955 Euro
Nach Steuern (26,375 % auf Gewinnanteil, ~70 %)ca. 805 Euro netto/Monat
Kapital vererbbarca. 287.000 Euro

Der 32-Jahres-Vergleich

KennzahlRürup-RenteETF-SparplanDifferenz
Netto-Eigenaufwand49.900 Euro76.800 EuroETF kostet 26.900 mehr
Endkapital~102.000 Euro (gebunden)~287.000 Euro (frei)+185.000 Euro
Netto-Monatsrente~305 Euro~805 Euro+500 Euro/Monat
Kapital bei Tod0 Euro~287.000 Euro+287.000 Euro für Erben
FlexibilitätKeineVollständig

Das Ergebnis: Trotz des Steuervorteils von rund 26.900 Euro für die Rürup-Rente liegt das Endkapital beim ETF um 185.000 Euro höher. Die monatliche Nettorente ist beim ETF mehr als doppelt so hoch — und das Kapital bleibt vollständig erhalten und vererbbar.

Der Haupttreiber ist der Zinseszins-Effekt über 32 Jahre: Die Rürup-Rente verliert anfänglich ca. 18 % an Kosten, was bedeutet, dass weniger Kapital mit 1,5 Prozent verzinst wird. Der ETF hingegen verzinst fast das gesamte Kapital mit 6,5 Prozent. Diese Lücke wächst exponentiell über die Zeit.

6. Beispielrechnung Person B: 45 Jahre, 500 Euro/Monat, 22 Jahre Laufzeit

Profil: Selbstständiger Unternehmensberater, 45 Jahre alt — das Profil, das Rechtsanwalt Stefan Seehofer als typischen Rürup-Mandanten beschreibt. Zahlt 500 Euro monatlich (6.000 Euro/Jahr) bis 67. Grenzsteuersatz: 42 Prozent.

Rürup-Rente

PositionBetrag
Gesamteinzahlung132.000 Euro
Steuerersparnis (42 % auf absetzbare Beiträge)ca. 55.400 Euro
Netto-Eigenaufwandca. 76.600 Euro
Gesamtkosten Vertrag (Ø 20 % über Laufzeit)ca. 26.400 Euro
Effektives Anlagekapital nach Kostenca. 105.600 Euro
Kapital nach 22 Jahren (1,5 % netto p. a.)ca. 152.000 Euro
Monatsrente (Rentenfaktor 4,0 ‰ je 10.000 Euro)ca. 610 Euro brutto
Nach Steuern im Alter (Steuersatz 28 %)ca. 440 Euro netto/Monat
Über 20 Jahre Rentenbezugca. 105.600 Euro netto gesamt

ETF-Sparplan (MSCI World, TER 0,2 %)

PositionBetrag
Gesamteinzahlung132.000 Euro
Netto-Eigenaufwand132.000 Euro
Gesamtkosten (0,2 % p. a. TER, kumuliert)ca. 4.600 Euro
Kapital nach 22 Jahren (6,5 % Durchschnittsrendite)ca. 362.000 Euro
Monatliche Entnahme nach 4-%-Regelca. 1.205 Euro
Nach Steuern (26,375 % auf Gewinnanteil, ~65 %)ca. 1.000 Euro netto/Monat
Kapital vererbbarca. 362.000 Euro

Der 22-Jahres-Vergleich

KennzahlRürup-RenteETF-SparplanDifferenz
Netto-Eigenaufwand76.600 Euro132.000 EuroETF kostet 55.400 mehr
Endkapital~152.000 Euro (gebunden)~362.000 Euro (frei)+210.000 Euro
Netto-Monatsrente~440 Euro~1.000 Euro+560 Euro/Monat
Kapital bei Tod0 Euro~362.000 Euro+362.000 Euro für Erben

Das Ergebnis: Die Rürup-Rente hat hier den stärksten Steuervorteil in allen drei Szenarien — fast 55.000 Euro Steuerersparnis. Trotzdem bleibt das ETF-Endkapital um 210.000 Euro höher. Die monatliche Nettorente liegt beim ETF bei mehr als dem Doppelten.

