db BasisRente Invest der Zurich Deutscher Herold:
Das Jahr 2026 fängt so an, wie das Jahr 2025 geendet hatte: Es gibt wieder Erfolge bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen zu vermelden! Unser Mandant hatte im Jahr 2009 bei der Zurich Deutscher Herold einen Rürup-Vertrag mit der Bezeichnung: db BasisRente Invest abgeschlossen. Nachdem unser Mandant in den sozialen Medien von den Erfolgen unserer Kanzlei erfahren hatte, wandte er sich im Jahr 2025 an unsere Kanzlei mit der Bitte um kostenfreie Überprüfung einer Widerrufsmöglichkeit seines im Jahr 2009 abgeschlossenen Basisrentenvertrages. Unsere Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass der Basisrentenvertrag widerrufbar ist.
Der Widerruf wurde sodann mit Schreiben vom 15. Januar 2026 erklärt. Die Zurich erklärte sich gut drei Wochen später, nämlich mit Schreiben vom 9. Februar 2026, bereit, die Rückabwicklung vorzunehmen, sodass sich unser Mandant über einen Auszahlungsbetrag von knapp 25.700,00 Euro freuen kann.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Unsere Erfahrung mit mittlerweile mehreren Tausend geprüften Fällen im Bereich der Basisrenten zeigt, dass die allermeisten Inhaber, gefühlt über 90 Prozent einen Ausstieg wünschen. Gerade in der jetzigen politisch und wirtschaftlich sehr unsicheren Zeit wünschen viele ein „vernünftiges Investment“ nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen und sind nicht einverstanden, in einen Basisrentenvertrag einzubezahlen, der nicht kündbar ist, regelmäßig auch nicht vererbbar ist und bei dem eine Rentenzahlung akzeptiert werden muss in einer Höhe, die die meisten unserer Mandanten als „lächerlich“ bezeichnen. Ein Zitat eines unserer Mandanten ist mir gut in Erinnerung geblieben: „Selbst wenn ich das Geld in den schlechtesten ETF stecke, habe ich immer noch mehr davon, als in den laufenden Basisrentenvertrag einzubezahlen.“ Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen!