Dieser Artikel beschreibt den Widerrufsprozess bei Basisrentenverträgen in sechs Schritten — von der Vertragsprüfung bis zur Rückzahlung. Grundlage sind die fünf häufigsten Fehlertypen in Widerrufsbelehrungen und die aktuelle Rechtslage nach BGH IV ZR 161/23. Wer seinen Vertrag prüfen lassen möchte, findet am Ende den direkten Weg zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Kurzfassung

  • Eine Basisrente kann widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss fehlerhaft war. Bei Verträgen aus 2005–2015 ist das bei 30–50 % der Fall (Verbraucherzentrale, 2024; Kanzleinetzwerk, 2024).
  • Der Prozess hat 6 klar definierte Schritte — von der Vertragsprüfung bis zur Auszahlung.
  • Wir empfehlen, den Widerruf mit professioneller anwaltlicher Hilfe erklären zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Fehlertypen, die Formvorschriften und die Verhandlungstaktik der Versicherer.
  • Diese Anleitung erklärt jeden Schritt, zeigt die häufigsten Fehlertypen in Belehrungen, und sagt Ihnen, was Sie vorbereiten müssen — damit Sie informiert entscheiden können.

Inhalt dieses Artikels

  1. Bevor Sie beginnen: Ist ein Widerruf in Ihrem Fall möglich?
  2. Die 5 häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen
  3. Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
  4. Schritt 2: Vertrag prüfen lassen
  5. Schritt 3: Widerrufserklärung erstellen und versenden
  6. Schritt 4: Reaktion des Versicherers — und wie Sie darauf reagieren
  7. Schritt 5: Vergleichsverhandlung oder Klage
  8. Schritt 6: Rückzahlung erhalten
  9. Die 7 häufigsten Fehler beim Widerruf — und wie Sie sie vermeiden
  10. FAQ
  11. Quellen

1. Bevor Sie beginnen: Ist ein Widerruf in Ihrem Fall möglich?

Nicht jeder Basisrentenvertrag kann widerrufen werden. Die zentrale Voraussetzung: Die Widerrufsbelehrung, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben, muss fehlerhaft gewesen sein.

Wann ein Widerruf möglich ist

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Die Belehrung war unvollständig, enthielt falsche Angaben oder fehlte ganz
  • Fehlerhafte Verbraucherinformation: Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nach § 7 VVG wurden nicht oder unvollständig erteilt
  • Kein Nachweis der Übergabe: Der Versicherer kann nicht beweisen, dass er Ihnen die Belehrung tatsächlich ausgehändigt hat

Wann ein Widerruf schwierig oder unmöglich ist

  • Belehrung war korrekt und nachweislich übergeben: Dann ist die 30-Tages-Frist (bzw. 14-Tages-Frist bei älteren Verträgen) längst abgelaufen
  • Vertrag wurde nach 2016 abgeschlossen: Ab diesem Zeitpunkt wurden die Belehrungen deutlich professioneller — die Fehlerquote ist niedrig (unter 25 %)
  • Beitragsfreistellung mit späterer Wiederaufnahme: Kann als Zeichen gewertet werden, dass Sie den Vertrag fortführen wollten (Verwirkungsargument)

Die Statistik

VertragsabschlussGeschätzte Fehlerquote in BelehrungenErfolgsquote bei Widerruf
2005–200850–70 %85–92 %
2009–201235–50 %72–82 %
2013–201525–40 %55–68 %
Ab 2016Unter 25 %Unter 40 %

Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband Fehleranalyse, 2024; Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023

Faustregel: Je älter Ihr Vertrag, desto höher Ihre Chancen. Verträge aus 2005–2010 sind die aussichtsreichsten.

2. Die 5 häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen

Damit ein Widerruf greift, muss die Belehrung mindestens einen Fehler aufweisen. In der Praxis finden sich bei fehlerhaften Verträgen oft mehrere Fehler gleichzeitig. Die fünf häufigsten Typen:

Fehlertyp 1: Unvollständige Rechtsfolgenbelehrung

Was fehlt: Die Belehrung erklärt die Widerrufsfrist, aber nicht die Rechtsfolgen — also was bei einem Widerruf konkret passiert (welche Zahlungen zurückfließen, welche Kosten anfallen).

