Rürup und Riester sind beide staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte — richten sich aber an grundlegend unterschiedliche Zielgruppen und haben unterschiedliche Stärken und Schwächen. Dieser Vergleich erklärt, wer tatsächlich von welchem Produkt profitiert, was die gemeinsamen Nachteile sind und was Betroffene mit bereits laufenden Verträgen tun können.
Kurzfassung
- Rürup und Riester sind beide staatlich gefördert — aber für sehr unterschiedliche Personengruppen konzipiert (BMF, 2025; GDV, 2024).
- Rürup lohnt sich am ehesten für Selbstständige und Gutverdiener über ca. 45.000 Euro Jahreseinkommen, die hohe Steuerersparnis brauchen (Finanztest, 2023; Verbraucherzentrale, 2024).
- Riester lohnt sich am ehesten für rentenversicherungspflichtige Angestellte mit mehreren Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen — wegen der Kinderzulagen (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024; Stiftung Warentest, 2024).
- Beide haben gravierende Schwachstellen: hohe Kosten, geringe Rendite, starke Inflexibilität — und viele Berechnungen zeigen, dass ein ETF-Sparplan langfristig überlegen ist (Finanztest, 2023; Assekurata, 2024).
- Wer bereits einen Rürup- oder Riester-Vertrag hat und unzufrieden ist: BGH IV ZR 173/21 (29.11.2023) hat das Widerrufsrecht auch bei alten Verträgen bestätigt — eine Prüfung kann sich lohnen.
Inhalt dieses Artikels
- Die Kurzantwort für Ungeduldige
- Was ist die Rürup-Rente?
- Was ist die Riester-Rente?
- Direkter Vergleich: Rürup vs. Riester auf einen Blick
- Wer profitiert wirklich von der Rürup-Rente?
- Wer profitiert wirklich von der Riester-Rente?
- Das Steuer-Detail: Sonderausgabenabzug vs. Zulagensystem
- Die gemeinsamen Schwachstellen beider Produkte
- Beispielrechnung 1: Selbstständiger, 45 Jahre
- Beispielrechnung 2: Angestellte, 35 Jahre, 2 Kinder
- Die Alternative: ETF-Sparplan + selbst steuern
- Was tun, wenn Sie schon einen Vertrag haben?
- FAQ
- Quellen
1. Die Kurzantwort für Ungeduldige
Rürup oder Riester — die ehrliche Antwort lautet: keines der beiden Produkte ist automatisch gut. Beide können unter den richtigen Umständen sinnvoll sein. Und beide werden regelmäßig falsch verkauft.
Die wichtigsten Faustregeln:
- Rürup: Sinnvoll für Selbstständige und Gutverdiener, die hohe Steuerersparnisse brauchen und bereit sind, das Kapital bis 62/67 zu sperren.
- Riester: Sinnvoll für rentenversicherungspflichtige Angestellte mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern, bei denen die staatlichen Zulagen einen erheblichen Teil des Vertrags finanzieren.
- ETF-Sparplan: Für alle anderen oft die bessere Alternative — mehr Rendite, mehr Flexibilität, geringere Kosten.
Was Sie in diesem Artikel erwartet: Ein sachlicher Vergleich beider Produkte — mit konkreten Zahlen, ohne Produktwerbung und ohne die üblichen Beschönigungen.
2. Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Steuerförderung. Sie wurde 2005 eingeführt und richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick:
- Steuerliche Förderung: Beiträge bis 23.362 Euro (Singles 2025) bzw. 46.724 Euro (Ehepaare) können als Sonderausgaben abgezogen werden (BMF, 2025).
- Kein Kapitalzugriff: Das Kapital ist bis zur Rente gesperrt — keine Kündigung mit Auszahlung möglich.
- Auszahlung: Ausschließlich als lebenslange Monatsrente, nicht als Einmalbetrag.
- Pfändungsschutz: Eingezahltes Kapital ist weitgehend geschützt vor Gläubigern und Insolvenz.
