Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Allianz Lebensversicherung AG.
Ein interessanter Fall vom Dezember 2024 hat zu einem sehr erfreulichen und guten Ende für unsere Mandantschaft geführt:
Unsere Mandantschaft hatte selbst vor der Einschaltung unserer Kanzlei einen Widerruf erklärt, den die Allianz zurückgewiesen hatte. Ein solches Verhalten der Versicherungen ist „normal“, da der juristische Laie verständlicherweise regelmäßig nicht über die juristischen Argumente verfügt, die zu einer Rückabwicklung führen können. Darüber hinaus wissen praktisch alle Versicherungen, dass unsere Kanzlei seit vielen Jahren spezialisiert ist in Bezug auf den Widerruf derartiger Verträge, insbesondere der Basisrenten-/Rürup Verträge. Aus diesem Grund hat dann unsere Kanzlei mit entsprechender Argumentation im Jahr 2024 nochmals den Widerruf eines von unserer Mandantschaft im Jahr 2008 abgeschlossenen Basisrentenvertrages erklärt. Dieser Widerruf führte dann zu der erfreulichen außergerichtlichen Auszahlung eines Betrages von knapp 56.000 € im Dezember 2024!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Auch dieser außergerichtlich abgewickelte Fall mit der Allianz Lebensversicherungs-AG vom September 2024 zeigt deutlich, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem geänderten Verhalten der Versicherungen geführt hat: Auch wenn Versicherungen zunächst Ansprüche im Hinblick auf einen erklärten Widerruf zurückweisen, macht es regelmäßig Sinn, den Fall von einer spezialisierten anwaltlichen Vertretung überprüfen zu lassen. Hier konnte unsere Kanzlei trotz der anfänglichen Ablehnung der Allianz dann doch noch außergerichtlich einen sehr erfreulichen Erfolg erzielen, die letztlich zu einem Auszahlungsbetrag von knapp 56.000 € zugunsten unseres Mandanten geführt hat. Lassen auch Sie Ihren Basisrentenvertrag, egal bei welcher Versicherung dieser abgeschlossen wurde, überprüfen. Unsere Erfahrung zeigt, dass insbesondere die Verträge aus den Jahren 2005-2013 und oftmals noch darüber hinaus angreifbar sind! Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Überprüfung möglicher Ansprüche gerne zur Verfügung.