Allianz BasisRente Invest: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in nicht einmal 2 Monaten!
Die Erfolgsmeldungen reißen nicht ab: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es wieder einmal gelungen, bei der Allianz Lebensversicherungs-AG die Rückabwicklung eines BasisRenten-Vertrages durchzusetzen. Es handelte sich hier um einen Allianz BasisRenten-Vertrag „Invest“, der im Jahr 2009 abgeschlossen wurde. Unser Mandant hatte dann im Jahr 2021 eine Beitragsfreistellung vorgenommen, nachdem er gemerkt hatte, dass die BasisRente mit Sicherheit alles andere als ein gutes Geschäft war. Nach entsprechender Prüfung durch unsere Kanzlei im Jahr 2025 empfahlen wir unserer Mandantschaft, den gut begründeten Widerruf zu erklären, um damit ggf. in relativ kurzer Zeit eine Rückabwicklung durchzusetzen. Dies ist auch gelungen: Das Widerrufsschreiben unserer Kanzlei stammt vom 23.06.2025. Mit Schreiben vom 11.08.2025 erkannte die Allianz den ausgesprochenen Widerruf an und kündigte eine Auszahlung an unseren Mandanten in Höhe von knapp 29.000,00 € an.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherung, den BasisRenten-Vertrag Invest aus dem Jahr 2009 betreffend, zeigt deutlich, dass sich die höchstrichterliche Rechtsprechung verfestigt hat und viele Versicherungen es mittlerweile schon scheuen, Gerichtsverfahren in Kauf zu nehmen. Es ist sicherlich für viele BasisRenten-Inhaber eine einmalige Chance, innerhalb kürzester Zeit das investierte Kapital bzw. regelmäßig mit einem entsprechenden Aufschlag wieder zurückzuerhalten, weil entweder die Widerrufsbelehrung falsch oder die Verbraucherinformationen unvollständig waren. Wir empfehlen nicht nur den Inhabern einer Allianz-BasisRente, sondern allen BasisRenten-Inhabern, Ihren Vertrag kostenfrei auf die Möglichkeit eines Widerrufs überprüfen zu lassen. Nutzen Sie diese einmalige Chance. Der Wert des Euros sinkt praktisch täglich. Darüber hinaus trägt auch die immer weiter steigende Inflation dazu bei, dass die mögliche und versprochene Rentenzahlung alles andere als eine Unterstützung im Alter bedeutet, regelmäßig nämlich nur noch einen „Tropfen auf den heißen Stein“.