- Besteuerung im Alter: 86 bis 100 % der Rente sind steuerpflichtig (§ 22 EStG; BMF, 2025).
Wenn Sie eine vollständige Erklärung der Rürup-Rente möchten, lesen Sie unseren Artikel Was ist die Rürup-Rente? oder die umfassende Einschätzung Rürup-Rente: Sinnvoll oder nicht?
3. Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen — und richtet sich ausschließlich an rentenversicherungspflichtige Personen. Selbstständige ohne freiwillige Rentenversicherung sind grundsätzlich nicht berechtigt.
Die wichtigsten Merkmale:
- Zulagen statt Steuerabzug (meistens): Der Staat zahlt eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und 185 bis 300 Euro pro Kind (300 Euro für Kinder ab 2008; BMF, 2025).
- Voraussetzung: Mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen (Mindestbeitrag: 60 Euro/Jahr).
- Eigenbeitrag: Der Mindestbeitrag nach Abzug der Zulagen liegt meistens deutlich unter dem, was in einen ETF fließen würde.
- Auszahlung: Mindestens 70 % als lebenslange Monatsrente — 30 % dürfen zu Rentenbeginn als Kapital entnommen werden.
- Wohn-Riester: Sonderform, bei der das Kapital für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden kann.
- Kein Pfändungsschutz: Riester-Kapital ist im Insolvenzfall nicht sicher.
- Besteuerung im Alter: Die gesamte Rente ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung; § 22 EStG).
4. Direkter Vergleich: Rürup vs. Riester auf einen Blick
| Merkmal | Rürup-Rente (Basisrente) | Riester-Rente |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Selbstständige, Gutverdiener, Freiberufler | Rentenversicherungspflichtige Angestellte |
| Selbstständige berechtigt? | Ja (Kernzielgruppe) | Nur mit freiwilliger Rentenversicherung |
| Steuerliche Förderung | Sonderausgabenabzug bis 23.362 Euro/Jahr | Zulagenverfahren (Grund- + Kinderzulagen) |
| Mindestbeitrag | Keiner | 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens (min. 60 Euro) |
| Maximaler Steuervorteil | Hoch (bei Spitzensteuersatz bis 9.750 Euro/Jahr) | Mittel (Günstigerprüfung durch Finanzamt) |
| Rendite (typisch, netto) | 1,0–2,0 % | 0,5–1,5 % |
| Gesamtkosten Laufzeit | 14–25 % der Einzahlungen | 15–30 % der Einzahlungen |
| Kündbarkeit | Nicht kündbar | Kündbar, aber mit Förderrückzahlung |
| Kapitalzugriff | Kein Zugriff vor 62/67 | Kein freier Zugriff |
| Auszahlung | Nur als lebenslange Rente | ≥ 70 % als Rente, 30 % als Kapital möglich |
| Vererbbarkeit | Stark eingeschränkt (Ehepartner/Kinder im Vertrag) | Stark eingeschränkt (Förderrückzahlung bei Tod) |
| Pfändungsschutz | Ja | Nein |
| Besteuerung im Alter | 86–100 % steuerpflichtig | Vollständig steuerpflichtig |
| Typisch für wen sinnvoll | Selbstständige > 45.000 Euro Jahreseinkommen | Angestellte mit Kindern, niedrigem Einkommen |
Quellen: BMF, 2025; GDV, 2024; Finanztest, 2023; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024
Der Blick auf die Tabelle zeigt: Beide Produkte sind für ihren jeweiligen Anwendungsfall designt — aber beide haben erhebliche Schwachstellen, die selten transparent kommuniziert werden.
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5. Wer profitiert wirklich von der Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente wurde für eine sehr konkrete Personengruppe entworfen: Menschen ohne gesetzliche Rentenversicherung, die hohe Steuern zahlen und eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen.
