Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht vor dem Landgericht Köln eine Rückabwicklung innerhalb von 5 Monaten
Gute Nachrichten für alle Inhaber einer Basisrente, die bei der früheren Aspecta Lebensversicherung AG, der heutigen HDI Lebensversicherung AG einen solchen Vertrag abgeschlossen hatten:
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat im Mai 2026 eine Rückabwicklung im Vergleichswege erreicht bzgl. eines im Jahr 2009 bei der Aspecta abgeschlossen Basisrentenvertrages, welcher als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen worden war. Unsere Mandatin hatte sich im August 2025 an unsere Kanzlei gewandt, nachdem ihr von der HDI mitgeteilt wurden war, dass die Kündigung des Basisrentenvertrages nicht möglich wäre. Wir haben daraufhin die Rechtslage hinsichtlich der Widerrufsbelehrung überprüft und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Widerrufsbelehrung angreifbar ist. Sodann wurde mit Schreiben vom 25.09.2025 von unserer Kanzlei der Widerruf erklärt; die HDI lehnte mit Schreiben vom 02.10.2025 eine Rückabwcklung ab mit dem Verweis auf eine angeblich eingetretene Verwirkung der Ansprüche. Sodann haben wir unserer rechtsschutzversicherten Mandantin empfohlen, den Klageweg einzuschlagen. Die Klage wurde im Dezember 2025 beim Landgericht Köln erreicht. Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung vom 17.04.2026 deutlich, dass es der Klage stattgeben würde. Sodann erklärte sich die HDI bereit, eine Rückabwicklung vorzunehmen im Vergleichswege. Unsere Mandantin kann sich nunmehr über die Auszahlung eines Betrages von 14.311,77 € freuen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der Basisrentenfall der früherenen Aspecta Lebensversicherung AG, der heutigen HDI Lebensversicherung AG, aus dem Jahr 2009 zeigt, dass auch in vielen Fällen die Einschaltung der Gerichte zum Erfolg führen kann und führt: Das Landgericht Köln hat insoweit die klare Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch des OLG Köln zugrunde gelegt und deutlich gemacht, dass es der eingereichten Klage stattgeben würde. Offensichtlich wollte die HDI ein Urteil vermeiden, sodass es dann zu einer Rückabwicklung im Vergleichswege kam. Zu beachten ist hierbei, dass immer noch viele Rechtsschutzversicherungen eintrittspflichtig sind im Hinblick auf den Widerruf von Basisrentenverträgen, jedoch nur, wenn der Rechtsschutzvertrag ältere ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) aufweist und diese noch anwendbar sind. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne jederzeit für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.