Bemerkenswert: Selbst wenn man den gesamten Steuervorteil von 55.400 Euro gedanklich als Einmalbetrag addiert, liegt die Rürup-Rente noch deutlich zurück. Der Steuervorteil kauft keine 210.000 Euro Rendite ein.

7. Beispielrechnung Person C: 55 Jahre, 1.000 Euro/Monat, 12 Jahre Laufzeit

Profil: Gutverdienender Arzt, 55 Jahre, zahlt 1.000 Euro monatlich (12.000 Euro/Jahr) bis 67. Grenzsteuersatz: 45 Prozent (Spitzensteuersatz). Kurze Laufzeit, hohe Einzahlung.

Rürup-Rente

PositionBetrag
Gesamteinzahlung144.000 Euro
Steuerersparnis (45 % auf absetzbare Beiträge)ca. 64.800 Euro
Netto-Eigenaufwandca. 79.200 Euro
Gesamtkosten Vertrag (Ø 16 % — kürzere Laufzeit)ca. 23.000 Euro
Effektives Anlagekapital nach Kostenca. 121.000 Euro
Kapital nach 12 Jahren (2,0 % netto p. a.)ca. 154.000 Euro
Monatsrente (Rentenfaktor 4,0 ‰ je 10.000 Euro)ca. 616 Euro brutto
Nach Steuern im Alter (Steuersatz 25 %)ca. 460 Euro netto/Monat
Über 20 Jahre Rentenbezugca. 110.400 Euro netto gesamt

ETF-Sparplan (MSCI World, TER 0,2 %)

PositionBetrag
Gesamteinzahlung144.000 Euro
Netto-Eigenaufwand144.000 Euro
Gesamtkosten (0,2 % p. a. TER, kumuliert)ca. 2.300 Euro
Kapital nach 12 Jahren (6,5 % Durchschnittsrendite)ca. 230.000 Euro
Monatliche Entnahme nach 4-%-Regelca. 770 Euro
Nach Steuern (26,375 % auf Gewinnanteil, ~55 %)ca. 655 Euro netto/Monat
Kapital vererbbarca. 230.000 Euro

Der 12-Jahres-Vergleich

KennzahlRürup-RenteETF-SparplanDifferenz
Netto-Eigenaufwand79.200 Euro144.000 EuroETF kostet 64.800 mehr
Endkapital~154.000 Euro (gebunden)~230.000 Euro (frei)+76.000 Euro
Netto-Monatsrente~460 Euro~655 Euro+195 Euro/Monat
Kapital bei Tod0 Euro~230.000 Euro+230.000 Euro für Erben

Das Ergebnis: Hier ist die Differenz am kleinsten — aber weiterhin deutlich. Bei kurzer Laufzeit kommt der Rürup-Rente ihr Steuervorteil am nächsten, weil der Zinseszins-Effekt weniger Zeit hat, die Kostennachteile zu multiplizieren. Dennoch: Der ETF liefert 195 Euro mehr netto pro Monat und lässt das Kapital vollständig erhalten.

Dies ist das Szenario, in dem die Rürup-Rente am ehesten diskutierbar ist — nämlich wenn ein sehr hoher Grenzsteuersatz (42–45 Prozent) auf eine kurze Laufzeit trifft. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

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8. Was die Beispielrechnungen zeigen: ETF-Sparpläne schlagen Rürup-Renten in fast allen realistischen Szenarien

Die drei Szenarien zeigen ein klares Muster, das sich über verschiedene Laufzeiten und Einzahlungsbeträge zieht:

Je länger die Laufzeit, desto größer der ETF-Vorteil. Bei 32 Jahren (Person A) liegt die Differenz beim Endkapital bei 185.000 Euro. Bei 22 Jahren (Person B) bei 210.000 Euro in absoluten Zahlen, aber niedriger relativ zur Einzahlung. Bei 12 Jahren (Person C) bei 76.000 Euro. Der Zinseszins-Effekt des günstigeren ETF nimmt mit jedem Jahr zu (MSCI Inc., 2024; Finanztip, 2024).

Die Kostenstruktur ist der eigentliche Unterschied. Nicht die Rendite der Märkte — die ist prinzipiell für beide Vehikel zugänglich (es gibt ETF-basierte Rürup-Verträge). Es sind die 14–25 Prozent Gesamtkosten der Rürup-Rente gegenüber 0,5–2,5 Prozent beim ETF-Sparplan (Finanztest, 2023; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024). Wer zu Beginn ca. 18 % verliert, dem fehlt dieses Kapital für die gesamte verbleibende Laufzeit.

Konkret am Beispiel Person A: 76.800 Euro eingezahlt, 13.800 Euro sofort weg als Kosten. Das sind 13.800 Euro, die nie für sie gearbeitet haben — nicht für 5 Jahre, nicht für 32 Jahre. Beim ETF arbeiten von Anfang an 73.600 Euro.

Die Rentenbesteuerung verschärft den Nachteil. Wer ab 2040 Rürup-Rente bezieht, zahlt auf 100 Prozent der Auszahlung Einkommensteuer (§ 22 EStG; BMF, 2025). Beim ETF wird nur der Gewinnanteil besteuert — und der Sparerpauschbetrag reduziert die Last zusätzlich.

Die Vererbbarkeit fehlt vollständig. In allen drei Szenarien ist das Rürup-Kapital bei Tod nicht vererbbar. Das ETF-Kapital — zwischen 230.000 und 362.000 Euro — geht vollständig an die Erben. Bei einem selbstständigen Unternehmer, der Kinder hat, ist das kein Randthema.

9. Wann die Rürup-Rente trotzdem die bessere Wahl sein kann

Ehrlichkeit verlangt: Es gibt Situationen, in denen die Rürup-Rente sinnvoll oder zumindest diskutierbar ist.

Pfändungsschutz bei realem Insolvenzrisiko. Das ist der stärkste und am häufigsten zu Recht genannte Vorteil. Wer als Selbstständiger ein reales Insolvenzrisiko trägt — etwa in projektbasierten Branchen, im Handel oder im Dienstleistungsbereich — kann in der Rürup-Rente angesparte Beiträge im Fall einer Privatinsolvenz nicht verlieren. ETF-Depots sind nicht pfändungsgeschützt (§ 851c ZPO). Für diese Personengruppe kann ein kleiner Rürup-Anteil (20–30 Prozent der Altersvorsorge) als Sicherheitsanker Sinn ergeben.

Sehr hoher Grenzsteuersatz, kurze Laufzeit, bewusste Entscheidung. Wie Szenario C zeigt, ist bei Spitzensteuersatz und kurzer Laufzeit die Differenz geringer. Wer mit 55 Jahren als Arzt oder hochbezahlter Freiberufler beginnt, bewusst auf Kapitalzugang verzichtet und die Rentenbesteuerung kennt, kann eine fundierte Entscheidung für die Rürup-Rente treffen. Entscheidend ist: bewusst und informiert.

Kombination als Mischmodell. Ein kleiner Rürup-Anteil (z. B. für den Pfändungsschutz, maximal für den Bereich des gesetzlichen Höchstbeitrags) in Kombination mit einem ETF-Sparplan für den Großteil ist eine Struktur, die manche Finanzberater empfehlen. Sie trennt Sicherheits- und Renditeziel (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024; Finanztip, 2024).

Was diese Ausnahmen nicht rechtfertigen: Provisionsgetriebene Vollausstattung. Wer nicht explizit auf Pfändungsschutz angewiesen ist, kein hohes Grenzsteuerniveau hat und doch mit 80, 100 oder 150 Prozent der verfügbaren Vorsorgebeiträge in die Rürup-Rente gedrängt wurde — dem fehlt die Beratungsgrundlage. Das war kein Tipp, das war ein Verkauf.

10. Wer ist der typische Verlierer der Rürup-Rente?

In über elf Jahren Kanzleiarbeit und mehr als 3.400 Mandanten hat sich ein klares Profil herauskristallisiert. Es ist nicht der Arzt mit Spitzensteuersatz, der bewusst entschieden hat. Es ist auch nicht der Selbstständige mit echtem Insolvenzrisiko, der den Pfändungsschutz braucht.

Es ist der Mandant, der eine Rürup-Rente bekam, obwohl er sie nicht gebraucht hätte — und dem niemand erklärt hat, was er dafür aufgibt.

Konkret bedeutet das: Mittleres Einkommen, Grenzsteuersatz 25–33 Prozent. Laufzeit 20–30 Jahre. Keine besondere Insolvenzgefährdung. Kein echter Bedarf für Pfändungsschutz. Und — entscheidend — kein Beratervergleich mit einem ETF-Sparplan, weil der Berater an der ETF-Alternative nichts verdient hätte.

Wer wissen will, warum das so häufig passiert: Weil bei einer Basisrente mit 500 Euro monatlicher Einzahlung über 20 Jahre der Vermittler mit 12.000 bis 24.000 Euro Abschlussprovision verdient. Bei einem ETF-Sparplan verdient er 0 Euro (Finanztest, 2023; BaFin, 2024). Diesen Unterschied muss man kennen, um das Beratungsgeschehen zu verstehen.

Das Fehlen einer alternativen Darstellung — also das Unterlassen des ETF-Vergleichs — ist nach § 6 VVG und § 280 BGB ein eigenständiger Beratungsfehler, der zu Schadenersatzansprüchen führen kann.

Mehr zu diesem Profil und den typischen Fehlberatungsmustern: Rürup-Rente Nachteile: die 7 größten Probleme.

11. Was tun, wenn Sie schon einen Rürup-Vertrag haben?

Wenn Sie diesen Artikel lesen und einen laufenden Rürup-Vertrag haben, stellen sich zwei rechtliche Fragen, die voneinander unabhängig sind.

Frage 1: Ist die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft?

Viele Rürup-Verträge, die zwischen 2005 und 2015 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Das ist kein Kleinstfehler — der Bundesgerichtshof hat in BGH IV ZR 40/22 (Urteil vom 11.10.2023) bestätigt, dass bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt fortbesteht. Das bedeutet: Widerruf ist möglich, auch wenn der Vertrag vor 15 oder 20 Jahren abgeschlossen wurde.

Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung ergibt sich die Rückzahlung je nach Vertragskonstellation aus einem von zwei rechtlich unterschiedlichen Wegen — entweder die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz, oder das zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche ungezillmerte Deckungskapital zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten. Beide Wege liegen regelmäßig deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert — in dokumentierten Fällen bis zu 175 Prozent des eingezahlten Kapitals. Ein Mandant der Kanzlei Seehofer, der 18.085 Euro eingezahlt hatte, bekam 23.784 Euro zurück — und das nach einem abschließenden BGH-Beschluss (Kanzlei Seehofer, dokumentierter Fall Alte Leipziger; BGH IV ZR 173/21, 2023).

Frage 2: Wurde Ihnen die Rürup-Rente fehlerhaft beraten verkauft?

Unabhängig von der Widerrufsbelehrung kann ein Schadenersatzanspruch bestehen, wenn der Berater gegen seine Pflichten nach § 6 VVG verstoßen hat — etwa durch das Unterlassen eines Alternativenvergleichs. Dieser Anspruch ist eigenständig und besteht auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt war.

Schritt für Schritt:

  1. Vertrag heraussuchen (Abschluss-Datum, Versicherer, eingezahlte Beiträge).
  2. Kostenlose Prüfung bei Stefan Seehofer anfordern — in 30 Sekunden am Telefon gibt es eine erste Einschätzung.
  3. Wenn Widerruf möglich: Kanzlei übernimmt das Verfahren auf Erfolgshonorarbasis.
  4. Wenn Schadenersatz möglich: Prüfung, ob Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt (in der Regel ja, GDV-Musterbedingungen).

Relevante Weiterlesen-Artikel: Was ist die Rürup-Rente? | Rürup oder Riester — was ist besser? | Basisrente vs. ETF: Der Grundvergleich

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“

Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.

