Widerruf eines Basisrentenvertrages bei der HUK Coburg Lebensversicherung

Fachanwaltskanzlei Seehofer setzt Widerruf eines Basisrentenvertrages bei der HUK Coburg Lebensversicherung innerhalb von einer Woche (!) durch.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Unser Mandant hatte im Jahr 2009 einen Basisrentenvertrag bei der HUK Coburg Lebensversicherung AG abgeschlossen. Der Vertragswert betrug im Jahr 2024 etwa 23.000,00 €. Unsere Kanzlei erklärte mit Schreiben vom 7. Februar 2025 den Widerruf mit entsprechender Begründung, natürlich vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen und auch von unserer Kanzlei mit initiierten BGH-Rechtsprechung. Die HUK Coburg Lebensversicherung AG erkannte nicht einmal eine Woche später, nämlich mit Schreiben vom 13. Februar 2025 den Widerruf an und kündigte eine erfreuliche Auszahlung des Vertragswerts zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten an.

Viele Basisrentenverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die auch heute noch das Recht ermöglichen, sich von dem eigentlich unkündbaren Basisrentenvertrag zu trennen und das investierte Kapital nebst erfreulichem Zuschlag sofort ausbezahlt zu erhalten. Nutzen Sie diese einmalige Chance vor dem Hintergrund der derzeitigen mehr als unsicheren wirtschaftlichen und monetären Lage, auch im Hinblick auf die nicht zu bremsende Inflation!

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