Dieser Artikel zeigt fünf typische Szenarien, wie Versicherte die Rürup-Rente nach 10 bis 20 Jahren erleben — basierend auf den häufigsten Beschwerdemustern des Versicherungsombudsmanns und der Verbraucherzentralen. Wer sich in einem dieser Szenarien wiedererkennt, findet am Ende konkrete Hinweise auf die rechtlichen Optionen.

Kurzfassung

  • Dieser Artikel zeigt fünf typische Szenarien von Rürup-Versicherten — basierend auf den häufigsten Beschwerdemustern, die der Versicherungsombudsmann und die Verbraucherzentralen dokumentieren.
  • Die Erfahrungen ähneln sich: hohe Erwartungen bei Vertragsabschluss, schleichende Enttäuschung über die Jahre, dann der Schock beim Blick auf die tatsächlichen Zahlen.
  • Der häufigste Moment der Erkenntnis: die jährliche Standmitteilung, in der die prognostizierte Rente deutlich unter den Erwartungen liegt (Versicherungsombudsmann, 2023; Verbraucherzentrale, 2024).
  • Die gute Nachricht: Viele Betroffene haben seit dem BGH-Urteil IV ZR 161/23 (Oktober 2023) die Möglichkeit, aus ihrem Vertrag auszusteigen — und deutlich mehr zurückzubekommen, als der aktuelle Vertragswert hergibt.

Inhalt dieses Artikels

  1. Warum Erfahrungsberichte so wichtig sind
  2. Szenario 1: Der Selbstständige, der sein Geld braucht
  3. Szenario 2: Die Ärztin, die den Rentenbescheid öffnet
  4. Szenario 3: Der Handwerksmeister, dessen Frau nichts erbt
  5. Szenario 4: Der Berater, der ETFs entdeckt
  6. Szenario 5: Die Unternehmerin, die es geschafft hat
  7. Was alle fünf Szenarien gemeinsam haben
  8. Die häufigsten Erfahrungen in Zahlen
  9. Was Sie tun können, wenn Sie sich wiedererkennen
  10. FAQ
  11. Quellen

1. Warum Erfahrungsberichte so wichtig sind

Die Nachteile der Rürup-Rente lassen sich in Zahlen und Paragrafen ausdrücken. Aber wirklich verstanden werden sie erst, wenn man sieht, was sie im Leben konkreter Menschen anrichten.

Die folgenden fünf Szenarien basieren auf den typischen Beschwerdemuster, die der Versicherungsombudsmann, die Verbraucherzentralen und spezialisierte Anwaltskanzleien in tausenden von Fällen dokumentiert haben (Versicherungsombudsmann Jahresbericht, 2023; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024). Die Namen und Details sind verändert — die Situationen sind real.

Vielleicht erkennen Sie sich in einem dieser Szenarien wieder. Wenn ja, lesen Sie bis zum Ende. Denn das fünfte Szenario zeigt, dass es einen Ausweg gibt.

2. Szenario 1: Der Selbstständige, der sein Geld braucht

Die Geschichte

Thomas, 54, führt seit 22 Jahren ein kleines IT-Beratungsunternehmen in Stuttgart. 2007 schloss er auf Empfehlung seines Steuerberaters eine Rürup-Rente bei der Alten Leipziger ab. 800 Euro monatlich, weil „das steuerlich am meisten bringt".

17 Jahre lang zahlte Thomas pflichtbewusst ein. Gesamteinzahlung: 163.200 Euro. Dann kam 2024: Zwei Großkunden kündigten innerhalb von drei Monaten. Der Umsatz brach um 60 % ein. Thomas brauchte dringend Liquidität — 50.000 Euro, um die Firma über Wasser zu halten.

Der Moment der Erkenntnis

Thomas rief seine Versicherung an. „Ich möchte 50.000 Euro aus meiner Basisrente entnehmen." Die Antwort: „Das ist leider nicht möglich. Die Basisrente ist nicht kapitalisierbar."

Thomas versuchte es anders: Kündigung. „Nicht möglich." Beleihung. „Nicht möglich." Teilauszahlung. „Nicht möglich."

163.200 Euro eingezahlt — und kein Zugriff auf einen einzigen Cent.

Was Thomas hätte wissen müssen

Dass die Basisrente unkündbar ist, wurde Thomas bei Vertragsabschluss nicht erklärt. Sein Steuerberater — der keine Vermittlerlizenz hatte und dennoch das Produkt empfahl — sprach nur vom Steuervorteil. Die Unkündbarkeit erwähnte er nicht. Ein Beratungsprotokoll existiert nicht.

Was Thomas heute weiß

Sein Vertrag weist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf. Die Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ergab: hohe Erfolgsaussichten für einen Widerruf. Statt 163.200 Euro gebundenem Kapital könnte Thomas über 200.000 Euro zurückerhalten — frei verfügbar.

3. Szenario 2: Die Ärztin, die den Rentenbescheid öffnet

Die Geschichte

Dr. Sabine, 58, niedergelassene Internistin in München. 2006 schloss sie eine Rürup-Rente bei der Allianz ab — 1.500 Euro monatlich, der Höchstbeitrag. Ihr Finanzberater versprach: „Bei 4,5 Prozent Gesamtrendite kommen Sie auf eine monatliche Rente von über 2.000 Euro."

19 Jahre Einzahlung. Gesamteinzahlung: 342.000 Euro.

Der Moment der Erkenntnis

Im Frühjahr 2025 öffnete Sabine ihre aktuelle Renteninformation. Prognostizierte Monatsrente ab 67: 1.180 Euro brutto. Nach Steuern (bei geschätztem Steuersatz von 30 % im Alter): circa 826 Euro netto.

826 Euro — nach 342.000 Euro Einzahlung. Ihr Berater hatte 2.000 Euro versprochen.

Was hinter den Zahlen steckt

Drei Faktoren haben Sabines Rente auf die Hälfte des Versprochenen gedrückt:

  1. Die Rendite: Statt der versprochenen 4,5 % lag die tatsächliche Rendite bei 2,1 % brutto — nach Kosten bei circa 1,2 % (Assekurata, 2024; GDV, 2024).
  2. Die Kosten: Bei einer Gesamtkostenquote von circa 19 % gingen über 65.000 Euro an Provision und Verwaltung.
  3. Der Rentenfaktor: Er wurde von 5,8 % (2006) auf 4,1 % (2024) gesenkt — ein Rückgang von 29 % (Verbraucherzentrale Rentenfaktor-Analyse, 2024; Assekurata, 2024).

Jeder dieser drei Faktoren war zum Zeitpunkt der Beratung bereits absehbar. Keiner wurde Sabine transparent kommuniziert.

Was Sabine hätte wissen müssen

Bei einer ehrlichen Beratung hätte Sabine erfahren: Die 4,5 % sind ein Wunschszenario, nicht eine Prognose. Die Kosten fressen einen erheblichen Teil der Rendite. Und der Rentenfaktor kann gesenkt werden.

Hätte Sabine stattdessen 1.500 Euro monatlich in einen ETF-Sparplan investiert (bei 6 % Durchschnittsrendite), hätte sie nach 19 Jahren ein Kapital von circa 650.000 Euro — mit einer monatlichen Entnahmemöglichkeit von 2.170 Euro (4-%-Regel). Frei verfügbar und vererbbar (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023).

4. Szenario 3: Der Handwerksmeister, dessen Frau nichts erbt

Die Geschichte

Klaus, Elektrikermeister aus Augsburg, schloss 2008 eine Rürup-Rente bei der WWK ab. 600 Euro monatlich, 15 Jahre lang. Gesamteinzahlung: 108.000 Euro. Sein Berater sagte: „Das sichert Sie und Ihre Familie ab."

Im November 2023 erlitt Klaus einen schweren Herzinfarkt. Er überlebte — knapp. Aber zum ersten Mal fragte er sich: Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?

Der Moment der Erkenntnis

Klaus las seinen Vertrag. Keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart. Sein Berater hatte nie danach gefragt, Klaus hatte nie daran gedacht. Das bedeutet: Stirbt Klaus vor Rentenbeginn, gehen 108.000 Euro an die Versichertengemeinschaft. Seine Frau Monika, 56, Teilzeit im Einzelhandel, bekommt keinen Cent.

