HDI „TwoTrust Basisrente“ vom September 2009: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von einem Monat

Wieder ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer gelungen, für einen Mandanten die Rückabwicklung eines wenig rentablen und eigentlich unkündbaren Basisrentenvertrages zu erreichen:

Unser Mandant hatte im September 2009 einen Basisrentenvertrag bei der HDI mit der Bezeichnung: „TwoTrust Basisrente“ abgeschlossen und Beiträge bis 2018 einbezahlt. Danach stellte unser Mandant den Vertrag beitragsfrei. Im Dezember 2025 wandte sich unser Mandant an unsere Kanzlei im Rahmen der von uns angebotenen kostenfreien Vorprüfung; Unsere Kanzlei kam zum Ergebnis, dass ein Widerruf erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Der Widerruf wurde dann mit Schreiben vom 14. Januar 2026 erklärt. Die HDI teilte bereits eine Woche später mit Schreiben vom 21.1.2026 mit, dass sie die Rückabwicklung vornehmen werde und bestätigte sodann mit Schreiben vom 13. Februar 2026 eine Auszahlung i.H.v. knapp 17.000,00 €.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der weitere Erfolg bei der Rückabwicklung eines HDI-Basisrentenvertrages zeigt wieder einmal, dass die sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung bei den Versicherern angekommen zu sein scheint. Auch wenn wir in sehr vielen Fällen noch gerichtlich Ansprüche wegen einer fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrung durchsetzen müssen, haben wir den Eindruck, dass viele Versicherer gerade nunmehr auch außergerichtlich einlenken und ein Gerichtsverfahren scheuen.

Wir können allen Inhabern einer Basisrente, die mit dieser Art von Altersabsicherung unzufrieden sind insbesondere vor dem Hintergrund der nicht möglichen Kündbarkeit und Auszahlbarkeit nur empfehlen, das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien Vorprüfung wahrzunehmen, um eine Rückabwicklung zu erreichen. Wir stehen hierfür gerne und jederzeit zur Verfügung!

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