Fachanwaltskanzlei Seehofer erwirkt gegen die heutige Avia ein Teil- Versäumnisurteil am 07.04.2026

Friends Providant Basisrentenvertrag Planbasic:

Nunmehr gibt es auch bei der jetzigen Aviva Life & Pensions Ireland Designated Activity Company, der früheren Friends Provident ein erfreuliches Gerichtsurteil im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines im Jahr 2012 abgeschlossenen Basisrentenvertrages mit der Bezeichnung: „Friends Planbasic“: Das Landgericht Lüneburg hat in einem Teil-Versäumnisurteil die jetzige Aviva zur Auskunft verurteilt und dabei festgestellt, dass eine generelle Verpflichtung der Aviva besteht, den Rückkaufswert dieses Versicherungsvertrages an unsere Mandantin zu bezahlen. Dieses Teil-Versäumnisurteil ist umso bemerkenswerter, als das Urteil einen Basisrentenvertrag der früheren Friends Provident aus dem Jahr 2012 betraf. Derartige Verträge sind nicht ohne weiteres rückabwickelbar, sodass die nunmehrige Entscheidung des Landgerichts Lüneburg einen Meilenstein darstellt und somit auch die Rückabwicklung weiterer Verträge, die bei der früheren Friends Provident, der heutigen Aviva abgeschlossen wurden, erleichtern dürfte.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Unsere Kanzlei hat viele Anfragen von Mandanten erhalten, die bei der früheren Friends Provident, der heutigen Aviva einen Basisrentenvertrag abgeschlossen hatte . Der nunmehr gegen die Aviva erzielte Erfolg vor dem Landgericht Lüneburg bedeutet, dass das Landgericht Lüneburg die Feststellung ausgesprochen hat, wonach die Aviva verpflichtet ist, den Rückkaufswert an unsere Mandantin zu bezahlen, obwohl bekanntermaßen ein Basisrentenvertrag nicht kündbar ist und somit auch keine Kapitalauszahlung erfolgen kann. Das Landgericht Lüneburg ist insoweit unserer Argumentation gefolgt, wonach wir die Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht begründet hatten. Unser Rat an alle Inhaber einer Basisrente, die bei der früheren Friends Provident, der heutigen Aviva abgeschlossen wurden: Lassen Sie Ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen. Es wird sich in sehr vielen Fällen lohnen! Unsere Kanzlei steht hier stets und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.

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