Landgericht München I verurteilt die Continentale zur vollständigen Rückabwicklung mit Urteil vom 7. Januar 2026

Basisrente bei der Continentale Lebensversicherung AG:

Das Jahr 2026 beginnt mit einem weiteren Erfolg für unsere Mandantschaft im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages: Das Landgericht München I hat die Continentale Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung und damit Bezahlung eines Betrags von knapp 109.000,00 € nebst Zinsen verurteilt!

Unser Mandant hatte im Jahr 2008 einen Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung: „Fonds-Rente zur Basisversorgung“ abgeschlossen. Nach Beratung durch unsere Kanzlei im Mai 2025 wurde sodann der Widerruf des Basisrentenvertrages mit Schreiben vom 23. Mai 2025 erklärt. Die Continentale lehnte eine Regulierung mit Schreiben vom 2.6.2025 ab, sodass wir mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers im Juni 2025 die Klage beim Landgericht München I eingereicht haben. In der Verhandlung vom 3. Dezember 2025 machte das Landgericht München I deutlich, dass es dem Anspruch wohl stattgeben wird, was dann auch mit Urteil vom 7. Januar 2026 erfolgt ist.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Das Urteil des Landgerichts München I vom Januar 2026, welches gegen die Continentale Lebensversicherung AG erging, zeigt deutlich, dass viele Basisrentenverträge, egal bei welchem Anbieter diese abgeschlossen wurden, heute noch erfolgreich widerrufen werden können aufgrund unvollständiger Widerrufsbelehrungen bzw. Verbraucherinformationen. Die diesbezügliche verbraucherfreundliche Rechtsprechung, die vom Bundesgerichtshof im Oktober 2023 eingeleitet wurde, setzt sich immer mehr durch: Unsere Kanzlei arbeitet insoweit auch mit einem renommierten Prozessfinanzierer zusammen, der aussichtsreiche Klagen gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof finanziert. Regelmäßig wird ist ein solcher Instanzenzug aber nicht notwendig, da nach unserer Erfahrung die Versicherungen meistens ein erstinstanzliches Urteil akzeptieren, sodass dann auch die Verfahrensdauer überschaubar ist. Im vorliegenden Fall dauerte das Verfahren vor Gericht lediglich 7 Monate.

Unsere Empfehlung an alle Inhaber von Basisrentenverträgen, die mit ihrem nicht kündbaren Vertrag unzufrieden sind: Lassen Sie Ihren Vertrag auf einen möglichen Widerruf hin von unserer Kanzlei kostenfrei überprüfen. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung.

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