Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines im September 2009 abgeschlossenen Basisrentenvertrages
Und wieder gibt es einen Erfolg gegen die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, welche auch unter der Bezeichnung: Versicherungskammer Bayern firmiert, zu vermelden:
Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, für eine Mandantin die Rückabwicklung eines im Jahr 2009 abgeschlossenen Basisrentenvertrages mit der Bezeichnung „BasisRente Invest“ vor dem Landgericht München II durchzusetzen. Unsere Mandantin hatte bereits Jahre zuvor wegen einer aus ihrer Sicht fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Basisrente selbst versucht, Ansprüche durchzusetzen, was jedoch nicht gelang.
Eine weitere Prüfung durch unsere Kanzlei im Jahr 2025 ergab, dass die damals verwendete Widerrufsbelehrung angreifbar ist, sodass im März 2025 der Widerruf des Basirentenvertrages erklärt wurde. Die Bayern-Versicherung wies den Widerruf zurück. Unsere Mandatin wollte kein Kostenrisiko eingehen und nahm die angebotene Finanzierung durch einen Prozessfinanzierer in Anspruch. Die Klage wurde sodann im April 2025 eingereicht. In der Verhandlung vom 11. März 2026 machte der Richter deutlich, dass er der Klage stattgeben würde. Sodann wurde mit der Bayern-Versicherung ein Vergleich dergestalt geschlossen, wonach unsere Mandatin knapp 47.700,00 € erhält, sowie die Prämien, welche unsere Mandantin nach dem Widerruf im März 2025 bis zur Beitragsfreistellung im März 2026 bezahlt hatte. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs muss die Bayern-Versicherung 80 % tragen, während 20 % auf unsere Mandantin entfallen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der bei der Bayern-Versicherung bzw. Versicherungskammer Bayern abgeschlossen wurde, zeigt deutlich, dass auch die Versicherungen, die sich bislang standhaft geweigert haben, eine Rückabwicklung anzuerkennen bzw. vorzunehmen trotz eindeutig fehlerhafter Belehrung nunmehr auch vor Gericht bereit sind einzulenken. Wir können daher allen Inhaber von Basisrenten nur empfehlen, die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrungen auch im Hinblick auf unvollständige Verbraucherinformationen von einem Spezialisten prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei bietet hier stets eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an!