Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht vollständige Rückabwicklung einschließlich der Abschluss- und Verwaltungskosten von fast 30 % (!) vor dem Landgericht Frankfurt/Main im Februar 2026
Die Erfolgsmeldungen bei der Rückabwicklung von Rürup-Verträgen gehen weiter: dabei sind nicht nur die Verträge insbesondere aus den Jahren 2008 bzw. 2009 überwiegend angreifbar wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, sondern nunmehr auch Verträge aus dem Jahr 2012.
In einem Verfahren gegen die Standard Life, den Basisrentenvertrag FREELAX Basic betreffend, den unser Mandant im Jahr 2012 abgeschlossen hatte, ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer gelungen, eine vollständige Rückabwicklung zu erreichen.
Unser Mandant, der den Vertrag zum 1. November 2012 abgeschlossen hatte, hatte bis zum Jahr 2018 etwa 120,00 € monatlich einbezahlt und danach den Vertrag beitragsfrei gestellt.
Nach Beratung durch unsere Kanzlei im Jahr 2025 wurde der Widerruf im Mai 2025 wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erklärt. Die Standard Life wies den Widerruf zurück wegen einer angeblich ordnungsgemäß erteilten Belehrung, sodass dann im August 2025 Klage durch unsere Kanzlei zum Landgericht Frankfurt/Main, dem Sitz der Standard Life erhoben wurde.
Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung vom 12. Januar 2026 deutlich, dass es der Klage stattgeben würde. Daraufhin zeigte sich die Standard Life vergleichsbereit und verpflichtete sich zur Zahlung des gesetzlich vorgesehenen Rückabwicklungsbetrags von insgesamt 9.841,10 €. Der Rückabwicklungsbetrag setzte sich aus dem Rückkaufswert zum Zeitpunkt des Widerrufs in Höhe von 6.987,52 € sowie den Abschluss- und Verwaltungskosten in Höhe von 2.853,58 € (!!) zusammen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der Erfolg gegen die Standard Life zeigt, dass auch Verträge, die nach den besonders angreifbaren Vertragsjahren 2008 und 2009 abgeschlossen wurden, widerrufen werden können. In dem vor dem Landgericht Frankfurt/Main verhandelten Fall konnte somit der FREELAX Basic Basisrentenvertragder Standard Life aus dem Jahr 2012 rückabgewickelt werden mit der sehr erfreulichen Folge, dass die Standard Life sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernahm im Rahmen des geschlossenen Vergleichs. Dies erfolgte offensichtlich deshalb, um ein Urteil zu vermeiden, welches dann in juristischen Foren und Datenbanken veröffentlicht werden könnte. Interessant am Frankfurter Fall war, dass die Standard Life im Laufe des Verfahrens zugab und einräumte, dass der Rückabwicklungsbetrag zu fast 30 % (!!) aus Abschluss- und Verwaltungskosten bestand. Ein Schelm, der Böses dabei denkt und immer noch glaubt, ein solches Produkt wäre von der Rendite her attraktiv.
Nutzen auch Sie die Chance der kostenfreien Überprüfung Ihres Rürup-Vertrages; unsere Kanzlei steht hier gerne und jederzeit zur Verfügung.