Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 6 Wochen!
Die Erfolgsmeldungen bei der Rückabwicklung insbesondere von Basisrentenverträgen bei der Allianz Lebensversicherungen durch die Fachanwaltskanzlei Seehofer setzen sich unvermindert fort: Unserer Kanzlei ist es jetzt gelungen, für einen Mandanten den im Jahr 2017 abgeschlossenen Basisrentenvertrag „Allianz BasisRente Perspektive“, der zum 01.11.2017 abgeschlossen worden war, rückabzuwickeln. Unser Mandant, der bis zuletzt seine Beiträge einbezahlt hatte, hatte sich im Dezember 2025 an unsere Kanzlei gewandt mit der Bitte um Überprüfung einer Ausstiegsmöglichkeit bzw. Chance, dass eingesetzte Kapital wieder zurückzuerhalten. Unsere Prüfung ergab, dass zwar die verwendete Widerrufsbelehrung korrekt erteilt wurde, jedoch unvollständige Verbraucherinformationen vorliegen. Sodann wurde der entsprechend begründete Widerruf mit Schreiben unserer Kanzlei vom 03.02.2026 an die Allianz versandt. Die Allianz Lebensversicherung erkannte den Widerruf mit Schreiben vom 19.03.2026 an und leistete einen Auszahlungsbetrag von gut 26.500,00 € an unseren Mandanten.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Es gelingt nicht häufig, Basisrentenverträge, die im Jahr 2017 abgeschlossen wurden, innerhalb von 6 Wochen ohne ein Gerichtsverfahren zu widerrufen. Erfreulicherweise ist uns dies bei dem Basisrentenvertrag „Perspektive“ der Allianz Lebensversicherungs-AG, welchen unser Mandant im Jahr 2017 abgeschlossen hatte, gelungen. Die von der Allianz erteilten Verbraucherinformationen waren unvollständig, sodass auch heute noch ein Recht zum Widerruf bestand. Wir möchten allen betroffenen Basisrenteninhabern, insbesondere Inhabern einer BasisRente bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, mitteilen, dass es gute Chancen gibt, aus Basisrentenverträgen auszusteigen, die gerade bei der Allianz im Zeitraum zwischen 2008 und etwa 2018 abgeschlossen wurden. Unsere Kanzlei steht jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung!