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Dieselskandal - Was ist passiert?
Im September 2015 veröffentlichte die Umweltorganisation „International Council on Clean Transportation“ (ICCT) eine Studie, die zeigte, dass bestimmte VW-Dieselmodelle in den USA deutlich höhere Stickoxidemissionen aufwiesen als erlaubt. Dies löste eine Untersuchung der US-Umweltschutzbehörde (EPA) aus.
Es stellte sich heraus, dass VW und andere Hersteller eine Software verwendet hatten, um die Abgaswerte ihrer Diesel-Fahrzeuge bei Emissionstests zu manipulieren. Diese Software erkannte, wann ein Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und aktiviert dann einen „sauberen“ Modus, der die Emissionen reduzierte. Im normalen Fahrbetrieb jedoch überschritten die Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte. Der VW-Konzern gab schließlich zu, dass weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge von der Manipulation betroffen waren. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass andere Hersteller ähnliche Manipulationen vorgenommen hatten.
Der Abgasskandal hatte weitreichende rechtliche Konsequenzen. VW musste hohe Strafen zahlen und Milliarden an Entschädigungen an betroffene Kunden leisten. Es wurden auch strafrechtliche Ermittlungen gegen VW-Manager eingeleitet. Andere Hersteller wie Audi, BMW und Daimler wurden ebenfalls mit Strafen und Rückrufen konfrontiert.
Für den Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen und die Täuschung müssen die Hersteller ihre Kunden entschädigen. Als betroffener Verbraucher haben Sie die Chance auf Schadensersatz!
Unser Vorgehen beim Dieselskandal
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Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:
Der Dieselskandal bezieht sich auf eine Reihe von Ereignissen, die im Jahr 2015 ans Licht kamen und die betrügerischen Praktiken einiger Automobilhersteller im Zusammenhang mit den Abgasemissionen von Diesel-Fahrzeugen aufdeckten. Insbesondere der Volkswagen-Konzern (VW) war stark in den Skandal verwickelt, aber auch andere Hersteller wurden später wegen ähnlicher Vergehen untersucht.
Der Diebstahl erfolgte mithilfe der „Scraping“ Methode, bei welcher Daten von der entsprechenden Webseite extrahiert, also quasi „abgezogen“ wurden. Dies ist bereits im Jahr 2021 erfolgt. Twitter gab aber erst Anfang des Jahres 2022 bekannt, eine bestehende Sicherheitslücke geschlossen zu haben.
Mit Hilfe unseres Online-Checks können Sie eine kostenfreie Anfrage an unsere Kanzlei stellen, sodass bei entsprechender Betroffenheit eine Mandatierung ohne Kostenrisiko erfolgen kann, da wir zunächst die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung abklären werden. Hierfür ist natürlich eine Vollmacht erforderlich.
Nach dem Diesel-Skandal wurden zahlreiche Schadensersatzansprüche von Privatpersonen gegen die beteiligten Automobilhersteller erhoben. Die Verbraucher fühlten sich betrogen, da die Fahrzeuge nicht den angegebenen Abgasnormen entsprachen und somit an Wert verloren hatten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten als betroffener Verbraucher Entschädigung zu erhalten: Sie können Ihr Auto an den Hersteller zurückgeben und sich Kaufpreis erstatten lassen oder Ihr Fahrzeug behalten & Schadensersatz bekommen.
Nutzen Sie diese Chance !
Sofern der private Vertragsrechtsschutz Teil der Rechtsschutzversicherung ist und im Jahr 2015 bereits bestand, ist die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig. Wir stellen eine kostenfreie Rechtsschutzanfrage ohne jegliches Kostenrisiko; hierfür ist nur unsere Mandatierung erforderlich, die mittlerweile auch digital erfolgen kann.
Unser Profi- Geheimtipp:
Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung erst kürzlich abgeschlossen wurde, ist es möglich, im Rahmen der Geltendmachung entsprechender Auskünfte dann gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Wir zeigen Ihnen gerne diesen Weg auf! Nutzen Sie die kostenfreie Möglichkeit der Anfrage an unsere Kanzlei!
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