In der Praxis profitieren am meisten:
Selbstständige und Freiberufler ab ca. 45.000 Euro Jahreseinkommen. Ab diesem Einkommensniveau liegt der Grenzsteuersatz hoch genug, dass der Sonderausgabenabzug real spürbar ist. Jeder eingezahlte Euro reduziert die Steuerlast um 30–42 %. Bei 10.000 Euro Jahresbeitrag sind das 3.000–4.200 Euro weniger Steuern im Jahr (BMF, 2025).
Personen mit hohem Insolvenzrisiko. Das eingezahlte Kapital ist pfändungsgeschützt. Wer als Selbstständiger ein reales Insolvenzrisiko trägt, kann einen Teil seiner Altersvorsorge damit absichern.
Kurzfristig orientierte Steueroptimierung. Wer kurz vor der Rente steht und noch einmal hohe Einmalzahlungen leisten kann — und den Steuersatz im Alter deutlich niedriger erwartet als heute — kann von der Spreizung profitieren.
Wer die Rürup-Rente kaum braucht:
- Angestellte mit gesetzlicher Rente (Riester oder Betriebsrente oft besser)
- Personen unter 45.000 Euro Jahreseinkommen (Steuervorteil zu gering)
- Alle, die sich Flexibilität bewahren wollen (Kapital ist dauerhaft gesperrt)
Eine tiefere Einordnung finden Sie in unserem Artikel Rürup-Rente: Die Steuer-Wahrheit.
6. Wer profitiert wirklich von der Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist so konstruiert, dass vor allem eine Gruppe tatsächlich davon profitiert: Angestellte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und vielen Kindern.
In der Praxis profitieren am meisten:
Eltern mit mindestens 2 Kindern. Die staatlichen Kinderzulagen sind das eigentliche Argument für Riester: 185 Euro pro Kind (300 Euro für Kinder ab 2008) pro Jahr. Bei 3 Kindern ab 2008 kommen 900 Euro staatliche Kinderzulagen hinzu — plus 175 Euro Grundzulage = 1.075 Euro Zulagen pro Jahr. Wenn die Grundzulage einen Großteil des Mindestbeitrags abdeckt, ist der Eigenaufwand minimal (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024).
Geringverdiener mit niedrigem Eigenbeitrag. Bei 20.000 Euro Bruttoeinkommen beträgt der Mindestbeitrag 4 % = 800 Euro/Jahr. Nach Abzug der Grundzulage (175 Euro) verbleiben 625 Euro Eigenanteil. Die Förderquote ist in diesem Szenario vergleichsweise hoch.
Wohn-Riester-Nutzer mit konkretem Immobilienwunsch. Wer bereits weiß, dass er in den nächsten 10–15 Jahren eine Immobilie kaufen wird, kann Riester als vorgelagertes Eigenkapitalsparen nutzen.
Wer kaum von Riester profitiert:
- Selbstständige ohne freiwillige Rentenversicherung (nicht förderberechtigt)
- Gutverdiener ohne Kinder (Steuervorteil über Günstigerprüfung begrenzt)
- Personen mit nur einem Kind (Zulagen zu gering, um Kostenbelastung auszugleichen)
- Kinderlose Angestellte über 40.000 Euro (ETF in der Regel überlegen)
Ein häufig übersehenes Problem: Viele Riester-Verträge wurden in den 2000er Jahren abgeschlossen, als die Garantieverzinsung noch höher lag. Diese alten Verträge performen heute oft deutlich schlechter als erwartet — und die Anbieter kommunizieren das nicht proaktiv (Stiftung Warentest, 2024).
7. Das Steuer-Detail: Sonderausgabenabzug vs. Zulagensystem
Der fundamentale Unterschied zwischen Rürup und Riester liegt im Fördermodell.