Warum das ein Fehler ist: § 8 Abs. 2 VVG verlangt, dass der Versicherer über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt. Fehlt diese Information, ist die Belehrung unvollständig (§ 8 VVG; BGH IV ZR 161/23).

Häufigkeit: Sehr häufig, insbesondere bei Verträgen vor 2008.

Fehlertyp 2: Falsche oder unklare Fristangabe

Was fehlt: Die Frist ist falsch angegeben (z. B. „14 Werktage" statt „14 Tage") oder der Fristbeginn ist unklar formuliert.

Warum das ein Fehler ist: Die Fristberechnung muss eindeutig und korrekt sein. Jede Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben macht die Belehrung unwirksam (§ 355 BGB Widerrufsfrist; Verbraucherzentrale Fehleranalyse, 2024).

Häufigkeit: Häufig, besonders bei Verträgen um den VVG-Reformzeitpunkt 2008, als alte und neue Fristen parallel existierten.

Fehlertyp 3: Fehlende Angaben zur Form des Widerrufs

Was fehlt: Die Belehrung sagt nicht, in welcher Form der Widerruf erklärt werden muss — schriftlich, per E-Mail, telefonisch?

Warum das ein Fehler ist: Der Verbraucher muss wissen, wie er sein Recht ausüben kann. Fehlende Formangaben machen die Belehrung unvollständig (§ 355 Abs. 1 BGB; Versicherungsombudsmann, 2023).

Fehlertyp 4: Widerrufsbelehrung nicht als separates Dokument

Was fehlt: Die Belehrung wurde nicht als eigenständiges, klar erkennbares Dokument übergeben, sondern im Fließtext des Versicherungsantrags oder der Allgemeinen Versicherungsbedingungen versteckt.

Warum das ein Fehler ist: Die Widerrufsbelehrung muss hervorgehoben und deutlich gestaltet sein — der Verbraucher muss sie als solche erkennen können. „Versteckte" Belehrungen erfüllen diese Anforderung nicht (§ 8 Abs. 2 Satz 2 VVG; BGH Hervorhebungsgebot).

Häufigkeit: Mittel — betrifft vor allem Verträge, die im persönlichen Gespräch mit umfangreichen Antragsformularen abgeschlossen wurden.

Fehlertyp 5: Kein Nachweis der Übergabe

Was fehlt: Der Versicherer kann nicht beweisen, dass er die Widerrufsbelehrung dem Versicherungsnehmer tatsächlich ausgehändigt hat — keine Unterschrift, keine Empfangsbestätigung.

Warum das ein Fehler ist: Die Beweislast liegt beim Versicherer. Er muss nachweisen, dass die Belehrung ordnungsgemäß übergeben wurde. Kann er das nicht, gilt die Belehrung als nicht erteilt — mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat (BGH IV ZR 161/23, Rn. 22–28; Versicherungsombudsmann, 2023).

Häufigkeit: Bei älteren Verträgen (vor 2010) sehr häufig — viele Vermittler führten keine systematische Dokumentation.

3. Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen

Was Sie idealerweise haben sollten

  • Versicherungspolice — das Hauptdokument Ihres Vertrags
  • Widerrufsbelehrung — oft ein separates Blatt oder Teil des Antrags
  • Versicherungsantrag — das Formular, das Sie bei Abschluss unterschrieben haben
  • Jährliche Standmitteilungen — zeigen die Entwicklung von Einzahlungen und Vertragswert
  • Beratungsprotokoll — falls vorhanden (bei vielen älteren Verträgen existiert keines)
  • Korrespondenz mit dem Versicherer — alle Schreiben, die Sie erhalten oder gesendet haben

Was Sie tun, wenn Ihnen Unterlagen fehlen

Keine Sorge — fehlende Unterlagen sind in der Praxis häufig und kein Hindernis. Im Gegenteil: Wenn die Widerrufsbelehrung nicht auffindbar ist, stärkt das oft Ihre Position, weil der Versicherer die Beweislast dafür trägt, dass er Sie ordnungsgemäß belehrt hat.

Sie können beim Versicherer eine Kopie aller Vertragsunterlagen anfordern. Der Versicherer ist nach § 14 Abs. 2 VVG verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage alle relevanten Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen — einschließlich der Widerrufsbelehrung, Kostenaufstellung und Beratungsdokumentation (§ 14 VVG; BaFin Leitlinien, 2024).

Tipp: Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an (per Einschreiben), bevor Sie den Widerruf erklären. So haben Sie alles dokumentiert — und der Versicherer kann später nicht behaupten, bestimmte Dokumente hätten nie existiert.

Jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten lassen — von den Anwälten unserer Verbraucherschutzkanzlei. Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei und unverbindlich.

4. Schritt 2: Vertrag prüfen lassen

Warum eine anwaltliche Prüfung notwendig ist

Die Prüfung einer Widerrufsbelehrung erfordert juristisches Fachwissen. Es geht nicht nur darum, ob ein offensichtlicher Fehler vorliegt — sondern ob die Belehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Und diese Anforderungen haben sich seit 2005 mehrfach geändert:

  • Vor 2008: Alte VVG-Vorschriften galten (längere Fristen, andere Formvorschriften)
  • Ab 2008: Neues VVG mit grundlegend geänderten Informationspflichten
  • 2014: Weitere Verschärfung der Anforderungen an Belehrungen
  • 2016: EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) mit zusätzlichen Standards

Ein Anwalt, der sich auf Basisrenten-Widerrufe spezialisiert hat, kennt die relevanten Vorschriften für jedes Abschlussjahr — und die typischen Fehlermuster der einzelnen Versicherer.

Was die Prüfung umfasst

  1. Formale Prüfung: Ist die Belehrung vollständig? Enthält sie alle Pflichtangaben?
  2. Inhaltliche Prüfung: Sind die Angaben korrekt? Stimmen Fristen und Rechtsfolgen?
  3. Gestaltungsprüfung: Ist die Belehrung hervorgehoben und als solche erkennbar?
  4. Übergabeprüfung: Gibt es einen Nachweis, dass die Belehrung tatsächlich übergeben wurde?
  5. Erfolgseinschätzung: Wie hoch sind die Chancen bei einem Widerruf gegen diesen konkreten Versicherer?

Was die Prüfung bei Kanzlei Seehofer kostet

Nichts. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Rechtsanwalt Stefan Seehofer kann in der Regel innerhalb weniger Minuten am Telefon einschätzen, ob Ihr Vertrag Fehler aufweist — weil er die typischen Belehrungsvorlagen der großen Versicherer aus über 10 Jahren Praxis kennt.

5. Schritt 3: Widerrufserklärung erstellen und versenden

Warum Sie den Widerruf nicht selbst schreiben sollten

Im Internet kursieren Musterbriefe für Basisrenten-Widerrufe. Davon ist dringend abzuraten. Ein fehlerhaft formulierter Widerruf kann Ihren Anspruch schwächen — zum Beispiel wenn:

  • Die falsche Rechtsgrundlage genannt wird
  • Die Forderung unvollständig ist (z. B. Nutzungsersatz vergessen)
  • Der Brief als „Kündigung" statt als „Widerruf" formuliert ist
  • Eine zu kurze oder zu lange Frist gesetzt wird

Was eine professionelle Widerrufserklärung enthält

  1. Eindeutige Widerrufserklärung — Bezug auf § 8 VVG, § 355 BGB
  2. Benennung des konkreten Fehlers — welcher Mangel in der Belehrung vorliegt
  3. Verweis z. B. auf BGH IV ZR 161/23 — als höchstrichterliche Bestätigung
  4. Korrekt formulierte Rückzahlungsforderung — je nach Vertragskonstellation entweder die eingezahlten Beiträge abzüglich der regelmäßig marginalen Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz oder der zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche Vertragswert (ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten
  5. Fristsetzung — typischerweise 3–4 Wochen
  6. Androhung rechtlicher Schritte — für den Fall der Nichtreaktion

Wie die Erklärung versendet wird

Per Einwurfeinschreiben — so ist die Zustellung dokumentiert und der Versicherer kann nicht behaupten, den Widerruf nie erhalten zu haben.

