Allianz Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht wieder die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages „Allianz BasisRente Klassik“ aus dem Jahr 2011

Wieder einmal ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer, die seit über 10 Jahren im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen tätig ist, gelungen, einen Basisrenten-Vertrag bei der Allianz rückabzuwickeln:

Unsere Mandantin hatte im Juli 2011 einen Basisrentenvertrag „Allianz BasisRente Klassik“ abgeschlossen. Nachdem der Vertrag viele Jahre bespart worden war, hatte unsere Mandantin dann den Vertrag beitragsfrei gestellt und war in den sozialen Medien auf die Informationen und Erfolge unserer Kanzlei im Bereich der Basisrenten-Rürup-Verträge aufmerksam geworden. Nach ausführlicher Prüfung wurde dann mit Schreiben vom 07.11.2025 der gut begründete Widerruf erklärt. Die Allianz entschloss sich schließlich nach etwa zwei Monaten, nämlich mit Schreiben vom 09.09.2025 dazu, den Basisrentenvertrag, der mittlerweile eine andere Versicherungsnummer erhalten hatte, rückabzuwickeln. Unsere Mandantin kann sich nunmehr über eine Auszahlung von knapp 44.700,00 € freuen und somit einen höheren Betrag als die von ihr einbezahlten Beiträge.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrags der Allianz aus dem Jahr 2011 zeigt deutlich, dass gerade die Allianz als Marktführer nunmehr offensichtlich gerichtliche Auseinandersetzungen immer mehr scheut. Unsere Kanzlei hat bereits mehrfach gegen die Allianz Lebensversicherung AG vor Gericht gewonnen, zuletzt auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart war die Allianz in die Berufung gegangen. Das OLG Stuttgart als Berufungsgericht hatte aber eindeutig eine Rücknahme der durch die Allianz eingelegten Berufung angeregt, was mittlerweile auch erfolgt ist. Gerne erteilt unsere Kanzlei hierzu nähere Informationen, sofern dies gewünscht wird. Im vorliegenden Fall hat sich gezeigt, dass Basisrentenverträge, die bei der Allianz insbesondere ab bzw. seit 2008 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können mit der erfolgreichen Folge, dass regelmäßig ein höherer Betrag als die einbezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen. Wir appellieren daher nochmals an alle Basisrenten-Inhaber, die mit ihrem Vertrag nicht zufrieden sind (dies sind nach Schätzungen unserer Kanzlei weit über 90 %!):

Nutzen Sie die Chance der kostenfreien Vorprüfung unserer Kanzlei und damit die Chance, jetzt noch Geld zurück zu erhalten, bevor ihr Basisrentenvertrag immer mehr an Wert verliert durch die fortschreitende Inflation sowie die erheblichen Kosten und Provisionen.

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