Rürup: Der Sonderausgabenabzug
Bei der Rürup-Rente werden Beiträge direkt von der Steuerlast abgezogen. Konkret:
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz | Steuervorteil bei 6.000 Euro Beitrag |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | ca. 28 % | ca. 1.680 Euro/Jahr |
| 50.000 Euro | ca. 36 % | ca. 2.160 Euro/Jahr |
| 80.000 Euro | ca. 42 % | ca. 2.520 Euro/Jahr |
| 120.000 Euro | ca. 45 % | ca. 2.700 Euro/Jahr |
Quelle: BMF-Lohnsteuertabellen 2025; § 10 Abs. 3 EStG
Der Steuervorteil wächst also mit dem Einkommen. Das macht Rürup für Gutverdiener interessant — und für Normalverdiener wenig attraktiv.
Riester: Das Zulagensystem
Bei Riester fließen direkt staatliche Zulagen in den Vertrag:
| Situation | Grundzulage | Kinderzulagen (ab 2008) | Gesamtzulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| Kinderlos, Einzel | 175 Euro | — | 175 Euro |
| 1 Kind | 175 Euro | 300 Euro | 475 Euro |
| 2 Kinder | 175 Euro | 600 Euro | 775 Euro |
| 3 Kinder | 175 Euro | 900 Euro | 1.075 Euro |
Quelle: BMF, § 84–86 EStG; Stand 2025
Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch, ob der Steuerabzug günstiger wäre als die Zulage (sogenannte Günstigerprüfung). Bei höheren Einkommen ohne Kinder greift meistens die Steuerersparnis statt der Zulage.
Das Problem: Nachgelagerte Besteuerung bei beiden
Was viele Riester-Sparer nicht ausreichend einkalkulieren: Im Alter müssen sie die gesamte Riester-Rente versteuern — inklusive der staatlichen Zulagen. Die Förderung ist kein Geschenk, sondern eine Steuerstundung. Bei einem Rentensteuersatz von 20–25 % im Alter verringert sich der reale Vorteil erheblich (BMF, 2025; Finanztest, 2024).
8. Die gemeinsamen Schwachstellen beider Produkte
Rürup und Riester teilen einige strukturelle Probleme, die bei der Beratung häufig nicht transparent gemacht werden.
1. Hohe Kosten. Riester-Verträge sind oft teurer als Rürup-Verträge. Laut Stiftung Warentest lagen die Gesamtkosten bei untersuchten Riester-Policen bei 15–30 % der Einzahlungen — bei Rürup bei 14–25 % (Finanztest, 2023). Ein ETF-Sparplan kostet demgegenüber typischerweise 0,5–2,5 % (Finanztest, 2023).
2. Niedrige Rendite. Die garantierte Verzinsung ist bei beiden Produkten für viele Verträge im einstelligen Promillebereich angelangt. Selbst bei fondsgebundenen Varianten fressen Versicherungskosten einen erheblichen Teil der Fondserträge auf. Nettoannahmen von 1,0–2,0 % sind realistisch — ein globaler ETF-Sparplan erzielte historisch 6–7 % (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023).
3. Starke Inflexibilität.
- Bei Rürup: kein Kapitalzugriff, keine Kündigung mit Auszahlung, nur lebenslange Rente
- Bei Riester: Kündigung möglich, aber Zulagen plus Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden — das macht einen Ausstieg de facto teuer
4. Inflationsrisiko. Beide Produkte liefern nominale Garantien. Bei einer Inflation von 2–3 % p. a. (EZB-Ziel: 2 %) verliert die zugesagte Monatsrente real erheblich an Kaufkraft — über 20–30 Beitragsjahre hinweg ein substanzielles Problem (EZB, 2024; Destatis, 2024).
5. Provisionsgetriebene Beratung. Der Haupttreiber für den Verkauf beider Produkte ist die Abschlussprovision: Bei Rürup verdient der Berater 4–8 % der Beitragssumme, bei Riester ähnlich. Ein ETF-Sparplan generiert für provisionsabhängige Berater dagegen nichts. Das erklärt, warum der ehrliche Alternativenvergleich in der Beratungspraxis selten stattfindet (BaFin, 2024; Finanztest, 2023).
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9. Beispielrechnung 1: Selbstständiger, 45 Jahre — Rürup vs. Riester
Profil: Steuerberater, selbstständig, 45 Jahre, 80.000 Euro Jahreseinkommen, zahlt 6.000 Euro/Jahr für 22 Jahre bis 67.
Rürup-Rente
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamteinzahlung | 132.000 Euro |
| Jährliche Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ca. 42 %) | ca. 2.520 Euro/Jahr |
| Gesamte Steuerersparnis über Laufzeit | ca. 55.440 Euro |
| Netto-Eigenaufwand | ca. 76.560 Euro |
| Gesamtkosten Vertrag (Ø 20 %) | ca. 26.400 Euro |
| Kapital nach 22 Jahren (1,5 % netto nach Kosten) | ca. 142.000 Euro |
| Monatsrente brutto (Rentenfaktor 4,0 %) | ca. 474 Euro |
| Nach Steuern im Alter (Ø 25 %) | ca. 355 Euro netto/Monat |
Riester-Rente
Als Selbstständiger nicht förderberechtigt — es sei denn, er zahlt freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Dieses Beispiel zeigt den wichtigsten Ausschlussgrund: Riester ist für Selbstständige ohne freiwillige Rentenversicherung schlicht nicht zugänglich. Wer als Selbstständiger zwischen Rürup und Riester abwägt, stellt die falsche Frage.
Was ein ETF-Sparplan ergeben hätte
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamteinzahlung | 132.000 Euro |
| Netto-Eigenaufwand | 132.000 Euro (kein Steuervorteil) |
| Gesamtkosten (0,2 % p. a.) | ca. 3.170 Euro |
| Kapital nach 22 Jahren (6 % Rendite) | ca. 338.000 Euro |
| Monatliche Entnahme (4 %-Regel) | ca. 1.127 Euro |
| Nach Steuern auf Gewinne (26,375 %) | ca. 920 Euro netto/Monat |
| Kapital vererbbar | ca. 338.000 Euro |
Zwischenfazit: Selbst mit dem erheblichen Steuervorteil der Rürup-Rente liefert der ETF-Sparplan netto fast das 2,6-Fache der monatlichen Auszahlung — und das Kapital bleibt vererbbar. Mehr dazu im Artikel Rürup oder ETF: Der direkte Renditevergleich.
10. Beispielrechnung 2: Angestellte, 35 Jahre, 2 Kinder — Rürup vs. Riester
Profil: Erzieherin, angestellt, 35 Jahre, 28.000 Euro Bruttojahreseinkommen, 2 Kinder (geboren 2015 und 2018), zahlt den Mindestbeitrag für Riester.
Riester-Rente
| Position | Betrag |
|---|---|
| Mindestbeitrag (4 % von 28.000 Euro) | 1.120 Euro/Jahr |
| Grundzulage | 175 Euro/Jahr |
| Kinderzulagen (2 × 300 Euro) | 600 Euro/Jahr |
| Gesamtförderung | 775 Euro/Jahr |
| Eigenanteil | 345 Euro/Jahr |
| Eigenanteil über 32 Jahre (bis 67) | ca. 11.040 Euro |
| Gesamte staatliche Förderung | ca. 24.800 Euro (Zulagen, ohne Steuervorteil) |
| Kapital nach 32 Jahren (0,8 % netto) | ca. 42.000 Euro |
| Monatsrente brutto | ca. 140 Euro |
| Nach Steuern im Alter | ca. 112 Euro netto/Monat |
Anmerkung: Bei niedrigem Einkommen ist der Steuervorteil durch Günstigerprüfung minimal. Die Rendite bleibt trotz hoher Förderquote niedrig, weil die Versicherungskosten einen Großteil des Ertrags aufzehren (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024).
