Allianz BasisRente Klassik-Vertrag aus dem Jahr 2012:
Und wieder gibt es eine Erfolgsmeldung bei der Rückabwicklung von RüRup-Verträgen, die von der Allianz Lebensversicherung angeboten wurden: Unsere Kanzlei hat einen Allianz BasisRenten-Vertrag mit der Bezeichnung „Klassik“, der im Jahr 2012 abgeschlossen wurde, erfolgreich rückabgewickelt. Unser Mandant, der seit Dezember 2012 und beginnend mit 300,00 € monatlich Beiträge einbezahlt hatte, kann sich nunmehr über einen Auszahlungsbetrag von knapp 51.500,00 € freuen anstatt frühestens ab Februar 2029 einen wohl mehr als „mickrigen“ monatlichen Rentenbetrag zu erhalten. Der diesbezügliche Widerruf wurde von der Kanzlei Seehofer nach entsprechender Prüfung und Begründung mit Schreiben vom 23.07.2025 erklärt. Mit Antwortschreiben vom 12.08.2025 lenkte die Allianz ein und kündigte die dargelegte Auszahlung an.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Die Allianz Lebensversicherung, die nach allen Statistiken wohl der unangefochtene Markführer im Bereich der BasisRenten-/RüRup-Verträge sein dürfte, gerät immer stärker unter Beschuss im Hinblick auf die Rückabwicklung von BasisRenten-Verträgen:
Anfangs waren es vor allem die Jahre 2008 und 2009, die vor dem Hintergrund der bahnbrechenden BGH Rechtsprechung, insbesondere vom Oktober 2023 zu vielen Rückabwicklungen führte. Nunmehr aber stellt sich heraus, dass die Allianz Leben weitere Fehler bei der Abfassung der BasisRenten-Verträge begannen hat, die dann nach unseren Erfahrungen nicht nur die Jahre 2008 und 2009 betreffen, sondern auch die weiteren Jahre bis etwa mindestens 2016. Der hier rückabgewickelte Vertrag aus dem Jahr 2012 zeigt deutlich, dass die Allianz Leben die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH kennt und akzeptiert. Nachdem unsere Kanzlei bereits mehrfach gegen die Allianz Lebensversicherung in BasisRenten-Fällen vor Gericht gewonnen hat, gelingt es unserer Kanzlei für unsere Mandantin immer öfters, eine außergerichtliche Rückabwicklung zu erreichen. Wir können daher nur an alle Allianz-BasisRenten-Inhaber appellieren: Lassen Sie Ihren Vertrag auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit und eine damit gegebene Ausstiegsmöglichkeit überprüfen und holen Sie sich Ihr eingesetztes Kapital zurück! Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung gerne zur Verfügung!