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Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:
Basisrente / Rürup-Rente
Basisrente Widerruf
Viele Jahre haben Verbraucherschützer auf ein klärendes Urteil gewartet, nun ist es da:
Im Oktober 2023 hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, entschieden, dass eine von der Allianz im Jahre 2009 verwendete Belehrung fehlerhaft ist. Derart fehlerhafte Belehrungen finden sich aber nicht nur bei der Allianz, sondern bei
vielen anderen Versicherern insbesondere im Zeitraum von 2008-2010 , so z.B. bei der
- nicht wie eine normale Lebensversicherung jederzeit gekündigt werden kann mit der Folge der Auszahlung des Rückkaufswertes
- nicht übertragen werden kann
- nicht beliehen werden kann
- nicht veräußert werden kann
- nicht vererbbar ist.
Basisrente / Rürup-Rente
Basisrente Schadensersatz
Ein Schadensersatzanspruch steht Ihnen regelmäßig zu, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages falsch oder unzureichend beraten wurden. Schadensersatzansprüche können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Abschlusses an:
Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der
- nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder
- der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages
aufgeklärt wurden.
Jetzt kommt die Lieblingsantwort des Juristen:
Gemeinsam Recht bekommen
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.