Seit dem BGH-Urteil IV ZR 161/23 im Oktober 2023 und den seitdem ergangenen Folgeurteilen war die Rechtslage für einen Rürup-Widerruf nie günstiger als heute. Dieser Artikel erklärt fünf konkrete Gründe, warum 2026 das optimale Jahr ist — und warum Warten die Aussichten verschlechtert statt verbessert.

Kurzfassung

  • 2026 ist das optimale Jahr für einen Rürup-Widerruf — aus 5 konkreten Gründen, die alle in dieselbe Richtung zeigen.
  • Grund 1: Das BGH-Urteil IV ZR 161/23 (Oktober 2023) hat die Rechtslage so klar wie nie zuvor gemacht — und 7 Folgeurteile bestätigen den Trend.
  • Grund 2: Die Beweislage verschlechtert sich mit jedem Jahr — Papierarchive werden ausgedünnt, Vermittler gehen in Rente.
  • Grund 3: Die Vergleichsbereitschaft der Versicherer ist aktuell hoch — weil sie wissen, dass sie vor Gericht verlieren.
  • Grund 4: Jeder Monat, den Ihr Geld in der Basisrente steckt, kostet Sie Rendite — der Zeitwert des Geldes arbeitet gegen Sie.
  • Grund 5: Schadenersatzansprüche für Verträge aus 2016 verjähren Ende 2026 — das Fenster schließt sich.

Inhalt dieses Artikels

  1. Warum 2026 — und nicht 2025 oder 2027?
  2. Grund 1: Die Rechtslage war nie so günstig
  3. Grund 2: Beweise werden mit jedem Jahr schlechter
  4. Grund 3: Versicherer sind aktuell besonders vergleichsbereit
  5. Grund 4: Der Zeitwert des Geldes arbeitet gegen Sie
  6. Grund 5: Verjährungsfristen laufen ab
  7. Die Momentum-Timeline: Was seit 2023 passiert ist
  8. Könnte sich das Fenster wieder schließen?
  9. Was Sie jetzt tun sollten — der 3-Schritte-Plan
  10. FAQ
  11. Quellen

1. Warum 2026 — und nicht 2025 oder 2027?

Das BGH-Urteil IV ZR 161/23 wurde im Oktober 2023 verkündet. Seitdem hat sich eine Welle aufgebaut: Folgeurteile bestätigen die BGH-Linie, Versicherer werden nervöser, immer mehr Betroffene erfahren von ihren Rechten.

2026 ist der Punkt, an dem alle Faktoren zusammen am günstigsten stehen:

  • Die Rechtsprechung ist gefestigt — nicht nur ein BGH-Urteil, sondern 7 Folgeurteile an verschiedenen Gerichten
  • Die Versicherer haben ihre Strategie noch nicht vollständig angepasst — die Vergleichsbereitschaft ist hoch
  • Die Verträge aus der Hochphase 2005–2010 sind jetzt 16–21 Jahre alt — die Zinsen und der Nutzungsersatz bei einer Rückabwicklung sind auf dem Maximum
  • Gleichzeitig werden die Beweise jedes Jahr schlechter — Papierarchive, Vermittler, Erinnerungen

Es gibt keinen rationalen Grund zu warten. Aber es gibt fünf konkrete Gründe, jetzt zu handeln.

2. Grund 1: Die Rechtslage war nie so günstig

Was sich seit Oktober 2023 verändert hat

Vor dem BGH-Urteil war der Rürup-Widerruf ein Vabanquespiel. Gerichte urteilten unterschiedlich, das Verwirkungsargument funktionierte manchmal, die Rechtslage war unklar.

Seit Oktober 2023 ist das vorbei. Der BGH hat klargestellt:

  • Fehlerhafte Belehrung = ewiges Widerrufsrecht
  • Keine Verwirkung durch Zeitablauf
  • Beweislast beim Versicherer
  • Rückabwicklung je nach Vertragskonstellation in zwei Varianten — entweder Beiträge abzüglich marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz, oder Vertragswert zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten

Die Folgeurteile bestätigen den Trend

Seit dem BGH-Urteil hat Kanzlei Seehofer allein 7 Gerichtsurteile gegen verschiedene Versicherer gewonnen — alle in der gleichen Linie:

GerichtDatumGegnerErgebnis
LG München I07.01.2026ContinentaleVollständige Rückabwicklung
OLG Celle13.11.2025Nürnberger58.000 Euro bei 25.000 Euro Einzahlung
LG Regensburg29.10.2025Generalica. 41.400 Euro Schadensersatz
LG Hannover15.09.2025MecklenburgischeRückabwicklung
LG Stuttgart27.08.2025AllianzRückabwicklung (Teilurteil)
AG München06.08.2025GeneraliRückabwicklung
LG Stuttgart14.03.2025AllianzAuskunft & Auszahlung

Quelle: kanzlei-seehofer.de/urteile/

7 Urteile, 6 verschiedene Versicherer, 5 verschiedene Gerichte. Kein Ausreißer, kein Einzelfall — ein konsistenter Trend. Die Gerichte urteilen verbraucherfreundlich, und daran wird sich absehbar nichts ändern.

Was das für Ihre Erfolgsaussichten bedeutet

Die Erfolgsquoten bei Verträgen aus 2005–2010 liegen bei 85–92 % (Kanzleinetzwerk, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023). Das ist kein theoretischer Wert — das ist die dokumentierte Praxis aus tausenden Fällen.

Wenn Sie jemals darüber nachgedacht haben, Ihren Rürup-Vertrag prüfen zu lassen: Die Rechtslage wird nicht günstiger als jetzt. Mit dem Basisrente Kalkulator können Sie in wenigen Minuten abschätzen, welcher Betrag bei einem erfolgreichen Widerruf für Sie realistisch ist.

3. Grund 2: Beweise werden mit jedem Jahr schlechter

Das Beweisproblem der Versicherer

Bei einem Widerruf muss der Versicherer beweisen, dass die Widerrufsbelehrung korrekt war (BGH IV ZR 161/23). Das ist seine Beweislast, nicht Ihre.

Aber: Auch Ihre eigene Beweislage kann relevant werden — insbesondere beim Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung. Und hier gilt: Je länger Sie warten, desto dünner wird die Beweisdecke.

Was mit der Zeit verloren geht

Papierarchive werden ausgedünnt. Versicherer und Vermittler sind nicht verpflichtet, Unterlagen unbegrenzt aufzubewahren. Beratungsprotokolle, Antragsformulare und Widerrufsbelehrungen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen (typischerweise 6–10 Jahre) entsorgt. Je länger Sie warten, desto wahrscheinlicher ist es, dass relevante Dokumente vernichtet werden (§ 147 AO; § 257 HGB Aufbewahrungsfristen).

Vermittler gehen in Rente. Viele Vermittler, die in der Hochphase 2005–2010 Rürup-Verträge verkauft haben, waren damals 40–55 Jahre alt. 2026 sind sie 61–76. Ein Teil ist bereits in Rente, ein Teil hat das Geschäft aufgegeben. Wenn der Vermittler nicht mehr greifbar ist, wird die Dokumentation der Beratungssituation schwieriger.

Erinnerungen verblassen. Was hat Ihr Berater 2007 genau gesagt? Was hat er versprochen? Was hat er verschwiegen? Diese Erinnerungen werden mit jedem Jahr unschärfer. Bei einem Verfahren können konkrete Erinnerungen den Unterschied machen.

Digitale Spuren werden gelöscht. E-Mails, Angebots-PDFs, Beratungsnotizen — vieles existierte 2007 nur als Datei auf einem Laptop, der längst ausgetauscht wurde.

Warum „später“ riskanter ist als „jetzt“

Zwar gibt es bei fehlerhafter Belehrung kein Zeitlimit für den Widerruf (BGH IV ZR 161/23). Aber: Die Qualität der Beweise, die Ihren Fall stützen, nimmt mit jedem Jahr ab. Ein Fall, der 2026 noch eindeutig gewinnbar ist, kann 2030 schwieriger werden — nicht weil sich das Recht ändert, sondern weil die Beweise dünner werden.