6. Schritt 4: Reaktion des Versicherers — und wie Sie darauf reagieren

Die typischen Reaktionen

Reaktion A: Sofortige Ablehnung (häufigste Reaktion)
Der Versicherer schreibt: „Ihr Widerruf ist unbegründet. Die Widerrufsbelehrung war korrekt. Wir sehen keinen Anlass zur Rückabwicklung."

Was das bedeutet: Standardtaktik. Fast jeder Versicherer lehnt im ersten Schritt ab — unabhängig davon, wie gut die Aussichten in Ihrem Fall sind. Die Ablehnung ist kein Indikator für Ihre Erfolgsaussichten. Versicherer hoffen, dass Sie aufgeben. Statistisch tun das circa 60–70 % der Verbraucher, die ohne anwaltliche Unterstützung agieren (Versicherungsombudsmann, 2023). Mit einem Anwalt an Ihrer Seite sieht die Rechnung völlig anders aus.

Reaktion B: Vergleichsangebot
Der Versicherer bietet eine Teilzahlung an — zum Beispiel Rückzahlung des aktuellen Vertragswerts plus 10–20 %. Das ist deutlich weniger als die volle Rückzahlung.

Was das bedeutet: Ein positives Signal. Der Versicherer erkennt implizit an, dass Ihr Fall Substanz hat. Das Angebot ist ein Verhandlungsstart, keine finale Position.

Reaktion C: Schweigen
Der Versicherer reagiert innerhalb der gesetzten Frist nicht.

Was das bedeutet: Verzug. Der Versicherer setzt sich durch Schweigen ins Unrecht und verstärkt Ihre Position für ein anwaltliches Nachdruck-Schreiben oder eine Klage.

Die richtige Reaktion auf jede Variante

Bei allen drei Varianten gilt: Der Anwalt übernimmt die weitere Kommunikation. Er weiß, wie er auf jede Taktik reagiert — und er verhandelt aus einer Position der Stärke, weil die BGH-Rechtsprechung auf Ihrer Seite ist.

Basisrente-Kalkulator: Live auf unserer Internetseite berechnen, wie viel Verlust Ihr Vertrag macht — oder was er Ihnen bringt. In 2 Minuten berechnet. Kein Login notwendig.

7. Schritt 5: Vergleichsverhandlung oder Klage

Vergleichsverhandlung (der häufigste Weg)

In circa 70 % der Fälle einigen sich Anwalt und Versicherer auf einen Vergleich, nachdem das erste anwaltliche Nachdruck-Schreiben zugestellt wurde (Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024).

Ein typischer Vergleich liegt bei 85–95 % der vollen Rückzahlungssumme. Der Abschlag gegenüber der vollen Forderung wird akzeptiert, weil:

  • Er für den Mandanten schneller Geld bringt (Wochen statt Monate)
  • Er das Kostenrisiko einer Klage vermeidet
  • Er in absoluten Zahlen immer noch weit über dem Vertragswert liegt

Klage (wenn der Versicherer nicht einlenkt)

Wenn der Versicherer auch nach anwaltlichem Druck nicht zahlt, bleibt die Klage. Das betrifft circa 20–30 % der Fälle. Die Erfolgsquoten bei Klagen sind hoch: 72–89 % bei Verträgen aus 2005–2012 mit nachweisbaren Fehlern (Kanzleinetzwerk, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023).

Dauer einer Klage: 6–16 Monate bis zum Urteil, je nach Gericht und Komplexität.

Kostenrisiko: Bei erfolgsabhängiger Vergütung (Erfolgshonorar) zahlen Sie nur bei Erfolg. Bei Schadenersatzansprüchen parallel zum Widerruf übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung alle Kosten.

8. Schritt 6: Rückzahlung erhalten

Was nach der Einigung passiert

  1. Vergleichsvereinbarung wird unterzeichnet (digital oder per Post)
  2. Versicherer überweist den vereinbarten Betrag innerhalb von 2–4 Wochen
  3. Vertrag wird aufgelöst — er existiert rechtlich nicht mehr
  4. Steuerberater einschalten — für die korrekte Deklaration in der Steuererklärung

Was Sie mit dem Geld machen

Das Geld gehört Ihnen vollständig. Es unterliegt keiner Zweckbindung und keiner Wiederanlage-Pflicht. Die häufigsten Optionen ehemaliger Rürup-Versicherter:

Bevor Sie sich für einen konkreten Schritt entscheiden, lohnt es sich zu wissen, wie viel Sie bei einem Widerruf tatsächlich zurückbekommen würden. Das lässt sich mit dem Rürup-Verlustrechner in wenigen Minuten berechnen.

