Landgericht Köln verurteilt im Dezember 2025 die HDI Lebensversicherung zur Rückzahlung aller einbezahlten Beiträge
Nicht immer sticht nur der „Widerrufsjoker“ bei Basisrenten:
Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, für einen Mandanten eine Verurteilung der HDI Lebensversicherung wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Basisrentenvertrages vor dem Landgericht Köln zu erreichen. Unser Mandant hatte sich im Juni 2018 von einem Versicherungsmakler beraten lassen. Unsererseits wurde dabei geltend gemacht, dass der Berater eben nicht über die besonderen Eigenheiten der Basisrente, nämlich die nicht mögliche Kündbarkeit, die nicht mögliche Vererbbarkeit sowie die nicht mögliche Beleihbarkeit aufgeklärt hatte. Das Landgericht Köln hat sich dabei unserer Auffassung angeschlossen und nach Anhörung unseres Mandanten sowie des Beraters die HDI zum vollständigen Schadensersatz verurteilt. Unser Mandant kann sich nunmehr darüber freuen, sämtliche einbezahlten Beiträge wieder zurückzuerhalten nebst Zinsen, was immerhin einem Betrag von etwa 24.000,00 € entspricht!
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Das erfreuliche und im übrigen rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln gegen die HDI (die HDI ist wohl aus gutem Grund nicht in die Berufung gegangen!) zeigt, dass oftmals nicht nur ein Widerruf durchgesetzt werden kann bei Basisrenten / Rürup-Verträgen, sondern Ansprüche auch im Wege des Schadensersatzes wegen Falschberatung durchsetzbar sind.
Es gibt nämlich grundsätzlich 2 Wege, einen eigentlich nicht kündbaren Basisrentenvertrag „aufzulösen“:
Der bekannte Widerruf/Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bzw. unvollständiger Verbraucherinformationenoderdie Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Falschberatung.
Der Anspruch wegen Falschberatung ist regelmäßig aufwändiger durchzusetzen, jedoch nicht ohne Erfolgsaussichten, da sich das Gericht regelmäßig ein Bild vom Anleger macht und der Beratungssituation. Allerdings ist zu beachten, dass generell (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel!) hier eine 10-jährige Verjährungsfrist ab der Beteiligung/Beratung, also dem Abschluss des Basisrentenvertrages zu beachten ist.
Vorteil bei der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ist auch, dass viele Rechtsschutzversicherungen hierfür eintrittspflichtig sind, während bei der Geltendmachung eines Widerrufsrechtes oftmals Ausschlussklauseln existieren, gerade wenn die Rechtsschutzversicherung erst seit einigen Jahren besteht.
Unsere Kanzlei prüft immer im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung sowohl die Durchsetzung eines möglichen Anspruchs wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung als auch wegen Falschberatung. Nutzen Sie die professionelle und kostenfreie Einschätzung unserer Kanzlei!