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12. FAQ

Ist der Vergleich fair, wenn ETFs Marktschwankungen haben und die Rürup-Rente garantierte Werte liefert?

Die Frage nach der Garantie ist berechtigt — aber sie muss vollständig gestellt werden. Die Rürup-Rente garantiert nominale Leistungen, die nach Inflation an Kaufkraft verlieren. Wer heute eine Monatsrente von 400 Euro garantiert bekommt, erhält bei 2 Prozent Inflation nach 20 Jahren eine Rente mit einem Kaufkraftwert von etwa 268 Euro (Destatis, 2024; EZB-Inflationsziel, 2025). ETFs unterliegen Schwankungen, haben aber in jedem historisch messbaren 15-Jahres-Zeitraum seit 1975 positive Realrenditen geliefert (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023). Das Risiko einer langfristigen Nullrendite ist bei breit gestreuten Aktien-ETFs historisch minimal — das Risiko einer garantiert niedrigen Rendite bei der Rürup-Rente ist strukturell eingebaut.

Was ist mit der Vorabpauschale beim ETF? Ist das nicht ein echter Nachteil?

Die Vorabpauschale ist real, aber klein. Bei einem 50.000-Euro-Depot und einem Basiszins von 2,5 Prozent wäre die Vorabpauschale für 2025 bei einem thesaurierenden Aktien-ETF nach Teilfreistellung (30 Prozent) etwa 438 Euro brutto — nach Sparerpauschbetrag und Abgeltungssteuer weniger als 100 Euro tatsächliche Steuerlast pro Jahr (BMF Basiszins 2025; § 2 InvStG; eigene Berechnung). Das ist ein echter Nachteil, aber er wird durch die deutlich geringere Gesamtbesteuerung beim Auszahlen mehr als ausgeglichen.

Was bedeutet die Teilfreistellung bei ETFs?

Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge von der Steuer freigestellt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 und § 2 InvStG; BMF, 2025). Das bedeutet: Wer 1.000 Euro Gewinn realisiert, zahlt Abgeltungssteuer nur auf 700 Euro. Dieser Vorteil gilt sowohl für Ausschüttungen als auch beim Verkauf. Er reduziert die effektive Steuerbelastung auf Gewinne von 26,375 Prozent auf rund 18,5 Prozent.

Kann ich mit einem ETF-Sparplan genauso sicher für das Alter planen wie mit einer Rürup-Rente?

Das hängt von der Laufzeit und der Entnahmestrategie ab. Wer mit 30 Jahren beginnt und 37 Jahre anspart, hat historisch gesehen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, mit einem MSCI-World-ETF mehr Kapital aufgebaut zu haben als mit jedem Rürup-Vertrag. Wer kurz vor der Rente beginnt oder auf eine lebenslange Rentenzahlung angewiesen ist, hat andere Anforderungen. Ein ETF liefert kein lebenslanges Zahlungsversprechen — er liefert Kapital, aus dem man selbst Entnahmen plant. Das ist Flexibilität, aber es erfordert auch Disziplin.

Mein Rürup-Vertrag läuft über ETFs — ändert das die Rechnung?

Nein, nicht grundlegend. Ein ETF-Rürup hat denselben Fondskorb wie ein direkter ETF-Sparplan — aber im teuren Versicherungsmantel. Die Versicherungskosten (0,5–2 Prozent p. a. zusätzlich) fressen einen Teil des ETF-Vorteils auf. Und die rechtlichen Einschränkungen — kein Kapitalzugriff, keine freie Vererbbarkeit, keine Kündigung — bleiben vollständig bestehen. Das ETF-Label verändert das Produkt in der Anlageform, aber nicht im rechtlichen Rahmen.

Kann ich einen Rürup-Vertrag rückabwickeln, den ich schon seit 15 Jahren bespare?

Möglicherweise ja — wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Der BGH hat z. B. in IV ZR 40/22 (11.10.2023) bestätigt, dass ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das ist bei vielen Verträgen, die vor 2015 abgeschlossen wurden, der Fall. Eine kostenlose Prüfung bei Kanzlei Seehofer klärt in wenigen Minuten, ob Ihr Vertrag betroffen ist.

