Schadensersatz & Widerruf

Basisrenten-/ Rürup Vertrag

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Sind Basisrenten-/ Rürup-Verträge widerrufbar?

Basisrentenverträge bzw. Rürup-Verträge wurden seit dem Jahr 2005 angeboten als angeblich gute Ergänzung der privaten Altersvorsorge insbesondere für Selbstständige und gut verdienende Angestellte. Es wurde mit Steuervorteilen geworben, in den allermeisten Fällen -so die Erfahrung unserer Kanzlei- jedoch nicht auf die Nachteile hingewiesen, wie z.B.

  • die nicht mögliche Kündigung eines Basisrentenvertrages
  • die nicht mögliche Vererbbarkeit eines Basisrentenvertrages
  • die nicht mögliche Beleihbarkeit eines Basisrentenvertrages
  • der regelmäßige Verlust des eingesetzten Kapitals bei Tod vor Rentenbeginn bzw. auch danach

Bislang war es äußerst schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich, einen vorzeitigen Ausstieg aus diesen regelmäßig unrentablen Verträgen zu erreichen.

Dies hat sich nun geändert:

Der Bundesgerichtshof hat am 11. Oktober 2023, Az.: IV ZR 41 / 22 die Allianz Lebensversicherung zur Rückabwicklung eines Basisrentenvertrags verurteilt aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die bei Vertragsschluss im Jahr 2009 verwendet worden war. Somit konnte ein im Jahr 2020 erklärte Widerruf noch zum Erfolg führen, also etwa 11 Jahre nach Vertragsschluss.

Die hier verwendete fehlerhafte Belehrung wurde nach bisherigen Erfahrungen unserer Kanzlei von vielen anderen Versicherungsgesellschaften verwendet, insbesondere in den Jahren 2008, 2009 sowie bis etwa Mitte 2010.

Unsere Kanzlei hat selbst im November 2023 vor dem Bundesgerichtshof gewonnen, ebenfalls einen Basisrentenvertrag betreffend und zwar gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung aG: Hier handelte es sich sogar um einen Vertrag aus dem Jahr 2005; unser Mandant erhielt nach erfolgreicher Durchsetzung seines Widerspruchsrechtes einen Betrag von knapp 23.800,00 € zuzüglich Zinsen bei insgesamt einbezahlten Beträgen von etwa 18.000,00 €.

Kurz zusammengefasst: Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung waren ihre Chancen noch nie so gut, aus unrentablen Basisrentenverträgen auszusteigen und Ihr Geld zurückzuerhalten nebst einem regelmäßig erfreulichen Aufschlag.

Nutzen Sie gerne das Angebot unserer Kanzlei zur kostenfreien Vorprüfung!

Und das Beste zum Schluss: Wenn Sie es wünschen, werden wir nur bei Erfolg bezahlt! Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht eingeschaltet werden und ist im Übrigen auch regelmäßig in diesen Fällen nicht eintrittspflichtig !

Unser Vorgehen beim Widerruf Ihrer Versicherung

Wir als Verbraucherkanzlei sind Experten auf dem Versicherungsgebiet und betreuen schon mehrere betroffene Kunden. Nach schneller Prüfung können wir Ihre individuellen Schadensansprüche feststellen und innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen besprechen, wie ein mögliches Fortfahren aussehen könnte. Mit unserer Erfahrung und unserem fachkundigem Team stehen wir Ihnen als Ihr kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Starten Sie jetzt unseren gratis Online Check, damit wir für Sie Ihre Ansprüche feststellen können.

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Sie haben Fragen? - Wir haben Antworten!

 Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:

Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass sehr gute Chancen bestehen, Basisrentenverträge, die im Zeitraum zwischen dem 1.1.2008 und etwa dem 10. Mai 2010 abgeschlossen wurden, widerrufbar sind. Jedoch sind auch viele Basisrentenverträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, angreifbar wegen einer fehlerhaften Belehrung.

Hierfür gibt es die kostenfreie Vorprüfung unserer Kanzlei. Wir übernehmen dies gerne für Sie und brauchen hierzu regelmäßig nur eine Kopie des Versicherungsscheins sowie der aktuellen letzten Standmitteilung.

Im Erfolgsfall können Sie regelmäßig mit einer Rückerstattung des aktuellen Vertragswerts bzw. Rückkaufswertes zuzüglich eines Aufschlages von bis zu 20 % rechnen. Es lohnt sich also regelmäßig!

