Auch die frühere HDI Gerling Lebensversicherung AG, die heutige HDI Lebensversicherung AG, hat im Zuge der Erstellung von Basisrentenverträgen und der dazugehörigen Widerrufsbelehrungen Fehler gemacht:
Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, bei der HDI Lebensversicherung AG den Widerruf eines Basisrentenvertrages, der im Jahr 2009 abgeschlossen wurde, innerhalb von gut 10 Tagen (!) zu erreichen. Unser Mandant, der sich aufgrund einer Werbung unserer Kanzlei in den sozialen Medien im März 2026 gemeldet hatte, hatte den Basisrentenvertrag bei der früheren HDI Gerling Lebensversicherung AG als fondsgebundene Rentenversicherung zum 01.02.2009 abgeschlossen. Unser Mandant bezahlte die Beiträge bis zum Jahr 2014 und kam dann zum Ergebnis, dass der Basisrentenvertrag wohl doch nicht die versprochene lukrative Altersversorgung sein werde, die ihm ursprünglich suggeriert wurde. Somit hatte unser Mandant über 12 Jahre keinerlei Beiträge mehr bezahlt bzw. den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Nachdem mit Schreiben unserer Kanzlei vom 27.04.2026 der Widerruf erklärt worden war, erkannte die HDI Lebensversicherung AG -die unsere Kanzlei natürlich aus vielen Verfahren kennt- relativ schnell den Widerruf an mit Schreiben vom 07.05.2026, welcher dann abgewickelt wurde mit finalem Schreiben der HDI Lebensversicherung vom 27.05.2026 nach entsprechender Ermittlung des Rückabwicklungsbetrages. Unser Mandant kann sich über einen Rückabwicklungsbetrag von 35.831,98 Euro freuen statt eine Basisrente ab dem 01.02.2035 (!) von wohl etwas mehr als 100,00 Euro monatlich (!) zu akzeptieren.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen, wieder einmal bei der HDI Lebensversicherung AG, zeigt, dass viele Inhaber von Basisrenten nicht mehr gewillt sind, sich mit einer dann mehr als nur mickrigen Rente in vielen Jahren abzufinden. Das große Problem hierbei ist der nicht gegebene Inflationsschutz in Zeiten fortschreitender Inflation. 100,00 Euro mögen vor 15 Jahren vielleicht noch einen gewissen Wert dargestellt haben; was aber sind 100,00 Euro im Jahr 2035? Wir machen vermehrt die Erfahrung, dass trotz möglicher steuerlicher Nachteile die bei uns anfragenden Mandanten fest dazu entschlossen sind, die Rückabwicklungen durchzuführen, da der überwiegende Anteil unserer Mandanten das dann zur Verfügung stehende Kapital sinnvoller anzulegen weiß und dieses insbesondere natürlich auch jederzeit verfügbar ist, was bei Basisrentenverträgen bekanntermaßen nicht der Fall ist. Unsere Kanzlei, die seit vielen Jahren schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig ist und auch schon vor dem Bundesgerichtshof gewonnen hat, steht jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung.