Allianz BasisRente StartUp Invest: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von einem Monat!

Die Erfolgsmeldungen bei der Rückabwicklung von Basisrenten gehen weiter:

Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, eine im Jahr 2008 bei der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossene BasisRente StartUp Invest rückabzuwickeln und zwar innerhalb von einem Monat.

 

Unser Mandant hatte im Jahr 2008 die Allianz Basisrente StartUp Invest abgeschlossen und viele Jahre einbezahlt mit einem Monatsbeitrag von anfänglich 46,01 €. Zusätzlich war ein Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart worden mit separat zu zahlenden monatlichen Beiträgen. Nach entsprechender Beratung durch unsere Kanzlei wurde sodann der gut begründete Widerruf des Basisrentenvertrages mit Schreiben vom 20.08.2025 erklärt. Gut einen Monat später erkannte die Allianz den Widerruf an und erklärte sich bereit, eine Auszahlung in Höhe von 10.218,30 € vorzunehmen. Unser Mandant kann sich somit über diesen Rückabwicklungsbetrag freuen anstatt eine im Jahr 2024 von der Allianz angekündigte Rentenzahlung von monatlich 28,30 € (!!) zum 01.07.2037 (!) zu erhalten.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherung bei der Rückabwicklung von BasisRentenverträgen zeigt, dass viele Inhaber von Rürup-Renten „aufgewacht“ sind. In dem hier erfolgreich rückabgewickelten Fall hätte unser Mandant bei seinem mittlerweile beitragsfrei gestellten Basisrentenvertrag zum 01.07.2037 eine Rente von monatlich 28,30 € erhalten. Wir sind bestimmt keine „Scharzmaler“; aber es gehört wenig Fantasie dazu um anzunehmen, dass im Jahre 2037 ein Betrag von 28,30 € wohl gerade ausreichen wird, um eine Tasse Kaffe zu bezahlen. Von einer Rentenabsicherung, die diesen Namen auch nur annähernd verdient, kann nicht im entferntesten die Rede sein. Sollten auch Sie mit Ihrem Basisrenten-Vertrag unzufrieden sein bzw. die wohl wenig erfreulichen zukünftigen Rentenzahlungen „fürchten“, so steht unsere Kanzlei für eine kostenfreie Prüfung möglicher Rückabwicklungsansprüche gerne und jederzeit zur Verfügung.

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