Was, wenn ich beides hatte — Rürup und ETF — und trotzdem unzufrieden bin?

Das ist häufig. Viele Mandanten der Kanzlei Seehofer haben in der Beratungsphase eine Kombination aus Rürup und weiteren Produkten bekommen — ohne dass der Anteil und die Kostenstruktur transparent waren. Wenn Ihnen die Rürup-Rente als Hauptsäule der Altersvorsorge verkauft wurde, ohne dass ein ETF-Vergleich stattfand, ist das rechtlich relevant — unabhängig davon, ob Sie auch einen ETF-Sparplan hatten. Schadenersatzansprüche beziehen sich auf den Teil, bei dem eine fehlerhafte Beratung stattgefunden hat.

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Fazit: Die Zahlen entscheiden — nicht das Verkaufsgespräch

Wer 30 Jahre lang monatlich 200, 500 oder 1.000 Euro anlegt, trifft keine Entscheidung über Beträge — er trifft eine Entscheidung über seinen Lebensstandard im Alter. Die Rechnungen in diesem Artikel zeigen: Diese Entscheidung wurde Millionen von Versicherten in Deutschland abgenommen, ohne dass sie die Zahlen jemals gesehen haben.

Ein ETF-Sparplan schlägt die Rürup-Rente in nahezu allen realistischen Laufzeit-Szenarien — nicht durch ein besonderes Finanzwunder, sondern durch zwei banale Mechanismen: deutlich niedrigere Kosten und eine langfristig höhere Rendite durch echte Marktbeteiligung.

Der Steuervorteil der Rürup-Rente ist real. Er reicht aber in keinem der gezeigten Szenarien aus, um eine Kosten-Rendite-Lücke von 15 bis 25 Prozentpunkten über 30 Jahre auszugleichen. Wenn Sie eine Rürup-Rente haben und diesen Vergleich zum ersten Mal sehen: Lassen Sie den Vertrag prüfen.

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Quellen

  • MSCI Inc. — MSCI World Index historische Performance-Daten 1975–2024, Durchschnittsrendite 7,9 % brutto, konservative Langzeit-Annahme 6,5 % netto nach TER, 2024
  • Finanztest (Stiftung Warentest) — ETF-Langzeitvergleich, Kostenvergleich Basisrenten 14–25 %, 2023/2024
  • Assekurata — Marktausblick Lebensversicherung, Renditeentwicklung Basisrenten 2,0–2,5 % brutto, 2024
  • GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) — Lebensversicherung in Zahlen, Marktdaten 2024
  • Verbraucherzentrale Bundesverband — Rentenfaktor-Analyse, Basisrenten-Kosten und -Struktur, 2024
  • Verbraucherzentrale NRW — Basisrenten-Ratgeber, Beratungspflichtverletzungen, 2024
  • Finanztip — Steueranalyse Basisrente vs. ETF, langfristige Rendite-Szenarien, 2024
  • BMF (Bundesfinanzministerium) — Besteuerungsanteile § 22 EStG, Basiszins 2025, Höchstbetrag Sonderausgaben 2026, 2025
  • Destatis (Statistisches Bundesamt) — Lebenserwartung, Inflationsentwicklung Deutschland, 2024
  • EZB (Europäische Zentralbank) — Inflationsziel 2 %, mittelfristige Preisstabilität, 2025
  • BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) — Leitlinien Provisionsoffenlegung, Vermittlervergütung, 2024
  • BGH — Urteil IV ZR 40/22 vom 11.10.2023 (ewiges Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung); Beschluss IV ZR 173/21 vom 29.11.2023 (Kanzlei Seehofer als Vertretungskanzlei)
  • § 22 EStG — Besteuerung sonstiger Einkünfte, Renteneinkünfte aus Basisrenten
  • § 2 InvStG — Teilfreistellung Investmentfonds, Aktienquote 30 %
  • § 6 VVG — Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers, Dokumentationspflicht

Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren