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Dieselskandal - Was ist passiert?
Der „ursprüngliche“ Dieselskandal ist sicherlich fast jedem bekannt und betraf insbesondere VW, jedoch auch andere Hersteller wie Audi, BMW und Daimler.
Grund für viele positive Urteile zugunsten der Verbraucher war die Tatsache, dass die Autohersteller eine Software verwendet hatten, um die Abgaswerte der Diesel-Fahrzeuge bei Emissionstests zu manipulieren. Die Software erkannte, wann ein Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und aktivierte dann einen „sauberen“ Modus, der die Immissionen reduzierte. Im normalen Fahrbetrieb jedoch überschritten die Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte.
Schließlich gab VW zu, dass weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge von dieser Manipulation betroffen waren. VW musste hohe Strafen zahlen und Milliarden an Entschädigungszahlungen leisten. Ebenso gab es strafrechtliche Ermittlungen gegen VW-. Auch Hersteller wie Audi, BMW und Daimler wurden mit Strafen und Rückrufen konfrontiert.
Die Autoproduzenten glaubten, dass sich in den letzten Jahren insbesondere durch den Einbau neuerer Motoren „der Sturm gelegt hat“, auch aufgrund der Tatsache, dass insbesondere bei VW der „Skandalmotor“ EA 189 nicht mehr verbaut wurde, sondern der Nachfolgemotor EA 288. Auch andere Hersteller wähnten sich deshalb in Sicherheit…
Weit gefehlt:
Obwohl auch die meisten der Nachfolgemotoren bzw. neueren Motoren, die ab etwa 2013 produziert und eingebaut wurden, illegale Mechanismen bei der Motorsteuerung bzw. Abgasreinigung enthielten, hat die Rechtsprechung in Deutschland die allermeisten diesbezüglichen Klagen bei Fahrzeugen, bei denen nicht der „Skandalmotor“ eingebaut worden war, zurückgewiesen. Hier wurde argumentiert, dass dies im Gegensatz zu den „Skandalmotoren“ keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen würde bzw. eine solche nicht nachzuweisen wäre.
Dies sorgte verständlicherweise für Frustration bei Autofahrern …
Der Europäische Gerichtshof hat jedoch mit Urteil vom 21. März 2023, Az.: C-100 / 21 dieser Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass die Autohersteller alle Käufer von Autos entschädigen müssen, bei denen die Abgasreinigung häufiger als zulässig verringert oder abgeschaltet wird. Diese Entscheidung stand im krassen Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Autohersteller wegen des Abgasskandals nur dann zum Schadenersatz verurteilt werden konnte, wenn die Unternehmensführung vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, was beim „Skandalmotor“ noch bejaht worden war, jedoch nicht generell bei den Nachfolgemotoren.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof aber in der Verhandlung vom 8. Mai 2023 klar angedeutet, dass die verbraucherfreundlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden und es ausreichend ist, wenn die Autoproduzenten fahrlässig illegale Mechanismen eingesetzt haben. Dabei werden sie nicht entlastet dadurch, dass das Kraftfahrtbundesamt die meisten dieser „Tricks“ ausdrücklich erlaubt hatte. Der BGH neigt dazu, bei der Schadensermittlung rechtliches Neuland zu betreten und das enttäuschte Vertrauen der Käufer auf ein vorschriftsmäßiges und umweltfreundliches Auto durch eine Pauschalzahlung zu ersetzen.
Unser Vorgehen beim Dieselskandal
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Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:
Der neue Dieselskandal 2.0 betrifft weit mehr Fahrzeuge als der „ursprüngliche“ Dieselskandal: In den allermeisten Dieselfahrzeugen fast aller Hersteller, insbesondere aber von VW, Audi, Skoda, Mercedes, BMW und bei den meisten Wohnmobilherstellern wurden illegale Mechanismen im Zusammenhang mit der Abgasreinigung verbaut; die Autohersteller argumentierten insbesondere, dass diese Mechanismen erforderlich wären um den Motor zu schonen.
Die neueste Rechtsprechung sieht dies aber anders und nunmehr auch das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, an dessen Entscheidungen sich die Untergerichte orientieren: Es reicht ein fahrlässiger Verstoß hinsichtlich dieser illegalen Mechanismen, sodass die Erfolgsaussichten, Schadensersatz zu erhalten, noch niemals so gut waren wir heute !
Mit Hilfe unseres Online-Checks können Sie eine kostenfreie Anfrage an unsere Kanzlei stellen, sodass bei entsprechender Betroffenheit eine Mandatierung ohne Kostenrisiko erfolgen kann, da wir zunächst die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung abklären werden. Hierfür ist natürlich eine Vollmacht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für einen erfolgreichen Anspruch ist, dass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der letzten 10 Jahre (taggenaue Berechnung) erworben haben !
Der Bundesgerichtshof setzt hier die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Urteil vom 21. März 2023 um und wird einen pauschalen Schadensersatz in Aussicht stellen für jeden Dieselfahrer, bei welchem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.
Wichtig dabei ist:
Voraussetzung ist nicht die Rückgabe des Fahrzeugs bzw. Wohnmobils, was für die allermeisten Fahrer ohnehin ein Nachteil wäre im Hinblick auf die stark gestiegenen Gebrauchtwagenpreise; der Schadensersatz wird als „Einmalzahlung“ bzw. Pauschalzahlung gewährt und der betroffene Fahrer kann sein Fahrzeug behalten! Besser geht es nicht…
Sofern Sie zum Kauf des Dieselfahrzeugs / Wohnmobils zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besaßen, ist diese eintrittspflichtig ! Dies ist auch der Fall, wenn Sie die Rechtsschutzversicherung mittlerweile gewechselt haben, sofern ein Wechsel ohne Unterbrechung erfolgt ist. Selbst wenn die Versicherung mittlerweile beendet oder gekündigt wurde, kommt ein Deckungsschutz grundsätzlich in Betracht, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs ein Rechtsschutz bestand.
Nutzen Sie insoweit unseren kostenfreien Online Check verbunden mit einer kostenfreien Rechtsschutzanfrage! Es gibt keinen einfacheren Weg, als viele Tausend Euro an Schadensersatz ohne Risiko zu erhalten !
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