Dieser Artikel gibt einen Überblick über die bekanntesten Versicherer im Basisrenten-Markt — mit Fehlerquoten, Urteilen und dokumentiertem Zahlungsverhalten. Außerdem erklären wir, warum das Provisionsinteresse von Vermittlern und Versicherern systematisch gegen die Mandanteninteressen arbeitet und was das für einen möglichen Widerruf bedeutet.
Kurzfassung
- Kanzlei Seehofer hat gegen praktisch jeden großen Versicherer in Deutschland erfolgreich Basisrenten rückabgewickelt — gerichtlich und außergerichtlich.
- Dieser Artikel zeigt für jeden relevanten Versicherer: Fehlerquote, Urteile, Zahlungsverhalten und Ihre Erfolgsaussichten.
- Außerdem beantwortet er eine Frage, die sich viele stellen: Warum verteidigen Versicherer und Vermittler die Rürup-Rente so aggressiv? Die Antwort ist einfach: laufende Provisionen. Jeder widerrufene Vertrag kostet den Vermittler Geld.
- Versicherungen zahlen bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals nicht aus Nächstenliebe — sondern weil Gerichte sie dazu zwingen (BGH IV ZR 161/23; OLG Celle; LG Stuttgart; LG München; u. v. m.).
Inhalt dieses Artikels
- Warum Versicherer nicht freiwillig zahlen — das Provisionssystem
- Die Versicherer im Einzelporträt
- Gesamtübersicht: Alle Versicherer im Vergleich
- Urteile und Erfolge: Die dokumentierte Bilanz
- Warum 175 % zurückgezahlt werden — und was das bedeutet
- Was Rainer G. erlebt hat: 65.000 Euro eingezahlt, 190 Euro Rente
- Warum Vermittler unter den Ads so aggressiv kommentieren
- Wie Sie prüfen lassen, ob Ihr Versicherer betroffen ist
- FAQ
- Quellen
1. Warum Versicherer nicht freiwillig zahlen — das Provisionssystem
Bevor wir die einzelnen Versicherer durchgehen, lohnt es sich zu verstehen, warum das System so funktioniert, wie es funktioniert. Denn die Frage ist nicht nur „Welcher Versicherer zahlt?“ — sondern: Warum wehren sich alle?
Die Antwort liegt im Geschäftsmodell.
Wie Versicherer an der Basisrente verdienen
Die Basisrente ist für Versicherer eines der attraktivsten Produkte auf dem Markt. Der Grund:
1. Langfristige Bindung, kein Kapitalabfluss. Anders als bei Sparkonten oder Depots kann der Kunde sein Geld nicht abziehen. Das Kapital bleibt Jahrzehnte beim Versicherer — garantiert.
2. Hohe Kostenquoten. Gesamtkosten von 14–25 % über die Laufzeit sind branchenüblich (Finanztest, 2023; Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 2024). Bei einem Vertrag mit 200.000 Euro Gesamteinzahlung sind das 28.000 bis 50.000 Euro an Gebühren.
3. Geringe Flexibilität für den Kunden. Keine Kündigung, keine Auszahlung, keine Übertragung. Der Versicherer hat maximale Planungssicherheit — der Kunde minimale Kontrolle.
Wie Vermittler an der Basisrente verdienen
Noch aufschlussreicher ist die Vermittlerseite:
Abschlussprovision: 4–8 % der gesamten Beitragssumme. Bei einem 25-Jahres-Vertrag mit 500 Euro Monatsbeitrag (= 150.000 Euro Beitragssumme) verdient der Vermittler 6.000 bis 12.000 Euro — einmalig bei Abschluss (Finanztest Provisionsanalyse, 2023; BaFin Leitlinien, 2024).
Bestandsprovision: Zusätzlich erhält der Vermittler eine laufende Bestandsprovision, solange der Vertrag besteht. Typisch: 0,3–0,5 % des Vertragsguthabens pro Jahr. Das klingt wenig — summiert sich aber über Jahrzehnte auf Tausende Euro.
Was das bedeutet: Jeder Vertrag, der widerrufen wird, kostet den Vermittler seine laufende Bestandsprovision. Das ist der direkte finanzielle Grund, warum Vermittler in sozialen Medien so aggressiv reagieren, wenn eine Kanzlei Rürup-Widerrufe anbietet. Es ist kein sachliches Argument — es ist Einkommenssicherung.
Was Stefan Seehofer dazu sagt
In einem seiner Videos bringt er es auf den Punkt: „Warum reagieren manche Vermittler so aggressiv, wenn es um Kritik an der Rürup-Rente geht? Ganz einfach: Weil das System nur funktioniert, solange niemand es juristisch hinterfragt.“
Und: „Versicherungen zahlen bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals nicht aus Nächstenliebe. Dafür braucht es die richtigen Hebel.“
2. Die Versicherer im Einzelporträt
Kanzlei Seehofer hat in über 10 Jahren und mehr als 10.000 geprüften Verträgen gegen praktisch jeden großen Versicherer Erfolge erzielt — sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Hier die wichtigsten im Porträt:
Allianz Lebensversicherungs-AG
- Marktposition: Größter Lebensversicherer Deutschlands
- Gerichtliche Urteile: 2 Urteile am LG Stuttgart gewonnen (14.03.2025 + 27.08.2025)
- Außergerichtlich: Zahlreiche Rückabwicklungen
- Zahlungsverhalten: Vergleichsorientiert, schneller als viele andere (8–14 Wochen)
- Stefan Seehofer dazu: „Die Allianz ist für uns hochinteressant“ — wegen des großen Bestands an fehlerhaften Verträgen und der dokumentierten Gerichtserfolge
Alte Leipziger Lebensversicherung
- Marktposition: Einer der aggressivsten Rürup-Vermarkter 2004–2010
- Gerichtliche Urteile: Zentral im BGH-Urteil IV ZR 161/23; 5+ bekannte Urteile
- Außergerichtlich: Zahlreiche Rückabwicklungen
- Zahlungsverhalten: Erst schleppend, dann Vergleich nach 10–16 Wochen
- Besonderheit: Höchste Fehlerquote unter allen Top-Versicherern
Generali Deutschland Lebensversicherung
- Gerichtliche Urteile: LG Regensburg (29.10.2025, ca. 41.400 Euro Schadensersatz) + AG München (06.08.2025, Rückabwicklung)
- Außergerichtlich: Zahlreiche Rückabwicklungen
- Zahlungsverhalten: Kooperativ
- Besonderheit: Zwei Urteile in kurzer Zeit — Trend klar gegen den Versicherer
Nürnberger Lebensversicherung
- Gerichtliche Urteile: OLG Celle (13.11.2025) — 58.000 Euro zurück bei nur 25.000 Euro Einzahlung (= 130 % Plus!)
- Besonderheit: Das OLG-Urteil ist besonders stark, weil die Nürnberger in erster Instanz noch gewonnen hatte. Das Oberlandesgericht hat das Urteil komplett umgekehrt.
Continentale Lebensversicherung
- Gerichtliche Urteile: LG München I (07.01.2026, vollständige Rückabwicklung)
- Besonderheit: Aktuellstes Urteil in der Sammlung — zeigt, dass die Gerichte auch 2026 konsequent verbraucherfreundlich urteilen
Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG
- Gerichtliche Urteile: LG Hannover (15.09.2025, Rückabwicklung)
- Besonderheit: Kleinerer Versicherer — zeigt, dass die Rechtsprechung nicht nur für die Großen gilt
Zurich Deutscher Herold
- Gerichtliche Urteile: OLG-Verluste dokumentiert
- Außergerichtlich: Zahlreiche Rückabwicklungen
- Zahlungsverhalten: Kooperativ, vergleichsorientiert
- Besonderheit: Weniger Widerstand als Alte Leipziger
Weitere Versicherer mit dokumentierten Erfolgen
Kanzlei Seehofer hat außergerichtliche Einigungen auch mit folgenden Versicherern erzielt:
- HDI Lebensversicherung
- Canada Life
- Standard Life
- Presse-Versorgung
- WWK Lebensversicherung
Die vollständige Liste aller Urteile und Erfolge ist auf kanzlei-seehofer.de/urteile/ einsehbar.
