Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht im August 2025 eine Auszahlung von fast 30 % über den eingezahlten Beiträgen

Württembergische Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines BasisRenten-Vertrages aus dem Jahr 2016!

Die erfreulichen Mitteilungen von der BasisRenten-Front reißen nicht ab: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es für einen Mandanten gelungen, eine im Jahr 2016 abgeschlossene Genius BasisRente der Württembergischen Lebensversicherung rückabzuwickeln und zwar innerhalb von einer Woche (!). Unser Mandant hatte im Jahr 2016 die Genius BasisRente abgeschlossen und einige Jahre die Beiträge einbezahlt. Nachdem unser Mandant verständlicherweise mit der BasisRente nicht mehr zufrieden war, wandte er sich, nachdem er die Werbung unserer Kanzlei gesehen hatte, an unsere Kanzlei, um eine kostenfreie Vorprüfung vornehmen zu lassen. Wir kamen dabei zum Ergebnis, dass wohl unvollständige Verbraucherinformationen vorliegen dürften, was dann auch mit einem Widerrufsschreiben an die Württembergische vom 05.08.2025 entsprechend und ausführlich begründet wurde. Nachdem unsere Kanzlei eine Vielzahl ähnlicher Fälle insbesondere auch mit der Württembergischen Lebensversicherung bearbeitet, antwortete die Württembergische Lebensversicherung dann sehr schnell mit Schreiben vom 12.08.2025 und kündigte eine Rückabwicklung des Vertrages an. Mit Schreiben vom 21.08.2025 wurde dann die genau berechnete Rückabwicklung betragsmäßig mitgeteilt; unser Mandant, der knapp 29.800,00 € Beiträge einbezahlt hatte, kann sich nunmehr über einen Auszahlungsbetrag in Höhe von etwa 38.250,00 € freuen, also fast 30% mehr als die einbezahlten Beiträge.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Die erfreuliche außergerichtliche Rückabwicklung des BasisRenten-Vertrages bei der Württembergischen, der im Jahr 2016 abgeschlossen worden war, zeigt deutlich, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen bzw. Unvollständigkeit der Verbraucherinformationen wie ein roter Faden durch die Geschichte der BasisRente zieht: Anfangs waren viele „Experten“ davon ausgegangen, dass nur relativ wenige BasisRenten-Verträge angreifbar wären, insbesondere nur aus den Anfangsjahren, beginnend also ab dem Jahr 2005 bis etwa zum Jahr 2010. Die Entwicklung der Rechtsprechung sowie die Vorgaben der Rechtsprechung zeigen aber mittlerweile, dass sehr viele BasisRenten-Verträge auch danach noch rückabgewickelt werden können, da viele Verträge unvollständige Verbraucherinformationen aufweisen. Der BasisRenten-Vertrag bei der Württembergischen aus dem Jahr 2016 zeigt dies deutlich.

Wir können nur wiederholt an alle BasisRenten-Inhaber appellieren:

Lassen Sie Ihren BasisRenten-Vertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer, die seit über 10 Jahren in diesem Bereich schwerpunktmäßig tätig ist, steht hier gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung. Nutzen Sie die Erfahrung unserer Kanzlei auch vor dem Hintergrund unserer erfolgreichen Erfahrungen und Erfolge in diesem Bereich vor dem BGH, dem höchsten deutschen Zivilgericht!

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