Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht vor dem Landgericht Düsseldorf vollständige Rückabwicklung
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat vor dem Landgericht Düsseldorf im Juli 2026 ein wegweisendes Urteil erstritten:
Mit Urteil vom 31.07.2026 wurde die Generali Deutschland Lebensversicherung AG dazu verurteilt, aufgrund eines wirksamen Widerrufs eines im Jahr 2008 abgeschlossenen Basisrentenvertrages an unseren Mandanten einen Betrag von 216.276,42 EUR nebst Zinsen seit dem 17.03.2026 zu bezahlen und ihn auch von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen. Unser Mandant hatte im Jahr 2008 den Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung: „RENTE PUR“ abgeschlossen und anfänglich 500 EUR monatlich einbezahlt mit einer entsprechenden Beitragsdynamik. Im Februar 2026 wandte sich unser Mandant an unsere Kanzlei. Nach erfolgter positiver Vorprüfung wurden wir sodann mit der Geltendmachung eines Widerrufs beauftragt und erklärten sodann mit entsprechender Begründung den Widerruf mit Schreiben vom 02.03.2026. Die Generali lehnte mit Schreiben vom 04.03.2026 eine Rückabwicklung ab und berief sich auf eine angeblich eingetretene Verwirkung aufgrund diverser Sonderzahlungen sowie erfolgter Fondswechsel. Sodann wurde auf Empfehlung unserer Kanzlei Anfang April 2026 Klage zum Landgericht Düsseldorf erhoben. Das Landgericht Düsseldorf machte in der Verhandlung vom 03.07.2026 deutlich, dass es der Klage stattgeben würde und Verwirkungsgründe nicht greifen würden vor dem Hintergrund der insoweit klaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Generali war aber weiterhin nicht einigungsbereit, sodass es nunmehr zu dem positiven Urteil vom 31.07.2026 kam und damit zu einer vollständigen Verurteilung der Generali.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Generali ist deshalb sehr bemerkenswert, weil das Landgericht bereits dem Klageanspruch stattgegeben hat wegen einer bereits formell unwirksamen Widerrufsbelehrung. Das Landgericht folgte hier unserer Argumentation, wonach die Widerrufsbelehrung drucktechnisch nicht deutlich gestaltet war und bereits aus diesem Grunde der Rückabwicklungsanspruch besteht. Das Landgericht musste sich also nicht mit der weiteren Argumentation der materiellen Fehlerhaftigkeit der Belehrung selbst auseinandersetzen.
Die Folgen des Urteils sind aus unserer Sicht noch gar nicht abzusehen:
Wir gehen davon aus, dass sehr viele Basisrentenverträge sowohl der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG als auch der Generali Deutschland Lebensversicherung AG aus diesem Grunde anfechtbar sind mit der Argumentation des Landgerichts Düsseldorf. Dies betrifft nicht nur die Basisrentenverträge insbesondere aus den Jahren 2008 und 2009, sondern auch die der nachfolgenden Jahre, in denen eine ähnlich unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Sofern auch Sie entschlossen sind, sich von Ihrem Basisrentenvertrag, der eigentlich unkündbar ist, zu lösen, steht unsere Kanzlei für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche gerne zur Verfügung.