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4. Grund 3: Versicherer sind aktuell besonders vergleichsbereit

Warum die Versicherer jetzt unter Druck stehen

Die Kombination aus BGH-Urteil und 7 Folgeurteilen hat die Verhandlungsposition der Versicherer fundamental geschwächt. Sie wissen: Vor Gericht verlieren sie mit hoher Wahrscheinlichkeit. Und jedes weitere öffentliche Urteil ermutigt mehr Versicherte, ihre Verträge prüfen zu lassen — ein Dominoeffekt, den Versicherer fürchten.

Was das für die Vergleichsbereitschaft bedeutet

Aktuell (2026): Die Versicherer lösen circa 70–80 % der Fälle außergerichtlich — zu Konditionen von 85–95 % der vollen Rückzahlungssumme (Kanzleinetzwerk, 2024). Das ist historisch hoch.

Warum? Jedes Gerichtsurteil gegen einen Versicherer ist eine Blaupause für tausende weitere Fälle. Ein Vergleich hingegen ist diskret — kein öffentliches Urteil, keine Medienaufmerksamkeit, keine Signalwirkung. Die Versicherer kaufen sich durch Vergleiche Diskretion.

Warum das nicht ewig so bleiben muss

Versicherer könnten ihre Strategie ändern. Mögliche Szenarien:

  • Lobbying für Gesetzesänderung: Die Versicherungsbranche könnte auf eine gesetzliche Begrenzung des ewigen Widerrufsrechts hinwirken — wie es bei Verbraucherdarlehen bereits geschehen ist
  • Nachträgliche Heilung: Versicherer könnten versuchen, fehlerhafte Belehrungen nachträglich zu korrigieren — durch neue Anschreiben mit korrekter Belehrung und Fristsetzung
  • Strategiewechsel: Statt Vergleiche anzubieten, könnten Versicherer beginnen, systematisch jeden Fall vor Gericht durchzufechten — um abschreckende Signale zu senden

Keines dieser Szenarien ist derzeit eingetreten. Aber sie zeigen: Das aktuelle Zeitfenster — hohe Vergleichsbereitschaft, günstige Rechtslage, schwache Position der Versicherer — ist nicht garantiert. Es ist ein Fenster, das sich schließen kann.

5. Grund 4: Der Zeitwert des Geldes arbeitet gegen Sie

Jeder Monat in der Basisrente kostet Rendite

Ihr Geld steckt aktuell in einer Basisrente und erwirtschaftet 1–2 % netto nach Kosten (Assekurata, 2024; GDV, 2024). In einem ETF-Depot würde es historisch 5–7 % erwirtschaften (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023).

Die Differenz: 4–5 Prozentpunkte pro Jahr.

Was das konkret bedeutet

Bei einem Vertragswert von 150.000 Euro:

  • In der Basisrente: 1,5 % Rendite = 2.250 Euro/Jahr
  • In einem ETF-Depot: 6 % Rendite = 9.000 Euro/Jahr
  • Differenz: 6.750 Euro pro Jahr — oder 562 Euro pro Monat

Jeder Monat, den Sie mit der Prüfung warten, kostet Sie circa 560 Euro an entgangener Rendite. In einem Jahr: 6.750 Euro. In zwei Jahren: 13.500 Euro.

Die Rechnung über 5 Jahre Verzögerung

Zeitpunkt des WiderrufsRückzahlung (geschätzt)ETF-Wert nach 10 Jahren (ab Widerruf)Gesamtwert
2026 (jetzt)225.000 Euro403.000 Euro403.000 Euro
2028 (2 Jahre später)230.000 Euro345.000 Euro345.000 Euro
2031 (5 Jahre später)238.000 Euro285.000 Euro285.000 Euro

Die Rückzahlung steigt zwar leicht (wegen kumulierter Zinsen) — aber das ETF-Wachstum der Vorjahre ist unwiederbringlich verloren. Die Differenz zwischen sofort und 5 Jahre warten: circa 118.000 Euro.

Basisrente-Kalkulator: Live auf unserer Internetseite berechnen, wie viel Verlust Ihr Vertrag macht — oder was er Ihnen bringt. In 2 Minuten berechnet. Kein Login notwendig.

6. Grund 5: Verjährungsfristen laufen ab

Welche Fristen 2026 kritisch werden

Schadenersatzansprüche für Verträge aus 2016: Die absolute 10-Jahres-Verjährung (§ 199 Abs. 3 BGB) läuft Ende 2026 ab. Wer einen Vertrag von 2016 hat und Schadenersatz wegen Falschberatung geltend machen will, muss vor dem 31. Dezember 2026 handeln.

Schadenersatzansprüche für Verträge aus 2017: Laufen Ende 2027 ab — aber die Vorbereitung beginnt jetzt.

Warum das auch für den Widerruf relevant ist

Der Widerruf selbst hat bei fehlerhafter Belehrung kein Zeitlimit (BGH IV ZR 161/23). Aber: Viele Mandanten verfolgen parallel Widerruf und Schadenersatz — weil die Kombination maximalen Druck erzeugt und die RSV die Kosten des Schadenersatzanspruchs übernimmt.

Wenn der Schadenersatzanspruch verjährt, fällt ein wichtiges Druckmittel weg — und die RSV-Deckung ebenfalls. Das macht den Widerruf allein nicht unmöglich, aber weniger effizient.

Verjährungs-Übersicht

VertragsabschlussSchadenersatz verjährtWiderruf verjährtHandlungsdruck
2005–2012Bereits verjährt (ABER: Arglist = 30 Jahre, Kenntnis = 3 Jahre)Nie (bei fehlerhafter Belehrung)Hoch — Beweise verschlechtern sich
2013–2015Bereits verjährt (gleiche Ausnahmen)Nie (bei fehlerhafter Belehrung)Mittel
2016Ende 2026Nie (bei fehlerhafter Belehrung)Kritisch — Deadline!
2017Ende 2027Nie (bei fehlerhafter Belehrung)Hoch
2018+Noch offenMeist nicht möglich (Belehrung korrekt)Schadenersatz prüfen

7. Die Momentum-Timeline: Was seit 2023 passiert ist

DatumEreignisBedeutung
Okt. 2023BGH IV ZR 161/23Grundsatzurteil: Ewiges Widerrufsrecht, keine Verwirkung
Mrz. 2025LG Stuttgart vs. AllianzErster Sieg gegen größten Versicherer — Auskunft + Auszahlung
Jun. 2025Verbraucherzentrale Bundesverband: Analyse30–50 % Fehlerquote bei 2005–2015 dokumentiert
Aug. 2025LG Stuttgart vs. Allianz (2. Urteil)Rückabwicklung bestätigt — Allianz verliert erneut
Aug. 2025AG München vs. GeneraliRückabwicklung
Sep. 2025LG Hannover vs. MecklenburgischeRückabwicklung — auch kleinere Versicherer betroffen
Okt. 2025LG Regensburg vs. Generali41.400 Euro Schadensersatz
Nov. 2025OLG Celle vs. Nürnberger58.000 Euro bei 25.000 Euro Einzahlung — 130 % Plus!
Jan. 2026LG München I vs. ContinentaleAktuellstes Urteil — Trend hält 2026 ungebrochen an

Quelle: kanzlei-seehofer.de/urteile/

Das Momentum beschleunigt sich. Die Urteile werden häufiger, die Versicherer werden nervöser, die Vergleichsangebote werden besser. Dieser Trend arbeitet für Sie — aber nur, wenn Sie jetzt handeln.

8. Könnte sich das Fenster wieder schließen?

Mögliche Szenarien, die das Zeitfenster verkürzen könnten

Szenario 1: Gesetzliche Begrenzung des ewigen Widerrufsrechts. Der Gesetzgeber könnte — auf Druck der Versicherungslobby — eine Frist für das ewige Widerrufsrecht einführen. Bei Verbraucherdarlehen (Immobilienkredite) ist genau das passiert: 2016 wurde das ewige Widerrufsrecht durch eine Frist ersetzt. Ob das bei Versicherungsverträgen ebenfalls geschieht, ist unklar — aber nicht ausgeschlossen.

Szenario 2: Nachträgliche Heilung durch Versicherer. Versicherer könnten beginnen, systematisch nachträgliche Widerrufsbelehrungen zu versenden — mit korrektem Inhalt und einer neuen Frist. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten und die Frist verstreichen lassen, verlieren Sie möglicherweise Ihr Widerrufsrecht. Aktuell tun das wenige Versicherer — aber es könnte sich ändern.

Szenario 3: Beweismittel werden endgültig vernichtet. Wenn Papierarchive entsorgt und Vermittler nicht mehr auffindbar sind, wird die Beweislage für den Schadenersatzanspruch schwieriger. Der Widerruf (bei dem der Versicherer die Beweislast trägt) bleibt davon weniger betroffen — aber die Kombination aus Widerruf und Schadenersatz, die den maximalen Druck erzeugt, wird schwächer.

Was das für Sie bedeutet

Keines dieser Szenarien ist heute eingetreten. Aber alle drei zeigen: Das aktuelle Zeitfenster ist nicht selbstverständlich. Es basiert auf einer Konstellation — BGH-Urteil, hohe Fehlerquoten, Vergleichsbereitschaft, intakte Beweise — die sich verändern kann.

Der beste Zeitpunkt, Ihren Vertrag prüfen zu lassen, ist jetzt.

9. Was Sie jetzt tun sollten — der 3-Schritte-Plan

Schritt 1: Vertrag prüfen lassen (heute)

Rufen Sie an oder klicken Sie auf den Link. Die Erstprüfung durch Rechtsanwalt Stefan Seehofer dauert wenige Minuten und ist kostenlos. Er hat über 10.000 Verträge geprüft und begleitet mehr als 3.400 Mandanten. Er erkennt die typischen Fehlermuster sofort.

Was Sie mitbringen: Ihre Vertragsnummer oder Police. Falls vorhanden: Widerrufsbelehrung, Standmitteilungen. Falls nicht: kein Problem — fehlende Unterlagen sind oft ein Vorteil.

Schritt 2: Informiert entscheiden (diese Woche)

Nach der Prüfung wissen Sie:

  • Ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  • Ob Schadenersatzansprüche bestehen
  • Wie hoch Ihre voraussichtliche Rückzahlung wäre
  • Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung nutzen können

Dann entscheiden Sie in Ruhe. Kein Druck, kein Zeitlimit für Ihre Entscheidung — aber: Je früher Sie den Widerruf einleiten, desto früher arbeitet das Geld für Sie statt für den Versicherer.

Schritt 3: Geld zurückholen und neu anlegen (6–16 Wochen)

Wenn Sie sich für den Widerruf entscheiden, übernimmt die Kanzlei den gesamten Prozess. Typische Dauer: 8–14 Wochen bei kooperativen Versicherern. Danach ist das Geld auf Ihrem Konto — und Sie können es in die Altersvorsorge investieren, die Ihr Berater Ihnen hätte empfehlen sollen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“

Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.

Jetzt Vertrag kostenlos prüfen lassen

10. FAQ

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Vertrag Fehler hat — soll ich trotzdem prüfen lassen?

Ja. Genau dafür ist die kostenlose Erstprüfung da. Sie können als Laie nicht beurteilen, ob Ihre Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht — die Anforderungen haben sich seit 2005 mehrfach geändert und sind hochkomplex. Die Prüfung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Aber sie gibt Ihnen Klarheit.

Was passiert, wenn ich noch 2 Jahre warte?

Ihr Widerrufsrecht bleibt bei fehlerhafter Belehrung bestehen — es gibt kein Zeitlimit. Aber: Die Beweislage verschlechtert sich, Schadenersatzansprüche können verjähren, die Vergleichsbereitschaft der Versicherer kann sinken, und jeder Monat kostet Sie circa 4–5 Prozentpunkte an entgangener Rendite gegenüber einer ETF-Anlage. Es gibt keinen rationalen Grund zu warten.

