Widerruf eines Basisrentenvertrages Allianz Lebensversicherung AG

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Nachdem ein Basisrentenvertrag nicht ordentlich kündbar ist, ist jeder Inhaber auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, auf seine regelmäßig sehr bescheidene Rentenzahlung zu warten oder weiterhin zu erhalten; gerade vor dem Hintergrund der jetzigen sehr turbulenten politischen und wirtschaftlichen Zeit besteht das große Risiko, dass im Zuge der Inflation die erwartete Rentenzahlung keinesfalls eine ausreichende Unterstützung im Alter darstellen wird.
Hier gilt grob folgende Regel:
etwa 10.000,00 € einbezahlte Beiträge entsprechend dann lediglich etwa 35,00 € an monatlicher Rente (!!) im Alter, was also bei 100.000,00 € dann lediglich etwa 350,00 € monatliche Rente bedeutet. Es bedarf keiner wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung, um auf den 1. Blick zu sehen, dass dies ein äußerst schlechtes Geschäft war bzw. ist !
Sofern auch Sie Inhaber eines Rürup-Vertrages sind, nutzen Sie die Chance, Ihren Vertrag kostenfrei auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung überprüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom Oktober 2023 die Karten völlig neu gemischt; zuvor waren die Aussichten “mehr schlecht als recht…“ Sie können eine kostenfreie Anfrage gerne hier vornehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!