Neue Leben Lebensversicherung AG:
Die Erfolge für unsere Mandanten werden nicht nur insbesondere bei der Allianz Lebensversicherungs-AG oder auch der Zurich Deutscher Herold AG erzielt, sondern nunmehr auch bei der neue leben Lebensversicherung AG aus Hamburg:
Unser Mandant hatte im Jahr 2008 eine Basisrente mit der Bezeichnung „neue leben BasisRente“ abgeschlossen und bis zum 1.10.2013 Beiträge i.H.v. 25.600,00 € einbezahlt. Danach blieb der Vertrag beitragsfrei bis zum heutigen Tag bzw. der erfolgten Abwicklung.
Nach Beratung durch unsere Kanzlei wurde mit Schreiben vom 12. Februar 2026 der Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erklärt; die Neue Leben Lebensversicherung erkannte den Widerruf mit E-Mail vom 3. März 2026 an und erstattete nicht nur die einbezahlten Beiträge von 25.600,00 €, sondern darüber hinaus auch noch Nutzungen i.H.v. 13.862,39 €, sodass sich ein Auszahlungsbetrag von 39.462,39 € ergab.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der gegen die neue Leben Lebensversicherung AG im Zusammenhang mit der Rückabwicklung dieses Basisrentenvertrages erzielte Erfolg ist auch deshalb erfreulich, weil unser Mandant mehr als die Hälfte der einbezahlten Beiträge als „Aufschlag“ erhalten hat. Wäre die Rückabwicklung bzw. der Ausstieg nicht gelungen, so hätte unser Mandant bis Juni 2029 warten müssen, um dann eine äußerst bescheidene monatliche Rente von wohl maximal etwa 100,00 € zu erhalten. Hier hätte unser Mandant relativ alt werden müssen, um zumindest das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten, ganz zu schweigen von einer akzeptablen Rendite. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, ihren möglicherweise schon viele Jahre „brachliegenden“ Basisrenten- bzw. Rürup Vertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht hier jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.