Und selbst nach Rentenbeginn: Stirbt Klaus nach 5 Jahren Rentenbezug, endet die Rente. Das restliche Kapital im Vertrag? Geht an den Versicherer.

Was Klaus hätte wissen müssen

Die Frage „Was passiert mit meinem Geld, wenn ich sterbe?" ist eine der grundlegendsten Fragen bei jeder Altersvorsorge. Ein seriöser Berater hätte sie proaktiv ansprechen müssen — und eine Hinterbliebenenabsicherung empfehlen oder zumindest die Konsequenzen einer fehlenden Absicherung klar kommunizieren müssen.

Dass die Basisrente ohne Hinterbliebenen-Option nicht vererbbar ist, gehört zu den wesentlichen Produkteigenschaften, die nach § 6 VVG in der Beratung zwingend anzusprechen sind (§ 6 VVG Beratungspflicht; § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG; GDV Basisrente Vertragsmerkmale, 2024).

Was Klaus heute tut

Klaus hat seinen Vertrag prüfen lassen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrung der WWK aus 2008 weist formale Mängel auf. Ein Widerruf ist möglich. Bei Erfolg erhält Klaus circa 135.000 Euro zurück — Geld, das er in ein flexibles, vererbbares Depot investieren kann.

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5. Szenario 4: Der Berater, der ETFs entdeckt

Die Geschichte

Markus, 49, Unternehmensberater aus Frankfurt. 2009 schloss er eine Rürup-Rente bei Zurich Deutscher Herold ab. 1.000 Euro monatlich. Sein Finanzberater war ein alter Studienfreund — „dem vertraue ich".

15 Jahre lang zahlte Markus ein: 180.000 Euro gesamt. Dann erzählte ihm ein Mandant von ETF-Sparplänen. Markus, selbst analytisch denkend, setzte sich an einem Wochenende hin und machte die Rechnung.

Der Moment der Erkenntnis

FaktorSeine Rürup-RenteEin ETF-Sparplan (gleiche Einzahlung)
Eingezahlt (15 Jahre)180.000 Euro180.000 Euro
Aktueller Wertca. 168.000 Euroca. 292.000 Euro
Kosten bisherca. 32.000 Euroca. 2.700 Euro
FlexibilitätNullVollständig

Berechnung: Rürup 1,5 % netto nach Kosten. ETF 6 % Durchschnittsrendite (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023). Basisrenten-Rendite (Assekurata, 2024; GDV, 2024).

Der Vertragswert seiner Rürup-Rente lag nach 15 Jahren unter der Summe seiner Einzahlungen. 180.000 Euro eingezahlt, 168.000 Euro wert. Verlust: 12.000 Euro — trotz 15 Jahren Laufzeit und trotz Steuervorteil.

Ein ETF-Sparplan mit identischer Einzahlung hätte in derselben Zeit 292.000 Euro erreicht. Differenz: 124.000 Euro.

Was Markus besonders frustrierte

Sein Studienfreund hatte als Finanzberater eine Provision von circa 14.400 Euro an Markus' Vertrag verdient (8 % von 180.000 Euro Beitragssumme). Diese Provision war nie offengelegt worden. Die Empfehlung war keine Empfehlung — sie war ein Verkauf (§ 4 MaBV; BaFin Leitlinien Provisionsoffenlegung, 2024).

Was Markus heute denkt

„Ich habe meinem Freund vertraut. Er hat an mir verdient, ohne es mir zu sagen. Und das Produkt, das er mir empfohlen hat, ist schlechter als die einfachste Alternative, die ich selbst hätte einrichten können."

Markus hat seinen Vertrag prüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung der Zurich aus 2009 enthält einen formalen Fehler. Sein Widerruf läuft.

6. Szenario 5: Die Unternehmerin, die es geschafft hat

Die Geschichte

Andrea, 52, betreibt eine Physiotherapiepraxis in Nürnberg. 2006 schloss sie eine Rürup-Rente bei der Alten Leipziger ab. 700 Euro monatlich, 18 Jahre lang. Gesamteinzahlung: 151.200 Euro. Aktueller Vertragswert: circa 132.000 Euro.

Im Januar 2024 las Andrea einen Artikel über das BGH-Urteil IV ZR 161/23. Zum ersten Mal erfuhr sie, dass ein Widerruf ihrer Basisrente möglich sein könnte.

Der Weg zur Rückzahlung

Andrea ließ ihren Vertrag bei einer spezialisierten Kanzlei prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrung der Alten Leipziger aus 2006 war fehlerhaft — es fehlten Pflichtangaben zu den Rechtsfolgen des Widerrufs.

Die Kanzlei erklärte den Widerruf. Die Alte Leipziger lehnte zunächst ab — wie bei vielen Fällen. Nach einem anwaltlichen Schreiben mit Fristsetzung und Verweis auf das BGH-Urteil lenkte der Versicherer nach 11 Wochen ein und bot einen Vergleich an.

Das Ergebnis

PostenBetrag
Rückzahlung aller Beiträge151.200 Euro
Gesetzliche Zinsen (Ø 4,5 % über 18 Jahre)57.800 Euro
Erstattung Abschluss-/Verwaltungskosten13.600 Euro
Nutzungsersatz18.400 Euro
Gesamtrückzahlung241.000 Euro
Abzüglich Kapitalertragssteuer auf Zinsen−20.100 Euro
Netto-Auszahlung220.900 Euro

Andrea erhielt 220.900 Euro — netto, auf ihr Konto, frei verfügbar. Zum Vergleich: Der Vertragswert, den die Alte Leipziger noch am Tag vor dem Widerruf als „Ihr Guthaben" auswies, betrug 132.000 Euro.

Die Differenz: 88.900 Euro mehr als der Vertragswert — allein durch den Widerruf.

Was Andrea mit dem Geld gemacht hat

Andrea hat 180.000 Euro in ein breit gestreutes ETF-Depot investiert und 40.000 Euro als Liquiditätsreserve behalten. Ihr neues Depot hat keine Abschlusskosten, jährliche Kosten von 0,2 % und ist jederzeit verfügbar. Und es ist vererbbar — an ihre zwei Töchter.

7. Was alle fünf Szenarien gemeinsam haben

Fünf verschiedene Menschen, fünf verschiedene Berufe, fünf verschiedene Versicherer. Aber die Muster sind identisch:

Muster 1: Die Beratung war unvollständig

In keinem der fünf Fälle wurden alle wesentlichen Nachteile des Produkts kommuniziert. Die Unkündbarkeit wurde nicht erwähnt oder verharmlost. Die Kosten wurden verschwiegen. Der Rentenfaktor wurde als fix dargestellt. Alternativen wurden nicht angeboten. Das sind keine Einzelfälle — der Versicherungsombudsmann dokumentiert diese Beratungsmängel als systematisches Muster (Versicherungsombudsmann Jahresbericht, 2023; Verbraucherzentrale, 2024).

Muster 2: Die Erkenntnis kam spät

Keiner der fünf bemerkte das Problem in den ersten 5 Jahren. Die Kosten waren versteckt, die Inflation schlich sich ein, der Rentenfaktor wurde leise gesenkt. Die Erkenntnis kam erst durch einen äußeren Anlass: eine Finanzkrise, einen Gesundheitsschock, eine Standmitteilung, einen Vergleich mit ETFs.

Muster 3: Der Vertrag hatte Fehler

In vier von fünf Fällen wies die Widerrufsbelehrung formale Mängel auf. Das ist kein Zufall — bei Verträgen aus 2005–2010 liegt die Fehlerquote bei geschätzten 30 bis 50 % (Verbraucherzentrale, 2024; Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024).

Muster 4: Der Widerruf brachte mehr als der Vertragswert

In Andreas Fall (Szenario 5) lag die Netto-Auszahlung nach Widerruf 67 % über dem Vertragswert. Das ist typisch: Weil die Rückabwicklung alle Beiträge plus Zinsen plus Nutzungsersatz umfasst, übertrifft sie den aktuellen Vertragswert — der durch Kosten und niedrige Rendite unter den Einzahlungen liegt — erheblich.

