Basisrentenvertrag bei der früheren PBV Lebensversicherung AG, der heutigen LPV Lebensversicherung AG aus dem Jahr 2009:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in gut 4 Monaten!

Gute Nachrichten für alle, die einen Basisrentenvertrag bei der früheren PBV Lebensversicherung AG, dem Partner der Postbank abgeschlossen haben: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, einen von unserem Mandanten zum 01.12.2009 abgeschlossenen Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung: PB Förder-Rente II rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte diesen Förderrentenvertrag im Jahr 2009 abgeschlossen und im Mai 2015 beitragsfrei gestellt, nachdem er zur Erkenntnis gekommen war, dass der Basisrentenvertrag keinesfalls die in Aussicht gestellte attraktive Altersvorsorge darstellen würde. Der Vertrag „ruhte“ somit über 10 Jahre bzw. war beitragsfrei gestellt. Im Dezember 2025 bat unser Mandant im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung um eine Einschätzung hinsichtlich einer Rückabwicklung des Basisrentenvertrages. Unsere Einschätzung fiel positiv aus, sodass wir im Auftrag unseres Mandanten mit Schreiben vom 04.12.2025 den Widerruf erklärten, der letztendlich mit Schreiben der nunmehrigen LPV Lebensversicherung AG, nunmehr firmierend unter dem Logo: LifeStyle Protection mit Schreiben vom 23.04.2026 anerkannt wurde. Unser Mandant kann sich über einen Auszahlungsbetrag von knapp 32.000,00 € freuen!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der nunmehr auch gegen die frühere PBV Lebensversicherung AG, die heutige LPV Lebensversicherung AG erzielte Erfolg bedeutet für viele Basisrenten-Inhaber dieser Versicherung, auch heute noch gute Chancen auf eine Rückabwicklung zu besitzen, da in vielen Fällen die erteilten Widerrufsbelehrung fehlerhaft bzw. Verbraucherinformationen unvollständig waren. Derartige Versicherungen wurden überwiegend über das Filialnetz der Postbank vertrieben, sodass betroffene Basisrenten-Inhaber, die mit dem Basisrentenvertrag unzufrieden sind, gerne von der Möglichkeit unserer Kanzlei Gebrauch machen können, ihren Vertrag kostenfrei auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen zu lassen. Nutzen Sie in Zeiten der fortschreitender Inflation und damit faktischer Geldentwertung diese Möglichkeit, baldmöglichst wieder an Ihr eingesetztes Kapital zu gelangen.

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