Eine erfolgreiche Rückabwicklung der Basisrente bedeutet keine Monatsrente auf unbekannte Zeit — sondern eine Einmalzahlung auf das Konto. Dieser Artikel erklärt, wie das funktioniert, warum es selbst bei bereits laufenden Rentenzahlungen möglich ist und was Versicherte dabei konkret erhalten.

Kurzfassung

  • Die Rückabwicklung einer Basisrente bedeutet: Geld auf einen Schlag zurück — als Einmalzahlung auf Ihr Konto, statt jahrzehntelang auf eine kleine Monatsrente zu warten.
  • Auch bei laufenden Rentenzahlungen ist die Rückabwicklung möglich. Kanzlei Seehofer hat das in der Praxis bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt.
  • Die Rückzahlung ergibt sich je nach Vertragskonstellation aus zwei rechtlich unterschiedlichen Varianten — entweder die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz, oder der zum Widerruf maßgebliche Vertragswert zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten. Abzüglich der bereits erhaltenen Renten. Typisch: 120–175 % der Einzahlungssumme (BGH IV ZR 161/23; Kanzleinetzwerk, 2024).
  • Warum Versicherer bis zu 175 % zahlen: Nicht aus Nächstenliebe — sondern weil Gerichte sie dazu zwingen. Die gesetzlichen Zinsen, die Kostenerstattung und der Nutzungsersatz summieren sich über die Vertragslaufzeit auf einen erheblichen Betrag.
  • Mehr als 3.400 Mandanten hat Kanzlei Seehofer bisher begleitet. Über 10.000 Verträge geprüft. Die Erfahrung zeigt: In geeigneten Konstellationen ist die Rückabwicklung der mit Abstand beste Weg.

Inhalt dieses Artikels

  1. Was „Geld auf einen Schlag“ konkret bedeutet
  2. Warum die Einmalzahlung besser ist als die Monatsrente
  3. Rückabwicklung bei laufender Rente: Wie es funktioniert
  4. Rechenbeispiel: Einmalzahlung vs. 20 Jahre Monatsrente
  5. Warum Versicherer 175 % zahlen — die Mechanik dahinter
  6. Das OLG-Celle-Urteil: 25.000 Euro eingezahlt, 58.000 Euro zurück
  7. Was mit dem Geld nach der Rückabwicklung passiert
  8. Für wen die Rückabwicklung besonders sinnvoll ist
  9. Wie Sie die Rückabwicklung starten
  10. FAQ
  11. Quellen

1. Was „Geld auf einen Schlag“ konkret bedeutet

Die meisten Rürup-Versicherten kennen nur eine Auszahlungsform: die lebenslange monatliche Rente ab 62 oder 67. Klein, unflexibel, nicht vererbbar. Viele haben sich damit abgefunden.

Was die wenigsten wissen: Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt — und das bedeutet: Der Versicherer überweist den gesamten Rückzahlungsbetrag als Einmalzahlung auf Ihr Konto. Nicht als Rente. Nicht in Raten. Auf einen Schlag.

Stefan Seehofer erklärt es in seinen Videos: „Viele Menschen mit einem Rürup-Vertrag glauben, dass ihr Geld für immer feststeckt. Genau das hören wir eigentlich sogar täglich. Aber wir holen für Menschen seit über 10 Jahren das eingezahlte Geld zurück. Auf einen Schlag.“

Was Sie bei einer Rückabwicklung erhalten

Je nach Vertragskonstellation ergibt sich die Rückzahlung aus einer von zwei rechtlich unterschiedlichen Varianten — beide führen regelmäßig zu Auszahlungen, die deutlich über dem aktuellen Vertragswert bzw. Rückkaufswert liegen:

VarianteBestandteile
Variante ADie eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz (= Zinsen und Erträge, die die Versicherung mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat)
Variante BDer zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche Vertragswert (als sogenanntes ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, die in den Vertrag geflossen sind

In beiden Fällen werden bei laufender Rente die bereits erhaltenen Rentenzahlungen verrechnet. Das Geld wird als ein Betrag überwiesen — frei verfügbar, investierbar, vererbbar.

