Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in gut 2 Monaten!
Gute Nachrichten für Inhaber einer BasisRente bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, die eine Rückabwicklung beabsichtigen: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, einen Allianz Basisrentenvertrag StartUp Invest, der im Jahr 2014 abgeschlossen wurde, in gut 2 Monaten rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte den Basisrentenvertrag zum 01.04.2014 abgeschlossen und bis zuletzt einbezahlt. Nach Beratung durch unsere Kanzlei im Februar 2026, wonach Chancen bestehen würden, einen Widerruf erfolgreich durchzusetzen, entschloss sich unser Mandant, diesen Schritt zu gehen. Sodann wurde mit Schreiben unserer Kanzlei vom 11.02.2026 der Widerruf erklärt und entsprechend begründet. Gut 2 Monate später, nämlich mit Schreiben vom 15.04.2026 erkannte die Allianz den erklärten Widerruf an und verpflichtete sich zur Auszahlung eines Betrages von knapp 21.000,00 €.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Unsere Kanzlei macht die Erfahrung, dass in den Medien nur bestimmte Jahre thematisiert werden, die einen Widerruf als durchsetzbar erscheinen lassen. Dies betrifft insbesondere die Jahre 2008 und 2009. Allerdings wird dabei oft übersehen, dass auch in den späteren Jahren, also nach 2009 oftmals unvollständige Verbraucherinformationen erteilt wurden, die auch heute noch zu einem Widerrufsrecht führen, obwohl die Widerrufsbelehrung selbst an sich korrekt erteilt wurde. Diesbezüglich hat unsere Kanzlei in den letzten Jahren viele Erfahrungen gesammelt, natürlich auch und insbesondere vor Gericht, welche nunmehr unseren Mandanten zu Gute kommen. Es ist uns, wie jetzt auch im Fall der Allianz schon viele Male gelungen, Basisrentenverträge, die in der Zeit ab 2010 bis etwa 2016 oder sogar noch später abgeschlossen wurden, rückabzuwickeln wegen unvollständiger Verbraucherinformationen. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, den eigentlich unkündbaren Basisrentenvertrag doch aufzulösen, um dann im Ergebnis regelmäßig mehr als das eingesetzte Kapital wieder zu erhalten.
Unsere Kanzlei steht jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung!