Erfolg gegen Allianz Lebensversicherung: Mandant erhält 33.000 € zurück

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag bei Allianz Lebensversicherung AG.

Weiterer Erfolg der Kanzlei Seehofer gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG: Unsere Mandantschaft hatte im Jahr 2008 einen Basisrentenvertrag bei der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen. Nach entsprechender Prüfung durch unsere Kanzlei wurde sodann der begründete Widerruf im November 2024 erklärt. Gut einen Monat später und sogar noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest gab es eine schöne Bescherung für unsere Mandantschaft: Die Allianz erklärte sich zur außergerichtlichen Rückabwicklung des Vertrages bereit und zahlte unserer Mandantschaft knapp 33.000 € aus! Die Abwicklung dauerte nur wenige Wochen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Auch dieser außergerichtliche Erfolg gegen die Allianz zeigt deutlich, dass die Versicherungen genaue Kenntnis über deren oftmals „schlechte Karten“ besitzen, wenn es um die Beurteilung der Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Basisrentenverträgen geht. Der Bundesgerichtshof hat hier einen Meilenstein gesetzt mit seinem verbraucherfreundlichen Urteil vom Oktober 2023. Erfreulicherweise macht unsere Kanzlei, die derzeit Hunderte neuer Fälle nach dem BGH-Urteil vom Oktober 2023 bearbeitet, die Erfahrung, dass gerade außergerichtlich, also ohne ein Gerichtsverfahren, immer wieder eingelenkt wird. Dies dürfte aber auch darauf zurückzuführen sein, dass unsere Kanzlei sich mit diesem Rechtsgebiet bereits seit über 10 Jahren schwerpunktmäßig beschäftigt und praktisch alle Versicherungen von unserer Kanzlei in der Vergangenheit bereits gerichtlich in Anspruch genommen wurden im Hinblick auf die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen bzw. Unvollständigkeit von Verbraucherinformationen und der sich dadurch ergebenden Möglichkeit der Rückabwicklung.

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