Basisrentenvertrag bei der Alten Leipziger Lebensversicherung aG:
Fachanwaltskanzlei Seehofer setzt Widerspruch wegen fehlerhafter Belehrung vor dem Bundesgerichtshof durch!
In einem Basisrenten-Fall, bei welchem eine Basisrente im Jahr 2005 bei der Alten Leipziger Lebensversicherung aG abgeschlossen wurde, hat die Fachanwaltskanzlei Seehofer für einen Mandanten einen sehr erfreulichen Erfolg erzielt:
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Alten Leipziger Lebensversicherung mit Beschluß vom 29. November 2023, AZ: IV ZR 173/21 zurückgewiesen und damit das von der Kanzlei Seehofer erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 19. Mai 2021 bestätigt.
Bekanntermaßen sind Basisrenten-/Rürup- Verträge
- nicht kündbar,
- darüber hinaus auch nicht vererbbar
- und nicht beleihbar.
- Weiterhin besteht das Risiko, dass sämtliche einbezahlten Beiträge beispielsweise bei einem Tod vor Rentenbeginn „verloren“ sind.
- Über das Inflationsrisiko schweigen wir mal lieber…wer weiß denn , was einige Hundert Euro an „Rente“ noch in 5 Jahren wert sind !
All diese negativen Aspekte führten zu dem Entschluss unseres Mandanten, einen Widerspruch wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung geltend zu machen und das Geld zurückzuholen. Der Widerspruch wurde von der Kanzlei Seehofer im Jahr 2019 erklärt und sämtliche bezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungen zurückgefordert. Das OLG Frankfurt hat in 2. Instanz im Jahr 2021 den gestellten Ansprüchen überwiegend stattgegeben und die Alte Leipziger zu einer Zahlung von 23.784,28 € nebst Zinsen seit dem 26. Februar 2019 verurteilt. Unser Mandant hatte seit 2005 insgesamt Beiträge i.H.v. 18.085,50 € einbezahlt, sodass eine erfreuliche Rückerstattung nebst Nutzungen zuerkannt wurde, nämlich im Ergebnis gut 30 % über den einbezahlten Beiträgen !!
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
der Fall der Alten Leipziger aus dem Jahr 2005 zeigt, dass Basisrenten bzw. Rürup-Verträge auch heute noch vielfach mit einem erfolgreichen Widerspruch oder Widerruf angegriffen werden können.
Gerade auch Basisrentenverträge aus den Jahren 2008 und 2009, vielfach sogar bis etwa Mitte 2010 sind oftmals mit sehr guten Aussichten angreifbar wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung, zumal der Bundesgerichtshof im Oktober 2023 die Allianz Lebensversicherung dies bezüglich verurteilt und damit eine jahrelange Streitfrage geklärt hatte.
Die Rechtsprechung ist also hinsichtlich der Basisrenten-/Rürup-Verträge jetzt richtig in Bewegung gekommen, sodass alle betroffenen Vertragsinhaber, die mit dem Basisrentenvertrag nicht zufrieden sind (was wohl die allermeisten sein dürften) die Chance haben, das investierte Geld zurückzuerhalten nebst einem regelmäßig erfreulichen „Aufschlag“.
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