Datenleck Check - Twitter
Sicher &
vertrauensvoll
Die renommierte Verbraucherkanzlei Seehofer steht Ihnen als vertraulicher Partner bei und behandelt Ihre Daten sicher und professionell.
Kostenfrei &
sicher
Überprüfen Sie jetzt schnell und kostenfrei, ob Sie betroffen sind und Ihnen somit Schadensansprüche zustehen.
Sofortige Kontaktaufnahme
Jetzt auch über WhatsApp!
Nach positiver Prüfung kontaktieren wir Sie unverzüglich und beraten Sie gerne individuell und unverbindlich über mögliche Schritte zum gemeinsamen Ziel: Geld erhalten statt ausgeben!
Schnell &
unverbindlich
Unser spezialisiertes Team ermittelt in kürzester Zeit die Ihnen zustehenden Ansprüche und klärt über die individuellen Aussichten bei einem möglichen Rechtsstreit auf.
Datenleck bei Twitter - Was ist passiert?
Twitter Nutzer sind, ähnlich wie bei Facebook, wohl von einem großen Datenleck betroffen.
Nach unterschiedlichen Medienberichten sollen in einem Hackerforum im Dezember 2022 rund 400 Millionen Datensätze von Twitter-Nutzern zum Verkauf angeboten worden sein. Ein Hacker mit dem Namen „Ryushi“ hat Twitter-Boss Elon Musk höchstpersönlich in dem Forum dazu aufgefordert, die Datensätze selbst aufzukaufen. Eine Stellungnahme des Unternehmens zu den Vorwürfen steht noch aus.
Der Diebstahl der Daten soll bereits Anfang 2022 erfolgt sein, wohl aufgrund einer Sicherheitslücke, die Twitter im August 2022 selbst bestätigt hatte.
Durch die Veröffentlichung der Daten – sofern diese zutreffend sind – sind Betroffene Opfer von Phishing-Mails, SPAM-Nachrichten und -Anrufen. Über diese wird versucht, kriminelle Handlungen zu ermöglichen.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter (hier: Twitter) bei einer Datenpanne die Pflicht, die Betroffenen (unverzüglich!) zu informieren.
Ob Twitter die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, orientiert sich dabei nach Art und Umfang an der gesetzlichen Regelung des Art. 34 DSGVO.
Art. 34 DSGVO sieht vor, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ über die Verletzung zu unterrichten sind. Die Informationspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn Twitter sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Dies ist vorliegend mutmaßlich nicht der Fall, so dass sich auch insoweit Schadensersatzansprüche ergeben können.
Sodann haben Sie als Betroffener die Chance auf bis zu 5.000,00 EUR Schadensersatz!
Unser Vorgehen beim Twitter Datenskandal
Starten Sie jetzt unseren gratis Online Check, damit wir für Sie Ihre mögliche Betroffenheit feststellen können.
Unser Check - 100% kostenlos!
Sie haben Fragen? - Wir haben Antworten!
Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:
Der Diebstahl erfolgte mithilfe der „Scraping“ Methode, bei welcher Daten von der entsprechenden Webseite extrahiert, also quasi „abgezogen“ wurden. Dies ist bereits im Jahr 2021 erfolgt. Twitter gab aber erst Anfang des Jahres 2022 bekannt, eine bestehende Sicherheitslücke geschlossen zu haben.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sagt dies ausdrücklich in Art. 82 Abs. 1 wie folgt:
„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“
Somit stehen Ihnen grundsätzlich Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche in einer Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro zu. Nutzen Sie diese Chance !
Sofern der private Vertragsrechtsschutz Teil der Rechtsschutzversicherung ist und im Jahr 2021 und 2022 bestand, ist die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig. Wir stellen eine kostenfreie Rechtsschutzanfrage ohne jegliches Kostenrisiko; hierfür ist nur unsere Mandatierung erforderlich, die mittlerweile auch digital erfolgen kann.
Unser Profi- Geheimtipp:
Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung erst kürzlich -also nach dem Datenleck- abgeschlossen wurde, ist es möglich, im Rahmen der Geltendmachung entsprechender Auskünfte dann gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Wir zeigen Ihnen gerne diesen Weg auf! Nutzen Sie die kostenfreie Möglichkeit der Anfrage an unsere Kanzlei!
Gemeinsam Recht bekommen
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.