Erfolg vor Gericht gegen die Hanse Merkur Lebensversicherung

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Hanse Merkur.

 

Fachanwaltskanzlei Seehofer setzt Widerruf eines Basisrentenvertrages vor dem Landgericht München I gegen die Hanse Merkur Lebensversicherung AG in nur von 8 Monaten durch

 

Und wieder gibt es eine Erfolgsmeldung bei der Durchsetzung des Widerrufs eines Basisrentenvertrages: Die Kanzlei Seehofer hatte nach entsprechender Vorprüfung mit Schreiben vom 23. Mai 2024 den Widerruf eines im Jahr 2009 von unserem Mandanten abgeschlossenen Basisrentenvertrages erklärt. Die Hanse Merkur lehnte nur einen Tag später, nämlich mit Schreiben vom 24. 5. 2024 eine Rückabwicklung ab mit einer pauschalen und offensichtlich in vielen Fällen verwendeten Begründung. Sodann reichte unsere Kanzlei am 21.Juni 2024 die Klage beim Landgericht München I ein. Beim Verhandlungstermin kurz vor Weihnachten 2024 machte das Gericht deutlich, dass die von der Hanse Merkur verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und daher ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht. Offensichtlich wollte die Hanse Merkur kein Urteil ergehen lassen (mit entsprechender Veröffentlichung), sodass deren anwaltliche Vertreter im Januar 2025 mitteilten, eine Rückabwicklung vornehmen zu wollen mit einem Zahlungsbetrag von über 120.000,00 (!). Weitere Folge war, dass die Hanse Merkur sämtliche Verfahrenskosten übernehmen musste.

Somit gelang eine Durchsetzung des Widerrufs im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in nur knapp 8 Monaten.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht München I zeigt, dass die Durchsetzung von Ansprüchen aus Basisrentenverträgen bzw. Rürup-Verträgen oftmals in relativ kurzer Zeit erfolgen kann. Im Rahmen eines solchen Verfahrens sind regelmäßig keine Zeugen zu vernehmen, darüber hinaus bedarf es auch regelmäßig keinerlei gutachterlicher Stellungnahme oder Berechnung, da es überwiegend nur um die Beantwortung von Rechtsfragen geht. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Versicherungen Gerichtsverfahren scheuen; wenn es jedoch vor Gericht geht, dann soll auf jeden Fall ein Urteil vermieden werden, da dies dann für die Versicherungen eine schlechte Außenwirkung hat und in Parallelfällen dann entsprechend argumentiert werden kann.

Unsere Erfahrung aus vielen Jahren des Widerrufs von Rürup-Verträgen zeigt, dass die Chancen auf Erfolg noch nie so groß waren wir jetzt, insbesondere nach dem maßgeblichen Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023. Nutzen auch Sie die Chance, ihren Rürup-Vertrag kostenfrei und unverbindlich von unserer Kanzlei überprüfen zu lassen.

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