3. Gesamtübersicht: Alle Versicherer im Vergleich
| Versicherer | Gerichtsurteile | Außergerichtlich | Zahlungsverhalten | Typische Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Allianz | 2 (LG Stuttgart) | Zahlreich | Vergleichsorientiert | 8–14 Wochen |
| Alte Leipziger | 5+ (BGH, OLG, LG) | Zahlreich | Erst Ablehnung, dann Vergleich | 10–16 Wochen |
| Generali | 2 (LG Regensburg, AG München) | Zahlreich | Kooperativ | 8–12 Wochen |
| Nürnberger | 1 (OLG Celle) | Vorhanden | Kämpferisch, dann Einigung | 12–20 Wochen |
| Continentale | 1 (LG München I) | Vorhanden | Moderat | 10–14 Wochen |
| Mecklenburgische | 1 (LG Hannover) | Vorhanden | Moderat | 10–14 Wochen |
| Zurich | OLG dokumentiert | Zahlreich | Kooperativ | 6–10 Wochen |
| HDI | — | Dokumentiert | Kooperativ | 8–12 Wochen |
| Canada Life | — | Dokumentiert | Moderat | 10–14 Wochen |
| Standard Life | — | Dokumentiert | Moderat | 10–14 Wochen |
| WWK | Einzelfälle | Vorhanden | Unterschiedlich | 10–16 Wochen |
Quellen: Kanzlei Seehofer Urteile-Seite (kanzlei-seehofer.de/urteile/), 2025–2026; Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023
Die Kernaussage: Es gibt keinen großen Versicherer, gegen den Kanzlei Seehofer nicht bereits erfolgreich vorgegangen ist. Unabhängig davon, bei welchem Anbieter Ihr Vertrag liegt — eine Prüfung lohnt sich.
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4. Urteile und Erfolge: Die dokumentierte Bilanz
Kanzlei Seehofer dokumentiert alle Gerichtsurteile und wesentlichen Erfolge auf der Urteile-Seite. Die aktuellste Bilanz (Stand: April 2026):
| Gericht | Datum | Gegner | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| LG München I | 07.01.2026 | Continentale | Vollständige Rückabwicklung |
| OLG Celle | 13.11.2025 | Nürnberger | 58.000 Euro bei 25.000 Euro Einzahlung |
| LG Regensburg | 29.10.2025 | Generali | ca. 41.400 Euro Schadensersatz |
| LG Hannover | 15.09.2025 | Mecklenburgische | Rückabwicklung |
| LG Stuttgart | 27.08.2025 | Allianz | Rückabwicklung (Teilurteil) |
| AG München | 06.08.2025 | Generali | Rückabwicklung |
| LG Stuttgart | 14.03.2025 | Allianz | Auskunft & Auszahlung |
Quelle: kanzlei-seehofer.de/urteile/
Diese Urteile decken das gesamte Spektrum ab: verschiedene Versicherer, verschiedene Gerichte, verschiedene Konstellationen. Die Tendenz ist eindeutig: Die Gerichte urteilen verbraucherfreundlich.
5. Warum 175 % zurückgezahlt werden — und was das bedeutet
Die Zahl „175 % des eingezahlten Kapitals“ klingt unrealistisch. Aber sie ist dokumentiert und gerichtlich bestätigt. So kommt sie zustande:
Die Berechnung (Beispielgrößen, Variante A)
| Bestandteil | Typischer Anteil |
|---|---|
| Eingezahlte Beiträge abzüglich marginaler Risikokosten | 100 % |
| Gesetzliche Zinsen (§ 288 BGB) | +20–40 % (kumuliert über die Laufzeit) |
| Erstattung Abschluss-/Verwaltungskosten | +8–15 % |
| Nutzungsersatz (Erträge des Versicherers) | +8–18 % |
| Gesamt bei langer Laufzeit | bis zu 175 % |
Hinweis: Diese Aufstellung entspricht der Rückabwicklung nach Variante A (Beiträge abzüglich Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz). Alternativ ergibt sich die Rückzahlungssumme — je nach Vertragskonstellation — aus dem zum Widerruf-Zeitpunkt maßgeblichen Vertragswert (ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten (Variante B). Beide Wege liegen regelmäßig deutlich über dem Rückkaufswert.
Konkretes Beispiel: OLG Celle vs. Nürnberger
- Eingezahlt: circa 25.000 Euro
- Rückzahlung: über 58.000 Euro
- Plus: 130 % über der Einzahlung
Warum Versicherer so viel zahlen müssen
Der Grund ist einfach: Die Versicherer haben das Geld der Versicherten über Jahre investiert und damit Erträge erwirtschaftet. Bei einer Rückabwicklung müssen sie diese Erträge herausgeben — zusätzlich zu den Beiträgen und den gesetzlichen Zinsen. Je länger der Vertrag lief, desto höher die kumulierten Zinsen und Nutzungen.
Stefan Seehofer bringt es in seinen Videos auf den Punkt: „Versicherungen zahlen teilweise 175 %. Das sind 75 % über dem eingezahlten Kapital. Das machen sie bestimmt nicht aus Nächstenliebe.“
Was das für Ihren eigenen Vertrag bedeuten würde, können Sie mit dem Rürup-Verlustrechner auf Basis Ihrer tatsächlichen Einzahlungen berechnen.
6. Was Rainer G. erlebt hat: 65.000 Euro eingezahlt, 190 Euro Rente
Ein Betroffener berichtete unter einem unserer Videos: „Ich habe in 12 Jahren 65.000 Euro eingezahlt und bekomme eine Rente von 190 Euro. Jedes Jahr schreibt man mir, was mit meinem Geld an Gewinn gemacht wurde. Was wird mit dem Geld, wenn ich mal nicht mehr bin? Gewinner ist in diesem Fall der Staat und Leute wie Herr Rürup.“
Was diese Zahlen bedeuten
Rechnen wir nach:
- 190 Euro monatlich = 2.280 Euro pro Jahr
- Um die 65.000 Euro Einzahlung „zurückzuverdienen“, müsste Rainer 28,5 Jahre lang Rente beziehen
- Ab Rentenbeginn mit 67 müsste er also 95,5 Jahre alt werden, um allein seine Einzahlung zurückzubekommen
- Die Rente ist steuerpflichtig — netto bleiben circa 140–155 Euro
- Inflation entwertet die 190 Euro über 28 Jahre auf circa 95–110 Euro Kaufkraft
Was Rainer stattdessen hätte tun können
65.000 Euro in einen ETF-Sparplan über 12 Jahre bei 6 % Durchschnittsrendite: circa 131.000 Euro Endkapital. Frei verfügbar, vererbbar, jederzeit entnehmbar (MSCI Inc., 2024; Finanztest, 2023).
Was Rainer jetzt tun könnte
Wenn Rainers Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat — was bei einem 12 Jahre alten Vertrag durchaus wahrscheinlich ist — könnte er statt der 190 Euro Monatsrente eine Einmalzahlung im Bereich von 80.000 bis 100.000 Euro erhalten. Die konkrete Höhe ergibt sich je nach Vertragskonstellation aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz oder aus dem Vertragswert zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten — beide Wege liegen regelmäßig deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert.
Statt 28,5 Jahre auf sein eigenes Geld zu warten, hätte er es sofort.
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4. Urteile und Erfolge: Die dokumentierte Bilanz
Kanzlei Seehofer dokumentiert alle Gerichtsurteile und wesentlichen Erfolge auf der Urteile-Seite. Die aktuellste Bilanz (Stand: April 2026):
| Gericht | Datum | Gegner | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| LG München I | 07.01.2026 | Continentale | Vollständige Rückabwicklung |
| OLG Celle | 13.11.2025 | Nürnberger | 58.000 Euro bei 25.000 Euro Einzahlung |
| LG Regensburg | 29.10.2025 | Generali | ca. 41.400 Euro Schadensersatz |
| LG Hannover | 15.09.2025 | Mecklenburgische | Rückabwicklung |
| LG Stuttgart | 27.08.2025 | Allianz | Rückabwicklung (Teilurteil) |
| AG München | 06.08.2025 | Generali | Rückabwicklung |
| LG Stuttgart | 14.03.2025 | Allianz | Auskunft & Auszahlung |
Quelle: kanzlei-seehofer.de/urteile/
Diese Urteile decken das gesamte Spektrum ab: verschiedene Versicherer, verschiedene Gerichte, verschiedene Konstellationen. Die Tendenz ist eindeutig: Die Gerichte urteilen verbraucherfreundlich.
7. Warum Vermittler unter den Ads so aggressiv kommentieren
Unter unseren Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook finden sich regelmäßig aggressive Kommentare. „Unseriös“, „Blödsinn“, „Raffgierige Anwälte“, „Super Produkt“. Ein Blick in die Profile der Kommentatoren zeigt: Die meisten sind Versicherungsvermittler.
Warum das so ist
Die Antwort hat Stefan Seehofer in einem seiner Videos klar benannt: Vermittler erhalten laufende Bestandsprovisionen, solange ein Rürup-Vertrag besteht. Jeder widerrufene Vertrag ist ein direkter Einkommensverlust.
Das bedeutet: Die aggressiven Kommentare sind keine sachliche Kritik — sie sind Einkommenssicherung. Der Vermittler verteidigt nicht das Produkt — er verteidigt seine Provision.
Die häufigsten Vermittler-Argumente — und warum sie nicht stimmen
| Was Vermittler sagen | Was die Fakten sagen |
|---|---|
| „Rürup ist insolvenzsicher“ | Stimmt — aber nur, weil Sie selbst keinen Zugriff haben. Sicherheit = Kontrollverlust. |
| „Man spart massiv Steuern“ | Steuern werden nicht gespart — sie werden verschoben. Im Alter volle Besteuerung (§ 22 EStG). |
| „Rürup ist vererbbar“ | Nur sehr eingeschränkt: Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder. Kein Kapital. Keine freie Vererbung. |
| „Das lohnt sich nie, der Anwalt verdient eh“ | Erstprüfung kostenlos. Erfolgshonorar möglich. Versicherer zahlen bis 175 % — das ist kein Null-Ergebnis. |
| „Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden“ | Differenziert: Bei den Finanzbehörden herrscht noch keine einheitliche Handhabung. Praxiserfahrung: In der Regel ist mit einer Versteuerung der eingezahlten Beiträge der letzten 4–5 Jahre zu rechnen — eine vollständige Rückabwicklung über die gesamte Laufzeit ist uns bislang in keinem Fall bekannt. |
| „Rürup mit ETF ist modern und flexibel“ | ETF-Label ändert nichts am rechtlichen Rahmen: nicht kündbar, nicht vererbbar, keine Kapitalentnahme. |
| „Sonderfälle, selten erfolgreich“ | Erfolgsquoten 72–92 % bei Verträgen 2005–2012. 7 dokumentierte Urteile auf kanzlei-seehofer.de/urteile/. |
Quellen: BGH IV ZR 161/23; Finanztip, 2024; BMF, 2024; Kanzleinetzwerk, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023
Was eine Verbraucherschutzkanzlei von einem Vermittler unterscheidet
| Merkmal | Versicherungsvermittler | Kanzlei Seehofer |
|---|---|---|
| Verdient am Vertrag? | Ja (Abschluss- + Bestandsprovision) | Nein |
| Verdient am Widerruf? | Nein (verliert Provision) | Nur bei Erfolg (Erfolgshonorar) |
| Verkauft Produkte? | Ja | Nein — „Wir verkaufen keine Versicherungen und keine Investments“ |
| Prüft ob Beratung korrekt war? | Nein | Ja |
| Unabhängig? | Nein (Provisionsinteresse) | Ja (Verbraucherschutz) |
8. Wie Sie prüfen lassen, ob Ihr Versicherer betroffen ist
Schritt 1: Versicherer identifizieren
Schauen Sie auf Ihre Versicherungspolice. Dort steht der Name des Versicherers. Wenn er in der Übersicht in Kapitel 3 auftaucht — und das tut praktisch jeder große Versicherer — lohnt sich eine Prüfung.
Schritt 2: Kostenlose Erstprüfung
Rechtsanwalt Stefan Seehofer kennt die typischen Fehlermuster jedes Versicherers aus über 10 Jahren Praxis und mehr als 10.000 geprüften Verträgen. Am Telefon, in wenigen Minuten, erfahren Sie:
- Ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
- Wie hoch Ihre Erfolgsaussichten bei diesem konkreten Versicherer sind
- Welche Rückzahlung Sie voraussichtlich erwarten können
Schritt 3: Entscheiden
Nach der Prüfung entscheiden Sie in Ruhe. Kein Druck, keine Verpflichtung. Wenn Sie den Widerruf einleiten möchten, übernimmt die Kanzlei den gesamten Prozess — Erfolgshonorar möglich.
9. FAQ
Mein Versicherer taucht in der Liste nicht auf — heißt das, ich habe keine Chance?
Nein. Die Liste zeigt die dokumentierten Erfolge — sie ist nicht abschließend. Kanzlei Seehofer hat gegen praktisch jeden Versicherer vorgegangen. Auch wenn Ihr Versicherer nicht in der Tabelle steht, kann Ihr Vertrag fehlerhafte Belehrungen enthalten. Die kostenlose Prüfung zeigt es.
Warum kommentieren so viele negativ unter den Ads?
Die aggressivsten Kommentatoren sind erkennbar Versicherungsvermittler (Berufsangabe in der Bio). Ihr finanzielles Interesse: laufende Bestandsprovisionen. Jeder widerrufene Vertrag kostet sie direkt Geld. Das ist keine sachliche Kritik — es ist Einkommenssicherung.
Stimmt es, dass die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen?
Pauschalaussagen in beide Richtungen sind hier falsch. Bei den Finanzbehörden herrscht in dieser Frage noch keine einheitliche Handhabung — eine Restunsicherheit bleibt. In der Praxiserfahrung der Kanzlei Seehofer ist in der Regel mit einer Versteuerung der eingezahlten Beiträge der letzten 4–5 Jahre zu rechnen. Eine vollständige steuerliche Rückabwicklung über die gesamte Laufzeit ist uns bislang in keinem Fall bekannt — ausschließen lässt sich dieses Risiko aber nicht. Wirtschaftlich akzeptieren nahezu alle Mandanten dieses mögliche Steuerrisiko bewusst, weil die Alternative — eine Basisrente, die in der Auszahlungsphase ohnehin voll versteuert werden muss und bei der man zu Lebzeiten oft nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurückerhält — wirtschaftlich deutlich teurer ist. Empfehlung: Konkrete steuerliche Bilanz vor dem Widerruf mit Steuerberater und spezialisiertem Anwalt prüfen (Finanztip, 2024; BMF, 2024; Kanzlei Seehofer Praxiserfahrung).
Kann ich auch rückabwickeln, wenn ich schon Rente beziehe?
Ja. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Eine Rückabwicklung ist auch möglich, wenn bereits Rentenzahlungen geflossen sind. Die bereits erhaltenen Rentenbeträge werden mit der Rückzahlung verrechnet — das Ergebnis ist in der Regel trotzdem deutlich positiv für den Mandanten. Kanzlei Seehofer hat das in der Praxis bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt.
Wie kann eine Kanzlei mehr für mich rausholen als der Vertrag wert ist?
Weil der Widerruf den Vertrag so behandelt, als hätte er nie existiert. Die konkrete Rückzahlungssumme ergibt sich je nach Vertragskonstellation auf einem von zwei Wegen: Entweder aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz (Variante A) — oder aus dem zum Widerruf-Zeitpunkt maßgeblichen Vertragswert (ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, die in den Vertrag geflossen sind (Variante B). Beide Wege führen regelmäßig zu Auszahlungen, die deutlich über dem aktuellen Vertragswert bzw. Rückkaufswert liegen.
Verdient die Kanzlei auch, wenn der Widerruf scheitert?
Bei Erfolgshonorar: Nein. Sie zahlen nur, wenn Sie Geld zurückbekommen. Die Erstprüfung ist in jedem Fall kostenlos. Bei Schadenersatzansprüchen übernimmt oft die Rechtsschutzversicherung. Das Risiko für den Mandanten ist minimal.
Kostenfrei & unverbindlich Vertrag prüfen lassen. Eine Erstberatung ist bei unserer Verbraucherschutzkanzlei immer kostenfrei und unverbindlich.
Fazit: Das System hinterfragt — mit Urteilen im Rücken
Versicherer und Vermittler verteidigen die Rürup-Rente, weil sie daran verdienen. Das ist kein Vorwurf — es ist ein Fakt. Die laufenden Provisionen schaffen ein finanzielles Interesse, das der unabhängigen Beratung entgegensteht.
Kanzlei Seehofer vertritt die andere Seite: die Verbraucher. Keine Provisionen von Versicherern, kein Produktverkauf, keine Ideologie gegen Versicherungen. Nur die Frage: Wurden Sie korrekt beraten? Und wenn nicht: Was steht Ihnen zu?
Die Antwort geben 7 dokumentierte Gerichtsurteile, Tausende außergerichtliche Einigungen und Rückzahlungen von bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals.
Quellen
- BGH — Urteil IV ZR 161/23, Oktober 2023
- LG Stuttgart — 2 Urteile gegen Allianz (14.03.2025 + 27.08.2025)
- OLG Celle — Urteil gegen Nürnberger (13.11.2025)
- LG Regensburg — Urteil gegen Generali (29.10.2025)
- LG München I — Urteil gegen Continentale (07.01.2026)
- AG München — Urteil gegen Generali (06.08.2025)
- LG Hannover — Urteil gegen Mecklenburgische (15.09.2025)
- Kanzlei Seehofer — Urteile-Seite (kanzlei-seehofer.de/urteile/)
- Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht — Praxisdaten, 2024
- Versicherungsombudsmann — Jahresbericht, 2023–2024
- Finanztest — Provisionsanalyse, Kostenvergleich, 2023
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg — Marktuntersuchung, 2024
- BaFin — Leitlinien Provisionsoffenlegung, 2024
- Finanztip — Steuerfolgen Widerruf, 2024
- BMF — Schreiben Basisrente, 2024
- MSCI Inc. — MSCI World historische Performance, 2024
Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“
Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.