Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag bei der früheren AachenMünchener Lebensversicherung.
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat ein positives Urteil im Zusammenhang mit dem Widerruf eines BasisRenten-Vertrages, der im Jahr 2008 von unserer Mandantschaft bei der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG der heutigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG abgeschlossen wurde ein positives Urteil erstritten:
Mit Endurteil vom 06.08.2025 wurde die Generali vom Amtsgericht München dazu verurteilt, einen Betrag in Höhe von 4.744,95 € nebst Zinsen an unseren Mandanten zu bezahlen. Darüber hinaus wurde die Generali dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der BasisRenten-Vertrag aus dem Jahr 2008 war bereits von unserem Mandanten im Jahr 2015, also einige Jahre nach Abschluss beitragsfrei gestellt worden, nachdem unser Mandant bemerkt hatte, dass der BasisRenten-Vertrag wohl doch nicht das versprochene Geschäft sein würde und darüber hinaus das Problem der nicht möglichen Kündigung besteht. Viele Jahre sind vergangen, bis sich der Mandant im Jahr 2024 an unsere Kanzlei wandte mit der Bitte um Überprüfung einer Aufstiegsmöglichkeit bzw. Widerrufsmöglichkeit. Unsere Kanzlei kam zum Ergebnis, dass ein Widerrufsrecht besteht, sodass der Widerruf von unserer Kanzlei mit Schreiben vom 02.01.2025 erklärt wurde. Die Generali wies den Widerruf mit Schreiben vom 13.01.2025 zurück mit der Begründung, dass angeblich Verwirkung eingetreten wäre insbesondere deshalb, weil unser Mandant schon vor vielen Jahren sich dazu entschlossen habe, den Vertrag beitragsfrei fortzuführen.
Auf entsprechende Empfehlung unserer Kanzlei hin wurde sodann im Februar 2025 die Klage beim Amtsgericht München eingereicht. Das nunmehr erfreuliche Endurteil des Amtsgerichts zeigt deutlich, dass die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wirkung zeigt. Das Amtsgericht München hat die Generali insoweit vollumfänglich verurteilt und ihr die Kosten des Verfahren auferlegt.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Das Endurteil des Amtsgerichts München vom August 2025 zeigt wieder einmal deutlich, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH eindeutig ist, was die Voraussetzungen an einer wirksamen Widerrufsbelehrung bei BasisRenten-Verträgen betrifft: Wir machen leider immer wieder die Erfahrung, dass Versicherungen außergerichtlich nicht einlenken trotz der eindeutigen BGH Rechtsprechung. Somit wurde auch in diesem Fall ein Gerichtsverfahren notwendig, welches erfreulicherweise und im Einklang mit der BGH Rechtsprechung zu Gunsten unserer Mandantschaft entschieden wurde. Dabei handelte es sich um BasisRenten-Vertrag mit der Bezeichnung Rente Pur bei der früheren AachenMünchener Lebensversicherung. Wir empfehlen allen Betroffenen, ihren BasisRenten-Vertrag auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung oder der Verbraucherinformationen überprüfen zu lassen. Die Fehlerhaftigkeit betrifft nach unseren Erfahrungen praktisch alle Versicherungen, die derartige BasisRenten-Verträge angeboten haben.