  • ETF-Depot aufbauen: Breit gestreut, niedrige Kosten, flexibel, vererbbar
  • Immobilie finanzieren: Eigenkapitalanteil erhöhen
  • Geschäftsinvestition: Für Selbstständige oft die renditeträchtigste Option
  • Liquiditätsreserve: Sicherheitspolster auf Tagesgeld
  • Kombination: Oft die klügste Lösung — ein Teil als Sicherheit, ein Teil als Wachstum

9. Die 7 häufigsten Fehler beim Widerruf — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Den Widerruf selbst schreiben

Risiko: Falsche Formulierung, unvollständige Forderung, falscher Rechtsweg.
Lösung: Besser über einen spezialisierten Anwalt erklären.

Fehler 2: Vorher die Beiträge freistellen

Risiko: Eine Beitragsfreistellung mit späterer Wiederaufnahme kann als Verwirkungsgrund gewertet werden.
Lösung: Erst den Widerruf prüfen lassen, dann über die Beiträge entscheiden.

Fehler 3: Den Versicherer anrufen statt zu schreiben

Risiko: Mündliche Aussagen sind nicht dokumentiert. Der Versicherer kann behaupten, Sie hätten den Widerruf „zurückgenommen" oder „einvernehmlich gelöst".
Lösung: Immer schriftlich kommunizieren (Einwurfeinschreiben).

Fehler 4: Das erste Ablehnungsschreiben akzeptieren

Risiko: Sie geben auf, obwohl die Ablehnung Standardtaktik ist.
Lösung: Die Ablehnung ist kein Endpunkt — sie ist der Anfang der Verhandlung.

Fehler 5: Einen zu niedrigen Vergleich akzeptieren

Risiko: Der Versicherer bietet den Vertragswert plus 10 % an. Das klingt gut — ist aber oftmals nur ein Bruchteil der rechtlich möglichen Rückzahlung.
Lösung: Maßstab ist die rechtlich korrekt berechnete Rückzahlung — je nach Vertragskonstellation entweder die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz oder das ungezillmerte Deckungskapital zum Widerruf-Zeitpunkt zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten. Ein fairer Vergleich liegt bei 85–95 % dieses Werts.

Fehler 6: Steuerliche Folgen nicht prüfen

Risiko: Bei den Finanzbehörden herrscht in dieser Frage noch keine einheitliche Handhabung. Aus unserer Praxis ist in der Regel mit einer Versteuerung der eingezahlten Beiträge der letzten 4–5 Jahre zu rechnen. Eine vollständige steuerliche Rückabwicklung über die gesamte Laufzeit ist uns bislang in keinem Fall bekannt — ausschließen lässt sich das Risiko aber nicht.
Lösung: Vor dem Widerruf die konkrete steuerliche Bilanz mit einem Steuerberater und einem spezialisierten Anwalt prüfen — idealerweise mit dem Basisrenten-Kalkulator als Entscheidungsgrundlage. Die wirtschaftliche Erfahrung der Kanzlei: Nahezu alle Mandanten akzeptieren dieses mögliche Steuerrisiko bewusst, weil eine Basisrente in der Auszahlungsphase ohnehin voll versteuert wird und der Vertragsinhaber zu Lebzeiten praktisch nie auch nur seine eingezahlten Beiträge zurückerhält.

Fehler 7: Zu lange warten

Risiko: Zwar gibt es bei fehlerhafter Belehrung kein Zeitlimit (BGH IV ZR 161/23). Aber: Beweise werden mit der Zeit schlechter, Vermittler sind nicht mehr greifbar, Archive werden ausgedünnt.
Lösung: Je früher Sie prüfen lassen, desto besser.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen."

Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.

10. FAQ

Kann ich den Widerruf auch per E-Mail erklären?

Technisch ja — aber wir raten dringend davon ab. Eine E-Mail kann im Spam landen, gelöscht werden oder „nicht angekommen" sein. Der Widerruf sollte immer per Einwurfeinschreiben erfolgen. So ist die Zustellung dokumentiert und juristisch unanfechtbar.

Was ist, wenn mein Versicherer sagt, die Belehrung sei korrekt gewesen?

Das sagen die Versicherer regelmäßig. Es ist Standardtaktik und hat keine Aussagekraft über die tatsächliche Rechtslage. Der Versicherer wird von seiner Rechtsabteilung angewiesen, grundsätzlich abzulehnen. Ob die Belehrung wirklich korrekt war, prüft im Zweifelsfall das Gericht — und dort liegt die Beweislast beim Versicherer, nicht bei Ihnen (BGH IV ZR 161/23).

Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt?

Achten Sie auf drei Kriterien: Spezialisierung auf Versicherungsrecht (nicht Allgemeinrecht), nachweisbare Erfahrung mit Basisrenten-Widerrufen (nicht nur Lebensversicherungen allgemein), und dokumentierte Erfolge (idealerweise Gerichtsurteile). Kanzlei Seehofer erfüllt alle drei Kriterien — mit über 10 Jahren Spezialisierung und einer BGH-Entscheidung im Bereich Basisrenten.

Kann ich den Widerruf rückgängig machen, wenn ich es mir anders überlege?

Grundsätzlich ja — solange der Versicherer den Widerruf noch nicht angenommen hat. Sobald eine Vergleichsvereinbarung unterschrieben ist, ist der Vorgang abgeschlossen und nicht mehr umkehrbar. Bis dahin können Sie jederzeit stoppen.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge nach dem Widerruf?

Die Basisrente ist weg — aber das Geld ist da. Und zwar deutlich mehr Geld, als der Vertrag wert war. Die allermeisten ehemaligen Rürup-Versicherten investieren die Rückzahlung in ein flexibles, kostengünstiges ETF-Depot. Das bietet höhere Rendite, volle Flexibilität und Vererbbarkeit — alles, was die Basisrente nicht konnte.

Wie viele Basisrenten-Widerrufe hat Kanzlei Seehofer bereits durchgeführt?

Kanzlei Seehofer gehört zu den spezialisiertesten Kanzleien in Deutschland im Bereich Basisrenten- und Lebensversicherungs-Widerrufe. Rechtsanwalt Stefan Seehofer hat über 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und hat als einer der wenigen Anwälte in Deutschland ein BGH-Urteil im Bereich Basisrenten erstritten. Die kostenlose Erstprüfung spiegelt die Erfahrung wider: Er erkennt fehlerhafte Belehrungen oft in wenigen Minuten.

Kostenfrei & unverbindlich Vertrag prüfen lassen. Eine Erstberatung ist bei unserer Verbraucherschutzkanzlei immer kostenfrei und unverbindlich.

Fazit: 6 Schritte zwischen Ihnen und Ihrem Geld

Der Widerruf einer Basisrente ist kein komplizierter Prozess — wenn er richtig gemacht wird. Sechs Schritte, ein spezialisierter Anwalt und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sind alles, was es braucht.

Die Prüfung kostet nichts. Das Risiko bei erfolgsabhängiger Vergütung: null. Das Potenzial: 120 bis 175 Prozent Ihrer Einzahlungssumme zurück.

Quellen

  • BGH — Urteil IV ZR 161/23, Oktober 2023
  • Verbraucherzentrale Bundesverband — Fehleranalyse Widerrufsbelehrungen, 2024
  • Versicherungsombudsmann — Jahresbericht, Beschwerdestatistik, 2023–2024
  • Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht — Praxisdaten Erfolgsquoten und Verfahrensdauer, 2024
  • BaFin — Leitlinien Provisionsoffenlegung, § 14 VVG Kostenoffenlegung, 2024
  • GDV — Musterbedingungen Rechtsschutz, 2024
  • Finanztip — Steuerfolgen Widerruf Basisrente, 2024
  • BMF — Schreiben Basisrente, 2024

Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren