Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht vor dem Landgericht Frankfurt/Main vollständige Rückabwicklung
Ein weiterer Erfolg bei der Rückabwicklung eines Standard-Life Basisrentenvertrages wurde im Mai 2025 vor dem Landgericht Frankfurt/Main erreicht: Unser Mandant hatte im Jahr 2012 den Basisrentenvetrag „Maxxellence Invest“ bei der Standarf Life Versicherung abgeschlossen mit einer monatlich vorgesehenen Beitragszahlung von 300,00 €. Dabei hatte unser Mandant bis zuletzt Beiträge bezahlt. Nach Beratung durch unsere Kanzlei im April 2025 wurde der Widerruf im Juni 2025 gegenüber der Standard Life Versicherung erklärt; der Widerruf wurde von der Standard Life mit Schreiben vom 25.07.2025 zurückgewiesen, sodass wir für unseren Mandanten am 01.08.2025 die Klage auf Rückabwicklung des Basisrentenvertrages beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht haben. Aufgrund einer Erkrankung der zuständigen Richterin kam es dann erst im April 2026 zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt/Main. Dabei wurde die mögliche Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung thematisiert, wobei unsererseits auf einen bereits entschiedenen Parallalefall vor dem Landgericht Frankfurt/Main verwiesen wurde, in welchem es bereits zu einer vollständigen Rückabwicklung kam. Sodann erklärte sich die Standard Life Versicherung im Ergebnis bereit, die Rückabwicklung vorzunehmen und dabeisämtliche Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Unser Mandant kann sich nunmehr über einen Rückabwicklungsbetrag von gut 32.100,00 € freuen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg gegen die Standard Life vor dem Landgericht Frankfurt/Main zeigt deutlich, dass nach unseren Erfahrungen nicht nur die Standard Life Basisrenten-Verträge aus den Jahren 2008 und 2009, sondern wohl auch weit darüber hinaus auch noch angegriffen werden können im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Wir gehen davon aus, dass diese Möglichkeit für Verträge bis etwa 2014 besteht. Wir können allen Inhaber von Basisrenten der Standard Life nur raten, ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen zu lassen, sofern eine solche Möglichkeit gewünscht wird. Unsere Kanzlei, die schwerpunktmäßig seit über 10 Jahren mit Basisrentenverträgen bzw. Rürup-Verträgen befasst ist, steht hier gerne stets und gerne kostenfrei für eine Vorprüfung zur Verfügung.