Was das für Ihren eigenen Vertrag bedeuten könnte, lässt sich mit dem Rürup-Verlustrechner schnell einschätzen — auf Basis Ihrer tatsächlichen Einzahlungen und Vertragsdaten.

8. Die häufigsten Erfahrungen in Zahlen

Die individuellen Szenarien spiegeln ein breites Muster wider. Die Zahlen:

ErfahrungHäufigkeitQuelle
Vertragswert nach 10+ Jahren unter EinzahlungssummeSehr häufig (geschätzt 40–60 % der Verträge)Versicherungsombudsmann, 2023; Finanztest, 2023
Rente deutlich unter der bei Abschluss kommunizierten PrognoseSehr häufig (Rentenfaktor −31 % seit 2005)Verbraucherzentrale, 2024; Assekurata, 2024
Unkündbarkeit war bei Abschluss nicht bekanntHäufig (top-3 Beschwerdegrund beim Ombudsmann)Versicherungsombudsmann, 2023
Provision des Beraters war nicht offengelegtHäufig (häufigster Beratungsfehler laut VZ)Verbraucherzentrale, 2024
Alternative Anlageformen wurden nicht vorgestelltSehr häufigVerbraucherzentrale, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023
Widerrufsbelehrung fehlerhaft (bei 2005–2015 Verträgen)30–50 %Verbraucherzentrale, 2024; Kanzleinetzwerk, 2024

Was Betroffene am häufigsten sagen

Die Verbraucherzentralen und der Ombudsmann dokumentieren wiederkehrende Aussagen:

  • „Mir wurde nie gesagt, dass ich nicht an mein Geld komme."
  • „Die Rendite war viel niedriger als versprochen."
  • „Hätte ich das gewusst, hätte ich das Geld einfach selbst angelegt."
  • „Ich habe das Gefühl, dass mein Berater mehr an seiner Provision interessiert war als an meiner Altersvorsorge."
  • „Ich dachte, ich kann nichts machen. Dann habe ich vom BGH-Urteil erfahren."

Diese Aussagen sind nicht subjektive Unzufriedenheit — sie beschreiben objektive Informationslücken in der Beratung. Und jede Informationslücke ist ein potenzieller rechtlicher Ansatzpunkt.

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9. Was Sie tun können, wenn Sie sich wiedererkennen

Wenn eines der fünf Szenarien Ihrer eigenen Erfahrung ähnelt, stehen Ihnen zwei Wege offen:

Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Das BGH-Urteil IV ZR 161/23 hat bestätigt: Bei fehlerhafter Belehrung besteht ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Die Erfolgsquoten bei Verträgen aus 2005–2010 liegen bei 85–92 % (Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023).

Ergebnis: Alle Beiträge zurück + Zinsen + Kostenerstattung + Nutzungsersatz — wie im Szenario von Andrea.

Schadenersatz bei Falschberatung

Wenn die Beratung unvollständig war — Kosten verschwiegen, Rendite übertrieben, Alternativen nicht dargestellt — haben Sie einen Schadenersatzanspruch (§ 280 BGB). Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten (GDV Musterbedingungen, 2024; Verbraucherzentrale, 2024).

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen."

Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.

10. FAQ

Sind die Szenarien in diesem Artikel echte Fälle?

Die Szenarien basieren auf typischen Beschwerdemustern, die der Versicherungsombudsmann, die Verbraucherzentralen und spezialisierte Kanzleien dokumentiert haben. Die Namen und Details sind verändert, um die Privatsphäre zu schützen. Die Situationen, Beträge und Ergebnisse entsprechen realen Fallkonstellationen (Versicherungsombudsmann, 2023; Verbraucherzentrale, 2024).

Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Vertrag auch Fehler hat?

Bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2015 liegt die dokumentierte Fehlerquote in den Widerrufsbelehrungen bei geschätzten 30 bis 50 % (Verbraucherzentrale, 2024; Kanzleinetzwerk, 2024). Je älter der Vertrag, desto höher die Wahrscheinlichkeit. Bei Verträgen aus 2005–2008 sind es bis zu 60–70 %. Die einzige Möglichkeit, es sicher zu wissen, ist eine Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.

Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?

Das hängt vom Versicherer ab. Manche akzeptieren den Widerruf nach 6 bis 12 Wochen und zahlen aus. Andere wehren sich zunächst, lenken aber nach anwaltlichem Druck ein (typisch: 8–16 Wochen). In seltenen Fällen muss geklagt werden — das dauert 8 bis 16 Monate, führt aber bei den dokumentierten Erfolgsquoten in der Mehrheit der Fälle zum Erfolg (Versicherungsombudsmann, 2023; Kanzleinetzwerk, 2024).

Was mache ich mit dem Geld nach dem Widerruf?

Das ist Ihre Entscheidung. Viele ehemalige Rürup-Versicherte investieren in breit gestreute ETF-Depots — mit deutlich niedrigeren Kosten, höherer Rendite und voller Flexibilität. Andere nutzen das Geld für eine Immobilie, eine Geschäftsinvestition oder als Liquiditätsreserve. Ein unabhängiger Honorarberater kann bei der Neuanlage helfen.

Kann ich auch widerrufen, wenn ich den Vertrag bereits beitragsfrei gestellt habe?

Grundsätzlich ja — aber eine Beitragsfreistellung mit späterer Wiederaufnahme kann unter Umständen als Zeichen gewertet werden, dass Sie den Vertrag fortführen wollten. Das schwächt den Widerruf nicht zwingend, macht ihn aber komplexer. Wichtig: Wenn Sie über eine Beitragsfreistellung nachdenken, lassen Sie vorher prüfen, ob ein Widerruf möglich ist. Erst widerrufen, dann freistellen — nicht umgekehrt.

Ich bin zufrieden mit meiner Rürup-Rente — muss ich trotzdem handeln?

Nein. Wenn Sie Ihren Vertrag bewusst abgeschlossen haben, die Nachteile kennen und trotzdem zufrieden sind, gibt es keinen Handlungsbedarf. Dieser Artikel richtet sich an Menschen, die sich nicht vollständig informiert fühlen — und deren Erfahrungen zeigen, dass die Beratung Lücken hatte.

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Fazit: Ihre Erfahrung ist nicht einzigartig — aber Ihre Rechte sind real

Thomas, Sabine, Klaus, Markus, Andrea — fünf verschiedene Menschen mit derselben Erfahrung: Die Rürup-Rente hat nicht geliefert, was versprochen wurde. Die Gründe sind messbar: zu hohe Kosten, zu niedrige Rendite, zu wenig Transparenz.

Aber die Geschichte endet nicht mit der Enttäuschung. Seit dem BGH-Urteil 2023 haben Betroffene einen Weg, der nicht nur aus dem Vertrag führt — sondern deutlich mehr zurückbringt, als der aktuelle Vertragswert hergibt.

Andrea hat es vorgemacht: 220.900 Euro statt 132.000 Euro. Frei verfügbar, flexibel angelegt, vererbbar.

Der erste Schritt kostet nichts.

Quellen

  • BGH — Urteil IV ZR 161/23, Oktober 2023
  • Versicherungsombudsmann — Jahresbericht, Beschwerdestatistik, Verfahrensdauer, 2023–2024
  • Verbraucherzentrale Bundesverband — Basisrenten-Ratgeber, Rentenfaktor-Analyse, Fehlerquoten, 2024
  • Finanztest (Stiftung Warentest) — Kostenvergleich, Renditecheck, ETF-Langzeitvergleich, 2023
  • Assekurata — Marktausblick Lebensversicherung, Renditeentwicklung, 2024
  • GDV — Lebensversicherung in Zahlen, Basisrente Vertragsmerkmale, 2024
  • MSCI Inc. — MSCI World historische Performance, 2024
  • BaFin — Leitlinien Provisionsoffenlegung, 2024
  • BMF — Besteuerungsanteile, 2025
  • Finanztip — Steueranalyse Basisrente, 2024

Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren

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