2. Warum die Einmalzahlung besser ist als die Monatsrente

Das Grundproblem der Monatsrente

Die Basisrente zahlt monatlich aus — lebenslang. Das klingt sicher. Aber die Zahlen erzählen eine andere Geschichte.

Ein Betroffener berichtete unter einem unserer Videos: „Ich habe in 12 Jahren 65.000 Euro eingezahlt und bekomme eine Rente von 190 Euro.“

190 Euro monatlich = 2.280 Euro pro Jahr. Um allein die 65.000 Euro Einzahlung zurückzubekommen, müsste er 28,5 Jahre Rente beziehen — also bis zum Alter von mindestens 95,5 Jahren. Und die 190 Euro verlieren jedes Jahr durch Inflation an Kaufkraft.

Warum die Einmalzahlung rational überlegen ist

FaktorMonatsrenteEinmalzahlung (Rückabwicklung)
VerfügbarkeitErst ab 62/67, monatlichSofort, vollständig
HöheKlein (typisch 200–600 EUR/Monat)Groß (typisch 100.000–300.000+ EUR)
InflationEntwertet die feste Rente jedes JahrKann in inflationsgeschützte Anlagen fließen
VererbbarkeitStark eingeschränkt oder nullVollständig vererbbar
FlexibilitätKeine — fester Betrag, kein ZugriffVolle Kontrolle über Verwendung
Rendite0 % (feste Rente)Kann selbst angelegt werden (historisch 5–7 % bei ETF)
Gesamtwert über 20 Jahre48.000–144.000 EUR120.000–500.000+ EUR (je nach Anlage)

Ein einfaches Gedankenexperiment

200.000 Euro als Einmalzahlung, angelegt in einen ETF mit 6 % Durchschnittsrendite, ergeben nach 10 Jahren circa 358.000 Euro. Oder eine monatliche Entnahme von circa 1.100 Euro — bei gleichzeitig wachsendem Kapital, das am Ende vererbbar ist.

Die Basisrente hätte für dieselbe Einzahlung eine Monatsrente von circa 670 Euro geliefert — fix, schrumpfend durch Inflation, und bei Tod weg (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023; Assekurata, 2024).

3. Rückabwicklung bei laufender Rente: Wie es funktioniert

Die Überraschung, die viele nicht kennen

Die meisten Menschen glauben: Sobald die Rente läuft, ist es endgültig zu spät. Man hat sich „dafür entschieden“ und muss die monatlichen Zahlungen akzeptieren.

Das stimmt nicht.

Stefan Seehofer hat das in seinen Videos klargestellt: „Übrigens haben wir das Geld auch schon mehr als einmal auf einen Schlag zurückgeholt, obwohl es schon Rentenzahlungen gegeben hat.“

Und an anderer Stelle: „Auch wenn es schon Rentenzahlungen gegeben hat, kann der Vertrag trotzdem rückabgewickelt werden. Das ist für jeden möglich.“

Wie die Verrechnung funktioniert

Bei einer Rückabwicklung mit bereits laufenden Rentenzahlungen gilt:

Schritt 1: Die Rückzahlungssumme wird berechnet — je nach Vertragskonstellation entweder als eingezahlte Beiträge abzüglich marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz oder als Vertragswert zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten

Schritt 2: Die bereits erhaltenen Rentenzahlungen werden abgezogen

Schritt 3: Die Differenz wird als Einmalzahlung ausgezahlt

Beispielrechnung

PositionBetrag
Eingezahlte Beiträge (über 20 Jahre)180.000 Euro
Gesetzliche Zinsenca. 64.800 Euro
Kostenerstattungca. 16.200 Euro
Nutzungsersatzca. 21.600 Euro
Brutto-Rückzahlung282.600 Euro
Bereits erhaltene Rente (3 Jahre × 500 EUR × 12)−18.000 Euro
Kapitalertragssteuer auf Zinsenca. −17.100 Euro
Netto-Auszahlungca. 247.500 Euro

Vergleich: Hätte der Versicherte die 500 Euro Monatsrente weitere 17 Jahre bezogen (bis 87), hätte er insgesamt circa 102.000 Euro brutto erhalten — nach Steuern circa 72.000 Euro netto.

Einmalzahlung: 247.500 Euro vs. 20 Jahre Monatsrente: 72.000 Euro.

Selbst nach Abzug der bereits erhaltenen Renten ist die Rückabwicklung mehr als dreimal so viel wert.

Mit dem Basisrente Kalkulator können Sie die mögliche Rückzahlung für Ihren eigenen Vertrag vorab abschätzen — auch wenn bereits Rentenzahlungen laufen.

Jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten lassen — von den Anwälten unserer Verbraucherschutzkanzlei. Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei und unverbindlich.

4. Rechenbeispiel: Einmalzahlung vs. 20 Jahre Monatsrente

Ausgangslage

Versicherter: 68 Jahre, seit 1 Jahr in Rente. Basisrente bei der Allianz, abgeschlossen 2006. 22 Jahre eingezahlt, insgesamt 198.000 Euro. Aktuelle Monatsrente: 620 Euro brutto (nach Steuern ca. 435 Euro netto).

Szenario A: Rente weiterlaufen lassen

PositionBetrag
Monatsrente netto435 Euro
Über 20 Jahre Rentenbezug (bis 88)104.400 Euro netto
Bei Tod: Kapital für Erben0 Euro
Kaufkraft nach 20 Jahren (2,5 % Inflation)Circa 270 Euro real

Szenario B: Rückabwicklung jetzt

PositionBetrag
Brutto-Rückzahlungca. 315.000 Euro
Bereits erhaltene Rente (12 Monate × 620 EUR)−7.440 Euro
Kapitalertragssteuer auf Zinsenca. −19.800 Euro
Netto-Einmalzahlungca. 287.760 Euro

Was der Versicherte mit 287.760 Euro machen kann

Option 1: Konservativ (Tagesgeld/Festgeld, 3 % p. a.)

  • Monatliche Entnahme: 1.600 Euro (reicht 20+ Jahre)
  • Kapital bei Tod: circa 80.000 Euro für Erben

Option 2: Ausgewogen (ETF, 5 % p. a.)

  • Monatliche Entnahme: 1.600 Euro
  • Kapital bei Tod (nach 20 Jahren): circa 195.000 Euro für Erben

Option 3: Wachstum (ETF, 6 % p. a., nur 1.000 EUR/Monat Entnahme)

  • Monatliche Entnahme: 1.000 Euro
  • Kapital bei Tod (nach 20 Jahren): circa 520.000 Euro für Erben

Der Vergleich

KennzahlRente weiterlaufenRückabwicklung + Depot
Monatliche Verfügung435 Euro (fix)1.000–1.600 Euro (wählbar)
FlexibilitätNullVollständig
Kapital bei Tod0 Euro80.000–520.000 Euro
InflationsschutzKeinerJa (Sachwertanlage)
Gesamtwert über 20 Jahre104.400 Euro384.000–832.000 Euro

Die Rückabwicklung ist in jedem Szenario überlegen — auch bei konservativer Anlage.

5. Warum Versicherer 175 % zahlen — die Mechanik dahinter

Die Zahl „175 % des eingezahlten Kapitals“ wirkt auf den ersten Blick unrealistisch. Stefan Seehofer erklärt sie in seinen Videos regelmäßig: „Das machen Versicherungen nicht aus Nächstenliebe. Dafür braucht es die richtigen Hebel.“

Die vier Hebel

Hebel 1: Gesetzliche Zinsen. Seit 2024 liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz — aktuell circa 8 % pro Jahr (§ 288 BGB; Deutsche Bundesbank, 2024). Über eine Vertragslaufzeit von 15–20 Jahren summiert sich das auf 30–50 % der Einzahlungssumme.

Hebel 2: Kostenerstattung. Die Abschluss- und Verwaltungskosten, die der Versicherer über die Laufzeit einbehalten hat (14–25 % der Einzahlung), werden vollständig erstattet. Bei 200.000 Euro Einzahlung sind das 28.000–50.000 Euro (Finanztest, 2023; Verbraucherzentrale, 2024).

Hebel 3: Nutzungsersatz. Der Versicherer hat Ihr Geld nicht auf einem Konto liegen lassen — er hat es investiert und damit Erträge erwirtschaftet. Diese Erträge gehören bei einer Rückabwicklung Ihnen. Typisch: 8–18 % der Einzahlungssumme (BGH IV ZR 161/23; Kanzleinetzwerk, 2024).

Hebel 4: Zinseszinseffekt. Da die Zinsen auf die gesamte Einzahlungssumme berechnet werden (nicht nur auf den Vertragswert), und der Vertragswert durch Kosten niedriger ist als die Einzahlungen, entsteht ein überproportionaler Rückzahlungsbetrag.

Konkretes Beispiel: So kommt man auf 175 %

HebelAnteil an der Gesamtrückzahlung
Eingezahlte Beiträge100 %
Gesetzliche Zinsen (20 Jahre, Ø 4,5 %)+40 %
Kostenerstattung+15 %
Nutzungsersatz+14 %
Abzüglich Steuer auf Zinsen−6 %
Netto-Rückzahlungca. 163 %

Bei kürzeren Laufzeiten: 120–140 %. Bei langen Laufzeiten (20+ Jahre) mit hohen Zinsen: bis 175 %.

6. Das OLG-Celle-Urteil: 25.000 Euro eingezahlt, 58.000 Euro zurück

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 13. November 2025 gegen die Nürnberger Lebensversicherung ist das eindrucksvollste Beispiel für die Dimension einer Rückabwicklung:

PositionBetrag
Eingezahltcirca 25.000 Euro
Rückzahlungüber 58.000 Euro
Plus130 % über der Einzahlung

Besonders bemerkenswert: Die Nürnberger hatte in erster Instanz noch gewonnen. Das Oberlandesgericht hat das Urteil komplett umgekehrt — ein Signal an alle Versicherer, dass auch scheinbar verlorene Fälle in der Berufung gewonnen werden können.

Stefan Seehofer dazu: „Ein Plus von fast 130 Prozent. Der Grund: Die Widerspruchsbelehrung aus dem Jahr 2007 war fehlerhaft. Und das, obwohl die Nürnberger in erster Instanz noch gewonnen hatte.“

Dieses Urteil ist auf der Urteile-Seite der Kanzlei Seehofer dokumentiert.

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7. Was mit dem Geld nach der Rückabwicklung passiert

Die häufigsten Entscheidungen ehemaliger Rürup-Versicherter

1. ETF-Depot aufbauen (häufigste Wahl) Das zurückerhaltene Kapital wird in einen breit gestreuten ETF-Sparplan investiert. Vorteile: höhere Rendite (historisch 5–7 %), volle Flexibilität, vollständig vererbbar, jederzeit verfügbar.

2. Immobilie finanzieren Viele nutzen die Rückzahlung als Eigenkapital für eine Immobilie — oder zur Tilgung einer bestehenden Finanzierung. Bei aktuellen Zinssätzen kann jede Sondertilgung Tausende Euro an Zinsen sparen.

3. Geschäftsinvestition Für Selbstständige oft die renditeträchtigste Option: Das Geld fließt zurück ins eigene Unternehmen — für Wachstum, neue Mitarbeiter, Equipment oder Marketing.

4. Liquiditätsreserve Ein Teil des Geldes bleibt als Sicherheitspolster auf dem Tagesgeldkonto. Viele ehemalige Rürup-Versicherte berichten, dass allein das Gefühl, wieder Zugriff auf das eigene Geld zu haben, eine enorme Erleichterung ist.

5. Kombination Die klügste Option für die meisten: 60–70 % in ein ETF-Depot, 20–30 % als Liquiditätsreserve, Rest nach Bedarf. Kein Finanzprodukt bindet das Geld — alles bleibt flexibel.

Was alle Optionen gemeinsam haben

Sie haben die volle Kontrolle. Kein Versicherer bestimmt, wie viel Sie wann bekommen. Kein Vertrag bindet Ihr Kapital. Sie entscheiden — und können jederzeit umschichten, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Genau diese Freiheit hatte Ihnen die Basisrente genommen. Die Rückabwicklung gibt sie zurück.

8. Für wen die Rückabwicklung besonders sinnvoll ist

Profil A: Versicherte in der Ansparphase (noch keine Rente)

Situation: 45–65 Jahre alt, zahlt noch ein oder hat beitragsfrei gestellt. Warum Rückabwicklung: Je früher, desto mehr Zeit hat das Geld, in einem ETF-Depot zu wachsen. Die Einmalzahlung kann die verlorenen Rürup-Jahre in wenigen Jahren aufholen.

Profil B: Versicherte kurz vor Rentenbeginn (60–67)

Situation: Rentenbeginn steht bevor, Rentenbescheid zeigt enttäuschend niedrige Monatsrente. Warum Rückabwicklung: Die Einmalzahlung ist fast immer höher als der Barwert der gesamten prognostizierten Rentenleistung. Und sie ist sofort verfügbar, nicht erst über 20+ Jahre.

Profil C: Versicherte, die bereits Rente beziehen

Situation: Erhält seit 1–5 Jahren eine Monatsrente, die enttäuschend niedrig ist. Warum Rückabwicklung: Auch hier lohnt es sich — die bereits erhaltenen Renten werden verrechnet, aber die Einmalzahlung übersteigt die restliche prognostizierte Rentenleistung deutlich. Je kürzer die Rente bereits fließt, desto höher die Netto-Einmalzahlung.

Profil D: Selbstständige mit Liquiditätsbedarf

Situation: Braucht das Geld für eine Investition, Geschäftsrettung oder Umschuldung. Warum Rückabwicklung: Die Rürup-Rente ist unkündbar — aber die Rückabwicklung nach Widerruf ist keine Kündigung. Sie ist ein eigenständiger Rechtsweg, der das gebundene Kapital freisetzt.

9. Wie Sie die Rückabwicklung starten

Ein Gespräch — und Sie wissen, was Sache ist

Stefan Seehofer kann in der Regel innerhalb weniger Minuten am Telefon einschätzen, ob Ihr Vertrag Chancen auf eine Rückabwicklung hat. Er kennt die typischen Fehlermuster aller großen Versicherer aus über 10.000 geprüften Verträgen und mehr als 3.400 begleiteten Mandanten.

Was Sie mitbringen

  • Ihre Vertragsnummer oder Versicherungspolice
  • Falls vorhanden: Widerrufsbelehrung, Standmitteilungen
  • Falls Sie schon Rente beziehen: Aktuelle Renteninformation

Was Sie erfahren

  • Ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  • Ob eine Rückabwicklung möglich ist — auch bei laufender Rente
  • Wie hoch Ihre voraussichtliche Einmalzahlung wäre
  • Welche steuerlichen Aspekte relevant sind (Steuerberater einbeziehen)

Kosten

Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Für das Mandat gibt es die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Vergütung — Sie zahlen nur, wenn Sie Geld zurückbekommen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“

Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.

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10. FAQ

Kann ich wirklich mein gesamtes Geld auf einen Schlag zurückbekommen?

Ja. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt — der Rückzahlungsbetrag wird als Einmalzahlung überwiesen. Nicht als Rente, nicht in Raten. Je nach Vertragskonstellation ergibt sich die Rückzahlung aus zwei rechtlich unterschiedlichen Varianten: entweder die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz, oder der zum Widerruf maßgebliche Vertragswert zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten. Beide Wege führen regelmäßig zu Auszahlungen, die deutlich über dem aktuellen Vertragswert liegen — typisch: 120–175 % der Einzahlungssumme (BGH IV ZR 161/23; Kanzleinetzwerk, 2024).

Ich beziehe schon seit 3 Jahren Rente — ist es zu spät?

Nein. Die Rückabwicklung ist auch bei laufenden Rentenzahlungen möglich. Die bereits erhaltenen Renten werden mit der Rückzahlung verrechnet. Das Ergebnis ist in der Regel trotzdem deutlich positiv — die Einmalzahlung übersteigt die restliche prognostizierte Rentenleistung erheblich. Kanzlei Seehofer hat das in der Praxis bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt.

Wie werden die bereits erhaltenen Renten verrechnet?

Die bisher erhaltenen Bruttorentenbeträge werden von der Gesamtrückzahlung abgezogen. Beispiel: Bei 300.000 Euro Gesamtrückzahlung und 15.000 Euro bereits erhaltener Rente beträgt die Auszahlung 285.000 Euro (abzüglich Steuern auf Zinsen). Die Verrechnung ist transparent und wird im Vergleichsangebot des Versicherers detailliert aufgeschlüsselt.

Muss ich die bereits erhaltene Rente zurückzahlen?

Nein — nicht an den Versicherer. Die bereits erhaltene Rente wird bei der Berechnung der Rückzahlung berücksichtigt (abgezogen), aber Sie müssen keine Überweisung an den Versicherer leisten. Es handelt sich um eine rein rechnerische Verrechnung.

Was passiert steuerlich bei einer Rückabwicklung nach Rentenbeginn?

Bei den Finanzbehörden herrscht in dieser Frage noch keine einheitliche Handhabung — eine Restunsicherheit bleibt. Praxiserfahrung der Kanzlei: In der Regel ist mit einer Versteuerung der eingezahlten Beiträge der letzten 4–5 Jahre zu rechnen. Eine vollständige steuerliche Rückabwicklung über die gesamte Laufzeit ist uns bislang in keinem Fall bekannt — ausschließen lässt sich dieses Risiko aber nicht. Zinsen und Nutzungsersatz sind ohnehin steuerpflichtig (Kapitalertragssteuer 26,375 %). Wirtschaftlich akzeptieren nahezu alle Mandanten dieses mögliche Steuerrisiko bewusst — weil eine Basisrente, die in der Auszahlungsphase ohnehin voll versteuert werden muss, praktisch nie dazu führt, dass der Vertragsinhaber zu Lebzeiten auch nur seine eingezahlten Beiträge zurückerhält. Vor einem Widerruf empfiehlt sich daher die konkrete steuerliche Bilanz mit Steuerberater und spezialisiertem Anwalt — idealerweise mit dem Basisrenten-Kalkulator als Entscheidungsgrundlage.

Wie lange dauert die Rückabwicklung, wenn ich schon Rente beziehe?

Der Prozess ist grundsätzlich derselbe wie bei Verträgen in der Ansparphase. Typische Dauer: 8–16 Wochen ohne Klage. Bei Verträgen mit laufender Rente kann die Berechnung etwas komplexer sein (wegen der Verrechnung), was den Prozess um 2–4 Wochen verlängern kann. In der Praxis ist das aber kein wesentlicher Unterschied.

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Fazit: Ihr Geld gehört Ihnen — auf einen Schlag

Die Rückabwicklung einer Basisrente ist der Weg, Ihr Kapital aus dem Vertrag herauszulösen — als Einmalzahlung, frei verfügbar. Nicht als kleine Monatsrente über 20+ Jahre. Nicht gebunden. Nicht beim Versicherer.

Und dieser Weg steht Ihnen offen — auch wenn Sie schon Rente beziehen. Auch wenn Ihnen gesagt wurde, es sei zu spät. Auch wenn Ihr Versicherer behauptet, der Vertrag sei „unkündbar“.

Ein Gespräch dauert wenige Minuten. Danach wissen Sie, was möglich ist.

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Quellen

  • BGH — Urteil IV ZR 161/23, Oktober 2023
  • OLG Celle — Urteil 13.11.2025 gegen Nürnberger (58.000 EUR bei 25.000 EUR Einzahlung)
  • Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht — Praxisdaten Rückabwicklung, 2024
  • Versicherungsombudsmann — Jahresbericht, 2023–2024
  • Verbraucherzentrale Bundesverband — Basisrenten-Ratgeber, 2024
  • Finanztest — Kostenvergleich Basisrenten, 2023
  • Assekurata — Marktausblick Lebensversicherung, 2024
  • Deutsche Bundesbank — Basiszinssatz, 2024
  • MSCI Inc. — MSCI World historische Performance, 2024
  • Finanztip — Steuerfolgen Widerruf, 2024
  • BMF — Schreiben Basisrente, 2024
  • Kanzlei Seehofer — Urteile-Seite + Teleprompter-Texte (Praxisbeispiele)

Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren