Widerruf eines Basisrentenvertrages Allianz Lebensversicherung AG

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Allianz Lebensversicherung AG.

Das von unserer Kanzlei im März 2025 erstrittene Urteil gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG zeigt deutlich die klare verbraucherfreundliche Linie der Rechtsprechung nach dem wegweisenden Urteil des BGH vom Oktober 2023 bei Basisrenten-/Rürup-Verträgen. Vielen Inhabern solcher Verträge wird erst jetzt klar, dass die geleisteten Einzahlungen nicht einmal ansatzweise zu einer rentablen Rente führen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Hier gilt grob folgende Regel:

etwa 10.000,00 € einbezahlte Beiträge entsprechend dann lediglich etwa 35,00 € an monatlicher Rente (!!)  im Alter, was also bei 100.000,00 € dann lediglich etwa 350,00 € monatliche Rente bedeutet. Es bedarf keiner wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung, um auf den 1. Blick zu sehen, dass dies ein äußerst schlechtes Geschäft war bzw. ist !

 

Sofern auch Sie Inhaber eines Rürup-Vertrages sind, nutzen Sie die Chance, Ihren Vertrag kostenfrei auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung überprüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom Oktober 2023 die Karten völlig neu gemischt; zuvor waren die Aussichten “mehr schlecht als recht…“

 

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