Weiterer Erfolg gegen Zurich Deutscher Herold: 70.000 € zurückgeholt

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Die Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht innerhalb weniger Wochen die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der im Jahr 2008 abgeschlossen wurde. In diesem Fall hatte unsere Mandantschaft insgesamt 56.400,00 € eingezahlt und bereits seit September 2023 Rentenzahlungen erhalten. Unter Berücksichtigung der bereits erhaltenen Rentenzahlungen haben wir uns mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG dann schließlich auf einen Zahlungsbetrag von knapp 70.000 € geeinigt sowie einer teilweisen Erstattung unserer anwaltlichen Kosten. Ein sehr schöner Erfolg für unsere Mandantschaft!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Dieser weitere Erfolg gegen die Zurich Deutscher Herold, der innerhalb von knapp 2 Monaten außergerichtlich erzielt wurde, zeigt wieder einmal, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere vom Oktober 2023 Wirkung zeigt: Waren doch vorher derartige Verfahren praktisch aussichtslos, so hat das Urteil des BGH dazu geführt, dass sich die Erfolgsaussichten quasi „über Nacht“ in vielen Fällen positiv zugunsten der Inhaber von Basisrentenverträgen/Rürup-Verträgen geändert haben. Gerade jetzt sollten die Inhaber von Basisrentenverträgen, deren sehr große Mehrheit mit dem Vertrag mehr als unglücklich ist, prüfen lassen, ob es nicht eine Ausstiegsmöglichkeit gibt vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Unsere Kanzlei prüft hier gerne und kostenfrei mögliche Ansprüche.

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