Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung des Basisrentenvertrages innerhalb von 1 Monat
Die erfolgreiche Rückabwicklung der Wealthmaster Basisrente aus dem Jahr 2008, die bei der früheren Clerical Medical Investment Group Limited, der heutigen Scottish Widows Europe S. A. abgeschlossen worden war ist deshalb sehr bemerkenswert, weil die Versicherung den Vertragswert noch im Januar 2026 mit lediglich 1.838,12 € zum 31.12.2025 mitgeteilt hatte. Insbesondere deshalb war unsere Mandantin vor der Beauftragung unserer Kanzlei mehr als frustriert vor allem im Hinblick auf die bislang geleisteten Einzahlungen. Der erfolgreiche Widerruf, der sodann regelmäßig zur Rückzahlung der eingezahlten Beiträge zzgl. angefallener Nutzungen führen kann, hatte somit zur Folge, dass unsere Mandantin knapp das 5-fache des Vertragswerts zurückerhielt, was natürlich sehr erfreulich war. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine Rückabwicklung zu einem deutlich höheren Rückabwicklungsbetrag als der aktuelle Vertragsstand/Rückkaufswert führen kann und in den allermeisten Fällen auch führt, sodass wir allen Basisrenten-Inhabern, die mit ihrem Basisrentenvertrag unzufrieden sind nur empfehlen können, diesen auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht hier kostenfrei für eine Vorprüfung zur Verfügung.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Die erfolgreiche Rückabwicklung der Wealthmaster Basisrente aus dem Jahr 2008, die bei der früheren Clerical Medical Investment Group Limited, der heutigen Scottish Widows Europe S. A. abgeschlossen worden war ist deshalb sehr bemerkenswert, weil die Versicherung den Vertragswert noch im Januar 2026 mit lediglich 1.838,12 € zum 31.12.2025 mitgeteilt hatte. Insbesondere deshalb war unsere Mandantin vor der Beauftragung unserer Kanzlei mehr als frustriert vor allem im Hinblick auf die bislang geleisteten Einzahlungen. Der erfolgreiche Widerruf, der sodann regelmäßig zur Rückzahlung der eingezahlten Beiträge zzgl. angefallener Nutzungen führen kann, hatte somit zur Folge, dass unsere Mandantin knapp das 5-fache des Vertragswerts zurückerhielt, was natürlich sehr erfreulich war. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine Rückabwicklung zu einem deutlich höheren Rückabwicklungsbetrag als der aktuelle Vertragsstand/Rückkaufswert führen kann und in den allermeisten Fällen auch führt, sodass wir allen Basisrenten-Inhabern, die mit ihrem Basisrentenvertrag unzufrieden sind nur empfehlen können, diesen auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht hier kostenfrei für eine Vorprüfung zur Verfügung.