Rürup-Rente
Als rentenversicherungspflichtige Angestellte ist Rürup zwar zugänglich, aber beim niedrigen Einkommen ist der Steuervorteil gering: Der Grenzsteuersatz liegt bei ca. 26 %, der reale Steuervorteil bei 6.000 Euro Jahresbeitrag wäre ca. 1.560 Euro. Da sie jedoch hauptsächlich von den Zulagen profitiert, ist Riester in diesem Fall das passendere Instrument.
Was ein ETF-Sparplan ergeben hätte (gleicher Eigenaufwand)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigenanteil | 345 Euro/Jahr = 28,75 Euro/Monat |
| Kapital nach 32 Jahren (6 % Rendite) | ca. 36.000 Euro |
| Monatliche Entnahme (4 %-Regel) | ca. 120 Euro |
| Nach Steuern auf Gewinne | ca. 97 Euro netto/Monat |
| Kapital vererbbar | ca. 36.000 Euro |
Zwischenfazit: In diesem spezifischen Szenario ist Riester tatsächlich konkurrenzfähig — die staatliche Förderung kompensiert die Kostenbelastung erheblich. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen ein gefördertes Produkt den Eigenaufwand deutlich hebelt. Allerdings bleibt das Kapital gebunden und die Rendite niedrig. Wer zusätzlich Eigenkapital investieren kann, sollte den ETF-Sparplan parallel aufbauen.
11. Die Alternative: ETF-Sparplan + selbst steuern — wann das die bessere Wahl ist
Für viele Berufstätige — insbesondere kinderlose Angestellte, Selbstständige mit mittlerem Einkommen und alle, die Wert auf Flexibilität legen — ist der einfache ETF-Sparplan die überlegene Strategie.
Die Gründe:
- Rendite: MSCI World historisch 7,9 % brutto p. a. (1975–2024) gegenüber 1,0–2,0 % netto bei Rürup und Riester (MSCI Inc., 2024; Assekurata, 2024).
- Kosten: 0,05–0,2 % p. a. (ETF) gegenüber 14–30 % der Gesamteinzahlungen über die Laufzeit (Finanztest, 2023).
- Flexibilität: Jederzeit kündbar, teilentnehmbar, vollständig vererbbar.
- Inflation: Sachwertanlage schützt real — nominale Rentengarantie tut das nicht.
Wann ETF allein nicht ausreicht:
- Bei hohem Insolvenzrisiko als Selbstständiger (dann Rürup für den Pfändungsschutz-Anteil sinnvoll)
- Bei sehr vielen Kindern und niedrigem Einkommen (Riester-Zulagenrendite kann real attraktiv sein)
- Bei sehr hohem Steuersatz (> 42 %) und Planungshorizont < 15 Jahre
Ein ausführlicher Rendite-Vergleich Rürup gegen ETF findet sich in unserem Artikel Basisrente vs. ETF-Sparplan und im spezifischen Vergleich Rürup oder ETF?
12. Was tun, wenn Sie schon einen Rürup- oder Riester-Vertrag haben?
Viele Menschen haben bereits einen oder beide Verträge — und sind unzufrieden. Was sind die Optionen?
Bei Riester
Option 1: Beitragsfreistellung. Sie hören auf einzuzahlen. Der Vertrag läuft weiter, die aufgelaufenen Zulagen bleiben. Keine Pflicht zur Rückzahlung, solange der Vertrag nicht gekündigt wird.
Option 2: Kündigung. Möglich — aber: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen vollständig zurückgezahlt werden. Zusätzlich fallen Stornogebühren an. Bei älteren Verträgen mit hohen Zulagen-Salden kann das teuer werden.
Option 3: Wechsel des Anbieters. Das Riester-Guthaben kann zu einem anderen zertifizierten Riester-Anbieter übertragen werden — ohne Förderrückzahlung. Bei alten, teuren Verträgen kann ein Anbieterwechsel sinnvoll sein.
Bei Rürup
Option 1: Beitragsfreistellung. Die häufigste Strategie. Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag läuft weiter. Kein Kapitalverlust — aber das eingefrorene Kapital liegt weiter in einem renditeschwachen Produkt.
Option 2: Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung. Das ist der wichtigste Punkt: Wenn Ihr Rürup-Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält — und das war bei vielen Verträgen bis ca. 2014/2015 der Fall — besteht ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Der BGH hat das mit Beschluss IV ZR 173/21 (29.11.2023) bestätigt.
Im Erfolgsfall ergibt sich die Rückzahlung je nach Vertragskonstellation aus einem von zwei rechtlich unterschiedlichen, im Ergebnis aber regelmäßig ähnlich vorteilhaften Wegen:
- Variante A: Die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten — zuzüglich Nutzungsersatz, also der Zinsen und Erträge, die der Versicherer mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat.
- Variante B: Der zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche Vertragswert (sogenanntes ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, die in den Vertrag geflossen sind.
Beide Wege liegen regelmäßig deutlich über dem aktuellen Vertragswert bzw. Rückkaufswert — in dokumentierten Fällen bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals.
Option 3: Schadenersatz wegen Falschberatung. Auch wenn kein Widerruf möglich ist: Wenn Ihr Berater Ihnen keine ETF-Alternative gezeigt, Kosten verschwiegen oder Ihre persönliche Situation nicht ausreichend berücksichtigt hat, kann ein Schadenersatzanspruch nach § 6 VVG und § 280 BGB bestehen.
Beides — Widerruf und Schadenersatz — prüfen wir kostenfrei. Erst wenn wir für Sie ein Ergebnis erzielen, zahlen Sie.
13. FAQ
Kann ich als Selbstständiger überhaupt Riester nutzen?
Grundsätzlich nein — sofern Sie nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder mittelbar förderberechtigt sind (z. B. über einen Ehepartner). Als Selbstständiger ohne Rentenversicherungspflicht sind Sie vom Riester-System ausgeschlossen. Für Sie bleibt als gefördertes Produkt die Rürup-Rente — oder, renditeorientiert, der ungeförderte ETF-Sparplan.
Ist es möglich, sowohl Rürup als auch Riester gleichzeitig zu haben?
Ja, das ist möglich — aber selten sinnvoll. Wer als Angestellter von beiden profitieren will, würde Rürup für den Steuervorteil und Riester für die Zulagen nutzen. In der Praxis ist das für die meisten Menschen keine effiziente Lösung: Die Kosten beider Verträge fressen die Förderung zu großen Teilen auf. Eine individuelle Prüfung lohnt sich hier.
Was passiert mit meinem Riester-Guthaben, wenn ich sterbe?
Das ist einer der schwächsten Punkte der Riester-Rente. Sterben Sie vor Rentenbeginn, wird das Guthaben an den Ehepartner (sofern ebenfalls Riester-Sparer) übertragen — oder es fließt in die Versichertengemeinschaft. Sterben Sie kurz nach Rentenbeginn, verfällt das Kapital. Es gibt Hinterbliebenenklauseln, aber sie sind vertragsabhängig und oft teuer. Ein ETF-Depot hingegen ist vollständig vererbbar.
Ich habe einen Rürup-Vertrag aus dem Jahr 2008. Kann ich den widerrufen?
Möglicherweise ja. Verträge aus diesem Zeitraum hatten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen — und beim BGH-Beschluss IV ZR 173/21 (29.11.2023) wurde bestätigt, dass bei fehlerhafter Belehrung keine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Ob Ihr konkreter Vertrag betroffen ist, kann nur eine individuelle Prüfung zeigen. Die kostet bei uns nichts.
Lohnt sich Riester noch für jemanden, der 2026 neu anfängt?
Das hängt stark von Ihrer Situation ab. Für kinderlose Angestellte mit mittlerem Einkommen: eher nein — ETF-Sparplan ist renditeüberlegen. Für Eltern mit zwei oder mehr Kindern und niedrigem Einkommen: möglicherweise ja, wenn die Zulagenrendite den Kostennachteil ausgleicht. Eine pauschale Empfehlung ist hier nicht seriös — aber die Stiftung Warentest empfiehlt seit Jahren, Riester nur nach individueller Berechnung abzuschließen (Finanztest, 2024).
