Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht außergerichtlich im Mai / Juni 2025 innerhalb weniger Wochen die Rückabwicklung eines 2010 abgeschlossenen Basisrentenvertrags
Die Erfolgsmeldungen gehen weiter: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es für einen Mandanten, der im Jahr 2010 einen Basisrentenvertrag bei der Alten Leipziger abgeschlossen hat, gelungen, innerhalb von knapp 6 Wochen außergerichtlich eine Rückabwicklung zu erreichen. In diesem Fall hatte unser Mandant lediglich bis zum Jahr 2014 Beiträge einbezahlt und danach nicht mehr. Es herrschte also quasi 11 Jahre lang „Stillstand“. Nach entsprechender Prüfung durch unsere Kanzlei wurde sodann mit Schreiben vom 14. Mai 2025 der Widerruf erklärt und entsprechend begründet. Mit Schreiben vom 30. Juni 2025 unterbreitete die Alte Leipziger schließlich ein Vergleichsangebot dahingehend, dass unser Mandant 10.500,00 € erhält, was im Ergebnis dem Rückabwicklungsanspruch entspricht, der auch vor Gericht in praktisch identischer Höhe hätte erzielt werden können.


Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Diese innerhalb von 6 Wochen erfolgte Rückabwicklung des Basisrentenvertrages bei der Alten Leipziger zeigt, dass die strenge BGH-Rechtsprechung mittlerweile bei den Versicherern angekommen ist. Selbst die Tatsache, dass der Vertrag sei 2014 beitragsfrei war, bedeutet nicht, dass auch heute noch ein Widerruf nicht durchsetzbar wäre, im Gegenteil: Auch 15 Jahre nach Vertragsschluss bzw. 11 Jahre nach der Beitragsfreistellung konnte der Widerruf erklärt werden. Nicht ohne Grund hat die Alte Leipziger den Widerruf im Vergleichswege anerkannt und damit ein Gerichtsverfahren vermieden, was offensichtlich beabsichtigt war.
Nutzen auch Sie die einmalige Chance, ihren Basisrentenvertrag auf eine mögliche Rückabwicklung im Wege eines Widerrufs überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung gerne und jederzeit zur Verfügung.