Unsere Erfahrung zeigt: regelmäßig nicht! Der Grund ist einfach: Die Rechtsschutzversicherer sind seit etwa 2015 flächendeckend dazu übergegangen, derartige Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Lebensversicherung oder Rentenversicherungsvertrages vom Deckungsschutz auszuschließen. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn Sie über einen relativ alten Rechtsschutzvertrag verfügen mit relativ alten Bedingungen (ARB).

Wenn unsere kostenfreie Vorprüfung positiv verläuft, sind wir von unserem Erfolg auch überzeugt! Somit bieten wir Ihnen immer auch unsere Tätigkeit gegen Bezahlung einer Erfolgsbeteiligung an, zumal wir mit einem sehr erfahrenen Prozessfinanzierer zusammenarbeiten. Sie haben also überhaupt kein Kostenrisiko, sofern Sie dies wünschen!

Gemeinsam Recht bekommen

Verbraucherschutz - der sich für Sie finanziell lohnt - ist unser vorrangiges Ziel.
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sind die vor langer Zeit abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge auch heute noch widerrufbar mit der Aussicht auf eine deutlich höhere Auszahlung?

In sehr vielen Fällen bestehen auch heute noch beste Chancen, zusätzliche Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen zu generieren vor dem Hintergrund der sehr erfreulichen Rechtsprechung des BGH sowie des EuGH.


Weshalb?

 

Der Bundesgerichtshof hat bereits in den Jahren 2014 und 2015 entschieden, dass viele Versicherer beim Vertragsschluss Ihre Kunden nicht oder nur fehlerhaft über das Widerspruchsrecht/
Widerrufsrecht aufgeklärt
 haben. Dies bedeutet, dass Versicherte selbst nach sehr vielen Jahren und auch heute noch ihre Verträge widerrufen können. Die maßgeblichen Urteile des BGH stammen vom 7. Mai 2014, Az.: IV ZR 76 / 11 sowie vom 29. Juli 2015, Az.: IV ZR 384 / 14 sowie IV ZR 448 / 14.

Was ist die Folge eines erfolgreichen Widerrufs/Widerspruchs?

Generell lässt sich aufgrund der Erfahrungen unserer Kanzlei in Tausenden von geprüften und in der Vergangenheit abgewickelten Fällen sagen, dass bei einem erfolgreichen Widerruf/Widerspruch ein Mehrwert zwischen 20 und 50 % über dem aktuellen Rückkaufswert bzw. dem bereits ausbezahlten Rückkaufswert erzielt werden kann. Dies ist eine einmalige Chance und lässt viele Betroffene die regelmäßig traurige Performance ihrer Lebens-oder Rentenversicherung mehr als verschmerzen !


Weshalb ist dieses Thema nunmehr auch im Jahr 2025 wieder aktuell ?

 

Der Bundesgerichtshof hat die bislang vorgebrachten Einwendungen der Versicherungen, was eine angebliche Verwirkung möglicher Ansprüche bei einer fehlerhaften Belehrung betrifft, deutlich eingeschränkt, sodass die sog. Verwirkung nur noch im absoluten Ausnahmefall greift. Dies bedeutet für alle Versicherten, dass die Chancen auf die Durchsetzung eines erfolgreichen Widerspruchs/Widerrufs deutlich gestiegen sind!

Spielt es eine Rolle, dass meine Lebens- oder Rentenversicherung noch läuft, bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist?

Dies spielt grundsätzlich keine Rolle! Auch bei gekündigten oder ausgelaufenen Versicherungen ist ein Widerruf/Widerspruch grundsätzlich auch heute noch möglich. Voraussetzung für eine Prüfung ist aber, dass die damaligen Vertragsunterlagen mit Widerrufsbelehrung noch vorliegen, damit wir für Sie kostenfrei die mögliche Fehlerhaftigkeit überprüfen können.

Kurz zusammengefasst: 

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung waren ihre Chancen noch nie so gut, aus Lebens und Rentenversicherungen, die zwischen 1991 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, noch einen erfreulichen Mehrwert von teilweise bis zu 50 % zu generieren, unabhängig davon, ob die Versicherung bereits ausbezahlt wurde, gekündigt wurde oder noch läuft!

Nutzen Sie gerne das Angebot unserer Kanzlei zur kostenfreien Vorprüfung!

Und das Beste zum Schluss: Wenn Sie es wünschen, werden wir nur bei Erfolg bezahlt! Eine Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig in diesen Fällen nicht eintrittspflichtig, es sei denn, diese besteht schon seit etwa 10 Jahren bei dem gleichen Anbieter und die zugrunde liegenden Bedingungen (ARB) wurden nicht geändert !