Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Widerruf der WWK BasisRente Invest innerhalb von 5 Wochen
Auch die WWK Lebensversicherung AG muss bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen nun Federn lassen: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, für einen Mandanten, der im Jahr 2009 den WWK Basisrentenvertrag Invest abgeschlossen hatte, diesen rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte bis zuletzt Beiträge i. H. v. anfänglich monatlich 140,00 € einbezahlt. Mit eingeschlossen war eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Im Rahmen der Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei vom Januar 2026 entschloss sich unser Mandant schließlich im März 2026 zu einem Widerruf. Mit Schreiben unserer Kanzlei vom 05.03.2026 wurde sodann der Widerruf erklärt, welcher von der WWK mit Schreiben vom 14.04.2026 angenommen wurde, sodass sich unser Mandant über einen Auszahlungsbetrag von etwa 34.000,00 € freuen darf.
Kommentar von Fachanwalt und Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Stefan Seehofer:
Der erfolgreich bei der WWK Lebensversicherung rückabgewickelte Basisrenten-Fall zeigt wieder einmal die teilweise sehr guten Möglichkeiten, mittels eines gut begründeten Widerrufs und der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung eine Rückabwicklung zu erreichen. Allerdings weisen wir alle unsere Mandanten, die im Rahmen des Basisrentenvertrages eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit eingeschlossen haben, darauf hin, dass bei einem erfolgreichen Widerruf natürlich auch der Schutz aus der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfällt. Dies wird von unseren Mandanten aber regelmäßig in Kauf genommen, oftmals weil auch anderweitig noch Berufsunfähigkeitsabsicherungen bestehen. Hier gilt jedoch zu beachten, dass bei bereits laufenden Berufsunfähigkeitsleistungen regelmäßig von einem Widerruf dringend abgeraten wird, da die diesbezüglichen Leistungen dann im Rahmen der Rückabwicklung zurückbezahlt werden müssten. In einem solchen Falle wäre ein Widerruf wohl kaum noch lohnenswert. Unsere Kanzlei steht Ihnen für die kostenfreie Vorprüfung möglicher Rückabwicklungsansprüche im Zusammenhang mit einem Basisrentenvertrag gerne und jederzeit zur Verfügung.