Basisrente bei der Presse-Versorgung bzw. Allianz aus dem Jahr 2012

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 3 Wochen

Und wieder gibt es gute Neuigkeiten bei der Rückabwicklung von Basisrenten bzw. Rürup-Verträgen: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es für einen Mandanten, der im Jahr 2012 einen Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung: Presse BasisRente Klassik abgeschlossen hatte, gelungen, aufgrund unvollständiger Verbraucherinformationen eine vollständige Rückabwicklung zu erreichen. Unser Mandant hatte uns im September 2025 kontaktiert. Nach Überprüfung der vertraglichen Unterlagen ist unsere Kanzlei zum Ergebnis gelangt, dass eine Rückabwicklung möglich ist, sodass der entsprechend begründete Widerruf am 16.10.2025 an die Presse-Versorgung bzw. den zuständigen Vertragspartner, die Allianz Lebensversicherung AG verschickt wurde. Die Presse-Versorgung teilte mit Schreiben vom 7. November 2025 mit, dass der Widerruf anerkannt werde und leistete sodann eine Auszahlung von über 63.000,00 €. Unser Mandant hatte seit Vertragsbeginn über 300,00 € monatlich einbezahlt bis Mitte 2025 und dann die Zahlungen eingestellt, nachdem er gemerkt hatte, dass die Basisrente für ihn alles andere als eine gute und profitable Altersabsicherung darstellt.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg, der ohne ein Gerichtsverfahren erzielt wurde, zeigt, dass die Versicherungen mittlerweile die Thematik der Rückabwicklung von Basisrenten ernst nehmen. Dies wird untermauert durch die vielen gerichtlichen Erfolge sowie die sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Widerrufs von Versicherungsverträgen seit über 10 Jahren tätig und hat die diesbezügliche Rechtsprechung mit geprägt.

Wir können nur an alle Inhaber von Basisrentenverträgen appellieren:

Lassen Sie ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen, da wir kaum einen Mandanten kennen, der mit seinem Basisrentenvertrag auch nur annähernd zufrieden ist. Unsere Kanzlei bietet stets eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an!

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