Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2009 innerhalb von 2 Monaten
Die Erfolgsmeldungen bei Rückabwicklungen von Basisrentenverträgen reissen nicht ab: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es nunmehr gelungen, einen Basisrentenvertrag bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover, die zum Konzern der VGH Versicherungen gehört, innerhalb von 2 Monaten ohne ein Gerichtsverfahren rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte zum 1. Dezember 2009 einen Basisrentenvertrag bei der Provinzial abgeschlossen und die Beiträge bis November 2025 einbezahlt. Danach erfolgte eine Beitragsfreistellung. Unser Mandant wurde auf unsere Kanzlei, die schwerpunktmäßig im Bereich des Widerrufs von Basisrentenverträgen tätig ist, im März 2026 aufmerksam. Die kostenfreie Vorprüfung unserer Kanzlei ergab, dass gut Chancen bestehen eine Rückabwicklung zu erreichen. Sodann wurde mit Schreiben vom 20. März 2026 der Widerruf erklärt; die Provinzial Lebensversicherung / VGHerkannte den Widerrufschließlich mit Schreiben vom 19. Mai 2026 an und verplichtete sich zur Auszahlung des ungezillmerten Deckungskapitals, also einschließlich der Abschlusskosten in Höhe von 1.968, 80 € sowie der Vertriebskosten in Höhe von 404,92€, sodass sich unser Mandant über einen Auszahlungsbetrag von 33.142,63 € freuen kann.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg gegen Provinzial Lebensversicherung / VGH zeigt wieder ein mal, dass die sehr verbraucherfreundliche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs immer mehr Versicherer dazu bewegt, eine Rückabwicklung ohne gerichtliche Klärung vorzunehmen. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, welche zeigt, dass sich die jahrelange „Vorarbeit“ unserer Kanzlei mit diversen Gerichtsverfahren auszahlt und viele Versicherer wissen, dass gerade unsere Kanzlei regelmäßig dazu entschlossen ist, bei entsprechend guten Erfolgsaussichten eine gerichtliche Klärung herbei zu führen. Eine solche Klärung wird von den Versicherern regelmäßg gescheut, da immer mehr positive Urteile dazuführen, dass sich die Rechtssprechung verfestigt mit Erfolgsmeldungen von zunehmend erreichten Rückabwicklungen. Sollten auch Sie als Basisrenteninhaber eines Vertrags insbesondere auch der Provinzial Lebensversicherung / VGH dazu entschlossen sein, diesen rückabzuwickeln, so steht unsere Kanzlei für eine kostenfreie Vorprüfung jederzeit und gerne zur Verfügung.