Könnte die Regierung das ewige Widerrufsrecht abschaffen?

Theoretisch ja. Bei Immobilienkrediten wurde 2016 eine Frist für das ewige Widerrufsrecht eingeführt. Ob das bei Versicherungsverträgen ebenfalls geschieht, ist unklar. Es gibt derzeit keine konkreten Gesetzesinitiativen — aber die Versicherungslobby ist stark und aktiv. Ein Grund mehr, das aktuelle Fenster zu nutzen.

Mein Vertrag ist von 2016 — habe ich noch Zeit?

Für den Widerruf bei fehlerhafter Belehrung: ja (kein Zeitlimit). Für den Schadenersatz: Die 10-Jahres-Frist läuft Ende 2026 ab. Wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, müssen Sie vor dem 31. Dezember 2026 handeln. Bei Verträgen aus 2016 ist die Widerrufsbelehrung allerdings häufig korrekt — der Schadenersatzweg ist dann die einzige Option. Fazit: Handeln Sie dieses Jahr.

Ich habe gerade erst von dem BGH-Urteil erfahren — bin ich zu spät?

Nein — Sie sind genau richtig. Die meisten Menschen erfahren erst jetzt, 2–3 Jahre nach dem Urteil, von ihren Rechten. Die Versicherer informieren ihre Kunden nicht proaktiv. Dass Sie heute diesen Artikel lesen, ist der richtige Moment. Der nächste Schritt: kostenlose Prüfung.

Was kostet mich der gesamte Prozess?

Die Erstprüfung: kostenlos. Das Mandat: bei Erfolgshonorar zahlen Sie nur, wenn Sie Geld zurückbekommen. Bei Schadenersatzansprüchen: Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel. Im besten Fall: null Euro Eigenkosten bei einer Rückzahlung von 120–175 % Ihrer Einzahlungen.

Kostenfrei & unverbindlich Vertrag prüfen lassen. Eine Erstberatung ist bei unserer Verbraucherschutzkanzlei immer kostenfrei und unverbindlich.

Fazit: Das Fenster steht offen — gehen Sie hindurch

Die Rechtslage ist so günstig wie nie. Die Urteile häufen sich. Die Versicherer verhandeln. Und Ihr Geld könnte deutlich besser arbeiten als in einer Basisrente mit 1–2 % Rendite.

Es gibt keinen rationalen Grund zu warten. Aber es gibt fünf konkrete Gründe, jetzt zu handeln.

Stefan Seehofer bringt es auf den Punkt: „Bevor Sie weiter einzahlen oder den Vertrag einfach aufgeben — lassen Sie ihn prüfen.“

Ein Gespräch dauert wenige Minuten. Danach wissen Sie, was möglich ist.

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Quellen

  • BGH — Urteil IV ZR 161/23, Oktober 2023
  • LG Stuttgart — 2 Urteile gegen Allianz (14.03.2025 + 27.08.2025)
  • OLG Celle — Urteil gegen Nürnberger (13.11.2025)
  • LG München I — Urteil gegen Continentale (07.01.2026)
  • LG Regensburg — Urteil gegen Generali (29.10.2025)
  • LG Hannover — Urteil gegen Mecklenburgische (15.09.2025)
  • AG München — Urteil gegen Generali (06.08.2025)
  • Kanzlei Seehofer — Urteile-Seite (kanzlei-seehofer.de/urteile/)
  • Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht — Praxisdaten, 2024
  • Versicherungsombudsmann — Jahresbericht, 2023–2024
  • Verbraucherzentrale Bundesverband — Fehleranalyse, 2024
  • MSCI Inc. — MSCI World historische Performance, 2024
  • Finanztest — ETF-Langzeitvergleich, 2023
  • Assekurata — Marktausblick, 2024
  • GDV — Lebensversicherung in Zahlen, 2024
  • Deutsche Bundesbank — Basiszinssatz, 2024
  • § 199 BGB — Verjährungsfristen
  • § 147 AO; § 257 HGB — Aufbewahrungsfristen

Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren