Clerical Medical Wealthmaster Basisrente aus dem Jahr 2009:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung mit einem über 50%igen Mehrwert in gut zwei Monaten!

Wieder einmal ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer gelungen, die Rückabwicklung eines bei der Clerical Medical bzw. heutigen Scottish Widows Europe S. A. abgeschlossenen Basisrentenvertrages zu erreichen. Unsere Mandantin hatte im Jahr 2009 den Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung: Wealthmaster Basisrente abgeschlossen und die Beiträge bis zum Jahr 2020 bezahlt. Danach wurde der Basisrentenvertrag beitragsfrei gestellt, nachdem unsere Mandantin für sich zum Ergebnis gekommen war, dass der Vertrag nicht die erwartete gute Absicherung im Alter darstellen würde. Nach entsprechender positiver Vorprüfung durch unsere Kanzlei wurde sodann mit Schreiben vom 01.06.2026 der gut begründete Widerruf erklärt; die Clerical Medical bzw. Scottish Widows Europe S. A. erkannte schließlich mit Schreiben vom 12.08.2026 den Widerruf an und verpflichtete sich zur Auszahlung eines Rückabwicklungsbetrages von gut 98.000,00 €. Dieses Ergebnis ist umso erfreulicher, da unsere Mandantin insgesamt Beiträge in Höhe von 64.375,00€ geleistet hatte. Dies entspricht somit einem prozentualen Erfolg bzw. Mehrbetrag von 52,29 %.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg unserer Kanzlei beim Widerruf eines Basisrentenvertrages, der bei der früheren Clerical Medical, der Scottish Widows Europe S. A. abgeschlossen wurde, zeigt deutlich, dass sich der Widerruf auch in finanzieller Hinsicht extrem lohnen kann: Im vorliegenden Fall hatte unsere Mandantin insgesamt 64.375,00 € an Beiträgen einbezahlt und einen Auszahlungsbetrag von insgesamt 98.037,93 € erhalten. Dies entspricht somit über 50%igen Mehrwert, zumal die Clerical Medical unserer Mandantin den Vertragswert zum 31.12.2025 noch mit 47.407,77 € angegeben bzw. mitgeteilt hatte.

Zusammengefasst bedeutet dies: Der Widerruf hat unserer Mandantin im Ergebnis letztlich fast das Doppelte (!!) des Vertragswertes gebracht, was einen äußerst erfreulichen Erfolg darstellt. Sollten auch Sie mit Ihrem Basisrentenvertrag unzufrieden sein, so steht unsere Kanzlei für eine kostenfreie Vorprüfung gerne und jederzeit zur Verfügung.

Gemeinsam Recht bekommen
Verbraucherschutz - der sich für Sie finanziell lohnt - ist unser vorrangiges Ziel.
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.