Was bedeutet „nachgelagerte Besteuerung“ bei Rürup und Riester?
Beide Produkte sind steuerlich nachgelagert: Sie zahlen Beiträge aus unversteuerten (Rürup) oder unversteuert geförderten (Riester) Mitteln ein — und versteuern die Rente im Alter vollständig. Das ist nur dann ein Vorteil, wenn Ihr Steuersatz im Alter geringer ist als während der Beitragsphase. Wer im Alter ähnlich hohe Einnahmen hat wie im Berufsleben — z. B. durch andere Rentenansprüche oder Kapitalerträge — spart durch die nachgelagerte Besteuerung wenig oder gar nichts.
Mein Finanzberater hat mir weder Rürup noch Riester empfohlen, sondern eine private Rentenversicherung. Ist das besser?
Eine klassische private Rentenversicherung hat noch weniger staatliche Förderung als Rürup oder Riester — und in vielen Fällen ähnlich hohe Kosten bei ähnlich niedrigen Renditen. Das Einzige, was eine private Rentenversicherung bietet, ist die Möglichkeit der Kapitalauszahlung. Für die meisten Menschen ist auch hier der ETF-Sparplan die sinnvollere Lösung. Und: Auch private Rentenversicherungen können fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.
Kostenfrei & unverbindlich Vertrag prüfen lassen. Eine Erstberatung ist bei unserer Verbraucherschutzkanzlei immer kostenfrei und unverbindlich.
Fazit: Zwei Produkte, zwei Zielgruppen
Rürup und Riester sind keine Konkurrenzprodukte, sondern für unterschiedliche Situationen gemacht — Rürup für Selbstständige und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz, Riester für rentenversicherungspflichtige Angestellte mit mehreren Kindern. Wer in keine der beiden Zielgruppen fällt, fährt mit einem ETF-Sparplan in den meisten Fällen besser.
Wer bereits einen der beiden Verträge hat und unzufrieden ist, sollte nicht vorschnell handeln: Bei Riester ist eine Kündigung mit Förderrückzahlung verbunden, bei Rürup ist überhaupt keine Kündigung möglich — aber ein Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung kann bei vielen älteren Verträgen zu einem deutlich besseren Ergebnis führen als eine bloße Beitragsfreistellung. Eine kostenlose Prüfung schafft Klarheit, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Quellen
- BMF (Bundesfinanzministerium) — Steuerliche Behandlung der Altersvorsorge, § 10 Abs. 3 EStG, § 84–86 EStG, § 22 EStG, 2025
- GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) — Lebensversicherung in Zahlen: Bestands- und Neugeschäftsdaten, 2024
- Finanztest (Stiftung Warentest) — Riester-Rente im Vergleich: Kosten, Rendite, Anbieterwechsel; Rürup-Kosten-Analyse, 2023–2024
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Riester-Rente: Wann sie sich lohnt und wann nicht, 2024
- Assekurata — Marktausblick Lebensversicherung: Renditeentwicklung und Überschussbeteiligungen, 2024
- MSCI Inc. — MSCI World Index historische Performance-Daten 1975–2024, Durchschnittsrendite 7,9 % brutto, 2024
- Verbraucherzentrale NRW — Riester-Rente: Kosten und Transparenz, 2024
- BaFin — Leitlinien Provisionsoffenlegung und Interessenkonflikte im Versicherungsvertrieb, 2024
- EZB (Europäische Zentralbank) — Inflationsziel und aktuelle Inflationsentwicklung im Euroraum, 2024
- Destatis (Statistisches Bundesamt) — Entwicklung der Verbraucherpreise und Lebenserwartung in Deutschland, 2024
- BGH — Beschluss IV ZR 173/21 vom 29.11.2023: Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung zeitlich unbegrenzt
Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“
Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.